LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10826 07.09.2020 Datum des Originals: 07.09.2020/Ausgegeben: 11.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4128 vom 24. Juli 2020 der Abgeordneten Susana dos Santos Herrmann SPD Drucksache 17/10331 Vernachlässigt die Landesregierung präventive Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Menschen kehren in der Ferienzeit aus den Urlauben zurück. Die Möglichkeit, dass das Coronavirus so wieder vermehrt nach NRW eingeschleppt wird, ist besonders an den Flughäfen des Landes hoch. Anscheinend wurden seitens der Landesregierungen hier jedoch keine Vorkehrungen getroffen, Infektionsketten schnell nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Nach den Vorfällen auf der spanischen Ferieninsel Mallorca sind hier nicht nur Rückkehrer aus Risikogebieten in den Blick zu nehmen. Das Bundesland Bayern hat daher beschlossen, die Kosten für Coronatests an bayerischen Flughäfen zu übernehmen, damit möglichst viele Urlaubsrückkehrer sich auf das Coronavirus testen lassen. Was Herr Söder kann, sollte Herr Laschet auch können. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4128 mit Schreiben vom 7. September 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr beantwortet. 1. Übernimmt das Land NRW die Kosten für Corona-Tests an den Flughäfen des Landes für zurückkommende Urlauber? Einreisende aus Risikogebieten können sich an den Flughäfen des Landes Nordrhein- Westfalen kostenlos testen lassen, an denen Rückkehrer aus Risikogebieten eintreffen. Einreisende aus Nichtrisikogebieten können sich bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung ebenfalls kostenlos testen lassen. Die Infrastrukturkosten (u.a. Räumlichkeiten, Ausstattung, Schutzmaterial, Sicherheit) aller Testzentren an den Flughäfen trägt das Land. An den Flughäfen, an denen die Kassenärztlichen Vereinigungen Testzentren errichtet haben, werden die Testkosten (Abstrich und Laborkosten) gemäß Testverordnung des Bundes derzeit über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Dies sind die Flughäfen Düsseldorf, Dortmund, Münster/Osnabrück, Paderborn und Weeze. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10826 2 Am Flughafen Köln/Bonn werden die Testungen derzeit durch die Stadt Köln organisiert und von der Johanniter Unfallhilfe e.V. unter Kostenbeteiligung des Landes erbracht. 2. Warum sind Regelungen zur Kostenübernahme an NRW-Flughäfen nicht bereits vor Beginn der Ferienzeit seitens der Landesregierung erfolgt? Seit dem 25. Juli 2020 sind kostenlose Testungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten an denjenigen Flughäfen möglich, die gemäß regulärem Flugplan aus Risikogebieten angesteuert werden. Die Entwicklung der Pandemie hatte die Schaffung von bedarfsgerechten Testmöglichkeiten vor Beginn der Ferienzeit noch nicht erfordert. Im Juli erwies sich das Pandemiegeschehen als zunehmend dynamisch. Insofern sind mit Beginn der Hauptrückreisezeit Ende Juli die benötigten Testmöglichkeiten an den Flughäfen bereitgestellt worden. 3. Wie sind die Pläne der Landesregierung in Bezug auf die Übernahme der Kosten für Coronatests an NRW-Flughäfen? Wie in der Antwort auf Frage 1 dargestellt werden die Kosten derzeit über den Gesundheitsfonds (Laborkosten und Abstrich) bzw. das Land getragen. Entsprechend des Ergebnisses der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 27. August 2020 befindet sich eine zukünftige Kostentragung seitens des Bundes aktuell noch in der Prüfung. Derzeit wird im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geprüft, ob und in welcher Form die Testzentren für Reiserückkehrer aus Risikogebieten an den Flughäfen in Nordrhein-Westfalen im Herbst insbesondere vor dem Hintergrund weitergeführt werden, dass möglichst ab 1. Oktober 2020 eine neue Regelung zur Selbstisolation (Quarantäne) für Reisende aus Risikogebieten eingeführt werden soll. Danach ist eine vorzeitige Beendigung der Selbstisolation frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr möglich. 4. Erarbeitet die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Flughäfen ein Konzept zur Finanzierung und Durchführung von Coronatests an nordrhein-westfälischen Flughäfen? Da sich die Testzentren jeweils auf den Flughafengeländen befinden, wurden die Flughafenbetreiber in den Prozess einbezogen. Zur Frage der Kosten wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. Eine weitere Konzepterarbeitung ist nicht in Planung. 5. Wie sieht die Infrastruktur zur Sicherstellung von Kostenübernahme und Durchführung von Coronatests an den NRW-Flughäfen aus? Es wurden diesbezüglich Vereinbarungen mit den Flughafenbetreibern, den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie der Stadt Köln getroffen. Die Infrastrukturkosten trägt das Land, die Testkosten werden anteilig oder vollständig – je nach Konstellation – über die Testverordnung des Bundes aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert.