LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1085 06.11.2017 Datum des Originals: 02.11.2017/Ausgegeben: 09.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 295 vom 12. September 2017 des Abgeordneten Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/607 Justizminister als Kreistagsmitglied, Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Köln - Kann sich die Landesregierung einen Teilzeit- Justizminister ohne ungeteilten Einsatz für das Ministerium leisten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut eines Berichtes des Oberbergischen Anzeigers vom 08. September 2017 wurde NRW- Justizminister Peter Biesenbach von der Fraktion der CDU im Oberbergischen Kreis am 06. September erneut zum Vorsitzenden gewählt. Hinzu kommt, dass er offensichtlich auch als Mitglied der Landesregierung weiterhin im Verwaltungsrat und in Ausschüssen der Kreissparkasse Köln tätig ist und in dieser Funktion auch weiterhin an Sitzungen teilgenommen hat. In Art. 64 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung NRW heißt es: „Mit dem Amte eines Mitgliedes der Landesregierung ist die Ausübung eines anderen öffentlichen Amtes oder einer anderen Berufstätigkeit in der Regel unvereinbar“. In der Kommentierung zur Landesverfassung von Heusch/Schönenbroicher heißt es zur Definition des öffentlichen Amtes, dass Ämter in der mittelbaren Staatsverwaltung und auf kommunaler Ebene davon erfasst werden. Es sei jedoch nicht schon die Innehabung eines öffentlichen Amtes unzulässig, sondern unvereinbar sei allein die Ausübung der damit verbundenen Tätigkeiten, da das Amt des Ministers grundsätzlich den ungeteilten Einsatz des Amtsinhabers fordert. Art. 64 Abs. 2 LVerf NRW verhindere hingegen nicht die Ausübung eines Parteienamtes. Allerdings ist für einen derartigen Fall die aktive Entscheidung der / des Ministerpräsidenten bezüglich einer Erlaubnis für die Ausübung eines solchen öffentlichen Amtes nötig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1085 2 Laut einem aktuellen wissenschaftlichen Gutachten zum kommunalen Ehrenamt in NRW1 liegt der zeitliche Arbeitsaufwand eines Fraktionsvorsitzenden in einem Kreistag bei durchschnittlich 40,8 Stunden im Monat. Als Mitglied der Landesregierung hat Minister Biesenbach Einfluss auf die Ausgestaltung unter anderem des Gemeindefinanzierungsgesetzes und weiterer Fachgesetze, die die Kommunen unmittelbar oder mittelbar betreffen und nimmt an ihrer Beschlussfassung teil. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 295 mit Schreiben vom 2. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Wie begründet die Landesregierung ihre offensichtlich vorhandene Auffassung vor dem Hintergrund der oben erwähnten Ausführungen in der Landesverfassung und ihrer Kommentierung inhaltlich für das Amt des Fraktionsvorsitzenden der Kreistagsfraktion und für die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat und Ausschüssen der Kreissparkasse Köln? 2. Wie soll jeweils verhindert werden, dass es in der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Tätigkeit im Verwaltungsrat und Ausschüssen der Kreissparkasse Köln des Ministers weder zu Interessenkollisionen noch zu einer zeitlichen Kollision mit seinem Ministeramt kommt? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Der Minister der Justiz hat letztmalig am 6. Juli 2017 an einer Gremiensitzung der Kreissparkasse Köln teilgenommen und am 3. August 2017 den Verzicht auf seinen Sitz im Verwaltungsrat erklärt. Hinsichtlich seines Engagements im Oberbergischen Kreis, das die Mitgliedschaft in den Kuratorien Kultur- und Umweltstiftung, Kulturstiftung Oberberg und Hochbegabten-Stiftung der Kreissparkasse Köln einschließt, wird der Minister der Justiz zum 10. November 2017 seine Mandate niederlegen. Diese Entscheidung traf er nicht zuletzt nach Beratung durch die Ministerehrenkommission. 3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Tätigkeit eines Landesministers einen entsprechend großen zeitlichen Freiraum für die Ausübung eines Kreistags- Fraktionsvorsitzenden lässt? Die Frage, ob neben dem Amt als Mitglied der Landesregierung mit Blick auf den Zeitaufwand eine weitere Aufgabe wahrgenommen werden kann, ist stets einzelfallbezogen zu beantworten. 1 Bogumil, Jörg et al: „Das kommunale Ehrenamt in NRW. Eine repräsentative Analyse unter besonderer Berücksichtigung des Nachteilsausgleichs kommunaler Mandatsträger bei flexiblen Arbeitszeiten“. Bochum. 2017. S. 45. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1085 3 4. Wann wurde durch den Ministerpräsidenten und / oder das Landeskabinett die Genehmigung für die Ausübung des Kreistagsmandates, des Fraktionsvorsitzes im Kreistag und die Fortführung der Tätigkeit im Verwaltungsrat und Ausschüssen der Kreissparkasse Köln erteilt? Bitte zu den einzelnen Positionen jeweils das Datum der Entscheidung aufführen. Die Ausübung des Kreistagsmandates sowie der hiermit in Zusammenhang stehende Fraktionsvorsitz unterliegen nicht der formellen Genehmigung durch das Kabinett bzw. des Ministerpräsidenten. Im Rahmen der Ernennung des Ministers wurde festgestellt, dass kein Ernennungshindernis besteht. Zu der Fortführung der Tätigkeit im Verwaltungsrat und in den Ausschüssen der Kreissparkasse Köln musste das Kabinett nicht befasst werden, nachdem Herr Minister Biesenbach die Niederlegung erklärt hatte. 5. Wann wurde mit welcher genauen Fragestellung zu den ehrenamtlichen öffentlichen Ämtern und der Mitgliedschaft in den Gremien der Kreissparkasse Köln die Ministerehrenkommission um Stellungnahme gebeten? Die Ministerehrenkommission ist mit der Angelegenheit im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 33 der Geschäftsordnung der Landesregierung befasst.