LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1086 06.11.2017 Datum des Originals: 01.11.2017/Ausgegeben: 09.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 377 vom 5. Oktober 2017 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/835 Wann wurde die Ministerehrenkommission durch den Ministerpräsidenten tatsächlich berufen und wann wurden die nach der Geschäftsordnung der Landesregierung bei Amtsantritt zu leistenden Angaben durch Minister Holthoff-Pförtner und Ministerin Schulze Föcking zu ihren jeweiligen Vermögensverhältnissen und externen Tätigkeiten vorgenommen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Ministerpräsident und alle Minister einer nordrhein-westfälischen Landesregierung sind nach der Geschäftsordnung der Landesregierung verpflichtet, beim Amtsantritt und für die Dauer ihrer Amtszeit Angaben „zu ihren Vermögensverhältnissen und externen Tätigkeiten zu machen“. Die Auskünfte müssen der Ministerehrenkommission übermittelt werden. Der Amtsantritt der von Ministerpräsident Laschet berufenen Kabinettsmitglieder war der 30. Juni 2017. Nach der Geschäftsordnung der Landesregierung hätten also die Minister und Ministerinnen allerspätestens zu diesem Zeitpunkt ihre Erklärung zu ihren Vermögensverhältnissen und externen Tätigkeiten bei der Ministerehrenkommission vorgelegt haben müssen. Offensichtlich scheint dies jedenfalls nicht zu diesem Zeitpunkt geschehen zu sein. Wie der Rheinischen Post vom 4. August d.J. zu entnehmen war, wurde die Ministerehrenkommission mit den gleichen Mitgliedern wie in der 16. WP des Landtages wieder berufen. Es stellt sich die Frage, warum es so lange dauerte, bis die Ministerehrenkommission wieder berufen wurde. Nach Presseberichten haben Sprecher der Landesregierung im Zusammenhang mit der Causa des Ex-Medienministers Holthoff-Pförtner verschiedentlich und deutlich vor dem 4. August darauf verwiesen, dass laut Landesregierung die Ministerehrenkommission die Angelegenheit im Sommer prüfen werde, die Ministerehrenkommission bereits von Ministerpräsident Armin Laschet berufen sei und die Besetzung die gleiche sei wie zuvor. (So z.B. der Evangelische Pressedienst in epd medien vom 14.7.2017.) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1086 2 Inzwischen ist die Antwort auf diese Frage in einer weiteren Angelegenheit, in der ein Kabinettsmitglied von Ministerpräsident Laschet in der öffentlichen Kritik steht, von Bedeutung. So stellen sich im Zusammenhang mit den Vorfällen auf dem Hof Schulze Föcking Fragen nach fortdauerndem Eigentum an dem landwirtschaftlichen Betrieb, den Stallungen und den Grundstücken. Auch dazu hätten bereits bei Amtsantritt am 30. Juni die erforderlichen Angaben bei der Ministerehrenkommission vorliegen müssen. In der „Antwort“ der Landesregierung (Drs. Nr. 17/424) auf meine Kleine Anfrage Nr. 230 und die enthaltene präzise Frage „An exakt welchem Tag wurde die Ministerehrenkommission durch den Ministerpräsident berufen?“ wurde nicht geantwortet, sondern in allgemeiner Form die Aufgaben der Ministerehrenkommission beschrieben. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 377 mit Schreiben vom 1. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. An exakt welchem Tag wurde die Ministerehrenkommission durch den Ministerpräsidenten berufen? 2. An welchem Tag wurden erstmalig die Vermögensverhältnisse und die wirtschaftlichen Beteiligungen des Ministers für Bundes- und Europangelegenheiten und Internationales, Herrn Stephan Holthoff-Pförtner, den Mitgliedern der Ministerehrenkommission hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der Amtsführung des seinerzeitigen Ministeriums für Bundes- und Europangelegenheiten, Internationales und Medien zur Prüfung vorgelegt? 3. An welchem Tag wurden erstmalig die Vermögensverhältnisse und die wirtschaftlichen Beteiligungen der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz, Frau Schulze Föcking, den Mitgliedern der Ministerehrenkommission zur Prüfung vorgelegt? 4. Wurden nach den erstmalig erfolgten Angaben des Ministers für Bundes- und Europangelegenheiten und Internationales, Herrn Stephan Holthoff-Pförtner, von ihm weitere, ergänzende oder korrigierende Angaben gegenüber der Ministerehrenkommission gemacht? 5. Wurden nach den erstmalig erfolgten Angaben der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Frau Schulze Föcking, von ihr weitere, ergänzende oder korrigierende Angaben gegenüber der Ministerehrenkommission gemacht? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet: Die Ministerehrenkommission verwahrt, prüft und verwaltet gemäß § 1 der Agenda der Ministerehrenkommission (Anlage 3 zur Geschäftsordnung der Landesregierung) die Angaben, die die Mitglieder der Landesregierung zu ihren Vermögensverhältnissen und externen Tätigkeiten erklären. Die Prüfung erfolgt in einem internen, vertraulichen Verfahren. Nach § 30 Abs.1 der Geschäftsordnung der Landesregierung geben die Mitglieder der Landesregierung ihre Erklärung über ihre Vermögensverhältnisse und externen Tätigkeiten beim Amtsantritt sowie aktualisiert zum 30. Juni eines jeden Jahres gegenüber der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1086 3 Ministerehrenkommission ab. Die Formulierung in der Geschäftsordnung bedeutet nach Maßgabe der Staatspraxis, die dem Fragesteller aus seiner früheren Tätigkeit bekannt sein dürfte, die Selbstverpflichtung, in angemessener Frist nach der Übernahme der Amtsgeschäfte die Erklärung zu übersenden. Ich habe die Mitglieder der Ministerehrenkommission nach meiner Wahl zum Ministerpräsidenten berufen, binnen einer Zeitspanne, die nicht von dem Zeitraum meiner Amtsvorgängerin abwich. Die Erklärungen der Mitglieder der Landesregierung liegen der Ministerehrenkommission vor.