LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10827 07.09.2020 Datum des Originals: 07.09.2020/Ausgegeben: 11.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4210 vom 10. August 2020 der Abgeordneten Verena Schäffer und Berivan Aymaz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10491 Flüchtlingsfeindliche Straftaten im ersten Halbjahr 2020 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahr 2019 wurden 223 flüchtlingsfeindliche Straftaten registriert. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Jahr 2018 mit 154 Straftaten. Die meisten flüchtlingsfeindlichen Straftaten wurden der PMK Rechts zugeordnet. Obwohl die Gesamtzahl der politisch rechts motivierten Straftaten leicht zurück ging, stieg die Zahl flüchtlingsfeindlichen Straftaten sichtbar an. In den vorherigen Jahren führten die Debatten um den verstärkten Zuzug von Geflüchteten zu einem sprunghaften Anstieg flüchtlingsfeindlicher Straftaten in den Jahren 2015 und 2016. Die politisch rechts motivierten Straftaten im Themenfeld „Ausländer-Asylthematik“ des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes zur politisch motivierten Kriminalität lagen im Jahr 2014 bei 25 Fällen. In 2015 und 2016 stiegen sie auf 222 bzw. 484 Fälle an. Danach war ein Rückgang zu verzeichnen. Der nun wieder deutliche Anstieg ist besorgniserregend. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4210 mit Schreiben vom 7. September 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie dem Minister der Justiz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität" (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“. Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie • den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10827 2 • sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben. • durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. • gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105- 108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet. Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK). 1. Wie viele flüchtlingsfeindliche Straftaten wurden im ersten Halbjahr 2020 verzeichnet? (Bitte jeweils nach Ort aufgeschlüsselt angeben.) Im ersten Halbjahr 2020 wurden im KPMD-PMK in Nordrhein-Westfalen insgesamt 69 flüchtlingsfeindliche Straftaten erfasst. Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen. 2. Wie viele Personen wurden bei den in Frage 1 erfragten Fällen verletzt? Im ersten Halbjahr 2020 wurden zu den in der Antwort auf Frage 1 dargestellten Fällen insgesamt drei Personen verletzt. 3. Wie viele Tatverdächtige konnten im Zusammenhang mit den in Frage 1 erfragten Fällen ermittelt werden? (Bitte nach Alter und Geschlecht auflisten.) Im ersten Halbjahr 2020 wurden zu den in der Antwort auf Frage 1 genannten Fällen insgesamt 30 Tatverdächtige ermittelt. Weitergehende Daten bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10827 3 4. In welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität fallen die unter Frage 1 erfragten Straftaten? Im ersten Halbjahr 2020 wurden flüchtlingsfeindliche Straftaten folgenden Phänomenbereichen zugeordnet: • PMK-Rechts: 66 Straftaten • PMK–Ausländische Ideologie: 2 Straftaten • PMK-Nicht zuzuordnen: 1 Straftat. 5. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im ersten Halbjahr 2020 wegen unter Frage 1 erfragten Straftaten mit welchem Ergebnis eingeleitet? Durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in allen in der Antwort zu Frage 1 aufgezählten Straftaten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dem Ministerium der Justiz liegen die zur Beantwortung erforderlichen Zahlen nicht vor und können mit einem für die Strafrechtspflege vertretbaren Aufwand nicht beschafft werden. Ermittlungsverfahren wegen flüchtlingsfeindlicher Straftaten werden in den Statistiken und Datenbanken der Justiz nicht gesondert erfasst. Eine Erhebung der Daten würde daher eine Einzelauswertung der Akten aller in Betracht kommenden Verfahren erfordern. Kleine Anfrage 4210 Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalität Flüchtlingsfeindiche Straftaten 1. Halbjahr 2020 Tatort/Feststellort Körperverletzungs - delikte Zwischensumme Gewaltdelikte Bedrohungen / Nötigungen Sachbeschädi - gungen Verstöße gegen §§ 86, 86a StGB Volksverhetzungen Störung des öffentlichen Friedens Beleidigungen sonstige Straftaten Gesamt Gesamt NRW 4 4 5 11 6 32 2 8 1 69 Aachen 0 0 1 0 0 2 0 0 0 3 Ascheberg 0 0 0 0 0 2 0 0 0 2 Bergisch Gladbach 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Bielefeld 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Bochum 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Bottrop 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Brühl 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Dortmund 1 1 0 0 0 0 0 0 0 1 Duisburg 0 0 0 0 0 2 0 1 0 3 Düren 0 0 0 0 0 2 0 0 0 2 Düsseldorf 0 0 1 0 0 1 0 0 0 2 Emsdetten 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Erftstadt 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Essen 2 2 0 1 0 4 1 1 0 9 Hamm 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 Hamminkeln 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Herne 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Herten 0 0 0 2 0 0 0 0 0 2 Herzogenrath 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Köln 0 0 1 4 2 4 1 2 0 14 Moers 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 Mülheim 1 1 0 0 0 0 0 1 0 2 Münster 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 Oer-Erkenschwick 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Preußisch Oldendorf 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 Raesfeld 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 Recklinghausen 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Rösrath 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Siegen 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 Stolberg 0 0 0 0 0 2 0 0 0 2 Versmold 0 0 1 0 1 0 0 0 0 2 Waldbröl 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Warburg 0 0 0 0 0 2 0 0 0 2 1 von 2 Kleine Anfrage 4210 Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalität Flüchtlingsfeindiche Straftaten 1. Halbjahr 2020 Tatort/Feststellort Körperverletzungs - delikte Zwischensumme Gewaltdelikte Bedrohungen / Nötigungen Sachbeschädi - gungen Verstöße gegen §§ 86, 86a StGB Volksverhetzungen Störung des öffentlichen Friedens Beleidigungen sonstige Straftaten Gesamt Westerkappeln 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 Wetter 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Wiehl 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 2 von 2 Kleine Anfrage 4210 Anlage 2 Politisch motivierte Kriminalität Alter Geschlecht 43 Männlich 40 Weiblich 32 Männlich 41 Weiblich 36 Männlich 55 Männlich 43 Männlich 33 Männlich 57 Männlich 52 Männlich 37 Weiblich 39 Männlich 22 Männlich 57 Weiblich 58 Männlich 21 Männlich 33 Männlich 59 Männlich 43 Männlich 32 Männlich 43 Männlich 52 Männlich 34 Männlich 70 Männlich 44 Männlich 48 Männlich 63 Männlich 56 Männlich 35 Männlich 44 Männlich Tatverdächtige 1. Halbjahr 2020 1 von 1 Leere Seite