LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1084 03.11.2017 Datum des Originals: 03.11.2017/Ausgegeben: 08.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 354 vom 27. September 2017 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/753 Zentrale Unterbringungseinrichtung in Ratingen – Organisationschaos der Regierung Laschet? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Bezirksregierung Düsseldorf hat die Stadt Ratingen eine Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) für Flüchtlinge in dem ehemaligen Verwaltungsgebäude der Firma Cemex vereinbart. Die ZUE Ratingen war im Rahmen einer Pilotphase von der rot-grünen Landesregierung als eine sogenannte Dublin-III- Schwerpunkteinrichtung geplant. Solche Einrichtungen sollten zu zwei Dritteln mit Antragsteller belegt werden, die nach der Dublin-III-Verordnung in das Land zurückgeführt werden sollen, über das sie in die EU eingereist sind und wo sie nach dieser Vereinbarung ein Asylverfahren hätten durchlaufen müssen. Diese Ausreisezentren der ehemaligen rot-grünen Landesregierung verursachen enorme Kosten. So kosten alle Flüchtlingsunterkünfte in NRW rund 3,6 Millionen Euro – im Monat. Auf die ZUE Ratingen entfallen dabei je nach Quelle zwischen 114.000 bis 146.000 Euro pro Monat, ohne dass auch nur ein einziger Asylsuchender dort aufgenommen wurde. Der Grund sind aufwendige Umbau- und Sanierungsmaßnahmen aus brandschutzrechtlichen Gründen. Laut einer Pressemitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 22.06.2017 ist die Flüchtlingsunterkunft in Ratingen jetzt bezugsfertig. Die ZUE Ratingen besitzt eine Gesamtkapazität von 930 Plätzen, von denen maximal 500 belegt werden sollen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 354 mit Schreiben vom 3. November 2017 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1084 2 1. Welche Pläne verfolgt die neue Landesregierung mit den Ausreisezentren des Landes, welche von der ehemaligen Landesregierung als Pilotphase von Dublin- III-Schwerpunkteinrichtungen eingerichtet wurden? (bitte nach Standorten aufschlüsseln) Mit dem Ziel der Steigerung der Überstellungsquoten im Rahmen des Dublin-Verfahrens in andere EU-Mitgliedstaaten wurde ein gemeinsames Pilotprojekt des Landes NRW und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Zeit vom 1. Dezember 2016 bis zum 31. Mai 2017 durchgeführt. Hierzu wurden einzelne Zentrale Unterbringungseinrichtungen des Landes speziell für die Unterbringung von Asylsuchenden im Dublin-Verfahren genutzt. Nach Beendigung des Pilotverfahrens werden diese Einrichtungen ohne diese besondere Widmung hinsichtlich der darin untergebrachten Asylsuchenden genutzt. 2. Wie hoch sind die entstanden Gesamtkosten der ZUE Ratingen, welche bis zu ihrer Bezugsfähigkeit entstanden sind? (bitte aufschlüsseln nach Kosten für die Sanierung, Personal, Inventar, Miete bis dato) Für die ZUE Ratingen fielen in der Zeit vom März 2016 bis zu ihrer Bezugsfähigkeit im Juni 2017 insgesamt Kosten in Höhe von 4.104.566,57 € an. Diese schlüsseln sich auf in 2.178.135,62 € für die beauftragten Sicherheits- und Betreuungsdienstleister und 1.926.430,95 € für Miet- und Nebenkosten. Die Investitionskosten für die Herrichtung der Einrichtung sind in den Mietkosten enthalten. 3. Wie ist die Bilanz eingehender Asylsuchender und ihrer Rücküberstellungsquote seit Beginn der Bezugsfähigkeit der ZUE Ratingen? (bitte nach Monaten aufschlüsseln) 4. Wie lange beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Dublin-III- Flüchtlingen in der ZUE Ratingen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Während der Laufzeit des mit dem BAMF gemeinsam durchgeführten Dublin-Pilotprojekts waren in der ZUE Ratingen keine Asylsuchenden aus diesem Projekt untergebracht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Mit wie vielen Flüchtlingen rechnet die Landesregierung in der nächsten Zeit, welche in der ZUE Ratingen untergebracht werden sollen? Nach Beendigung des Pilotverfahrens ist eine Belegung mit Asylsuchenden, die sich im Dublin-Verfahren befinden, in den wenigen hierfür gewidmeten Einrichtungen gegenwärtig nicht geplant. Eine Prognose zur Unterbringung von Asylsuchenden im Dublin-Verfahren ist daher nicht möglich.