LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10897 08.09.2020 Datum des Originals: 07.09.2020/Ausgegeben: 14.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4185 vom 31. Juli 2020 der Abgeordneten Christian Loose und Dr. Martin Vincentz AfD Drucksache 17/10428 Kosten und Nutzen von kommunalen „Klimaschutzmanagern“ in dem Kreis Rhein-Kreis Neuss Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Selbst der IPCC (sogenannter „Weltklimarat“) stimmt der Aussage zu, dass 95 Prozent der CO2-Emissionen auf der Welt natürlichen Ursprungs sind und lediglich 5 Prozent der CO2- Emissionen auf einen menschlichen Beitrag zurückgehen.1 Die Hauptquellen der 95 Prozent natürlicher CO2-Emissionen sind Ozeane, Mikroben, Insekten oder auch Vulkane sowie Waldbrände.2 Die Hauptquellen der 5 Prozent von Menschen erzeugten CO2-Emissionen bilden China, die USA, Indien und Russland mit einem Anteil von zusammen deutlich mehr als 50 Prozent dieser Emissionen.3 Diese vier Länder sind allerdings alle vom sogenannten Pariser Klimaabkommen nicht betroffen. Sei es, weil China und Indien trotz ihrer wirtschaftlichen Entwicklung weiterhin als „Entwicklungsländer“ eingestuft werden und bis zum Jahre 2030 ihre Emissionsquellen ohne Begrenzung erweitern bzw. vergrößern können, oder sei es, weil die USA und Russland sich am Abkommen schlichtweg nicht beteiligen. Der deutsche Anteil an den durch menschliches Wirken verursachten CO2-Emissionen beträgt rund 2 Prozent, derjenige an allen Emissionen (natürlichen und menschengemachten) mithin rund 0,1 Prozent. Selbst bei einer deutschen Großstadt mit einer Million Einwohner dürfte der Anteil der CO2- Emissionen nur bei etwa 0,025 Prozent (der von Menschen verursachten Emissionen) bzw. bei etwa 0,00125 Prozent (der weltweiten Emissionen inkl. natürlicher Quellen) liegen. Kleinere Gemeinden und Städte bewirken dementsprechend ein noch viel geringeres Anteilsniveau. 1 Vgl. https://www.eike-klima-energie.eu/2019/07/12/menschliche-co2-emissionen-haben-kaumauswirkungen -auf-den-atmosphaerischen-co2-gehalt/, abgerufen am 23.07.2020 um 16:45 Uhr. 2 Vgl. https://www.eike-klima-energie.eu/2013/08/25/wer-hat-macht-ueber-das-klima-dieverschwiegenen -co2-quellen/, abgerufen am 23.07.2020 um 16:50 Uhr. 3 Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/179260/umfrage/die-zehn-groessten-c02- emittenten-weltweit/, abgerufen am 24.07.2020 um 10:15 Uhr. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10897 2 Die Erzeugung von Strom ist innerhalb der EU an CO2-Emmisionenzertifikate gekoppelt.4 Diese Zertifikatemenge ist durch eine Obergrenze begrenzt. Eine Reduktion von CO2 bei der Stromerzeugung in Deutschland führt nicht etwa zu einer Verminderung der Zertifikate insgesamt, sondern dazu, dass andere Staaten – wie beispielsweise Polen – die freiwerdenden Zertifikate nutzen können, um ihrerseits mehr CO2 zu emittieren, so dass immer die Gesamtmenge an erlaubten CO2-Emissionen in der EU erreicht wird. Es ist deshalb nicht möglich, auf dem Wege einer Änderung der Stromerzeugung eine Veränderung der CO2- Emissionen herbeizuführen. Lokal verbleiben somit nur sehr geringe Möglichkeiten, CO2-Emissionen zu reduzieren. Dennoch werden genau zu diesem Zweck von den Kommunen sogenannte „Klimaschutzmanager “ eingestellt. Deren Kosten trägt die Allgemeinheit. Es stellt sich nun jedoch für die Bürger die Frage, welchen Nutzen die von der Allgemeinheit bezahlten „Klimaschutzmanager“ für den „Klimaschutz“ (und damit letztlich für uns alle) erbringen. Bekannt ist, dass im Rahmen der sogenannten Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) deutschlandweit Kommunen vom Jahre 2008 bis Ende 2019 mit rund 715 Millionen Euro unterstützt wurden.5 Die Art und Zielrichtung der Verteilung dieser Gelder auf einzelne Kommunen ist dem Landtag bisher aber nicht bekannt geworden. Nicht nur national werden Steuergelder entsprechend zur Verfügung gestellt. Auch das Land NRW fördert die Qualifizierung von sogenannten kommunalen „Klimaschutzmanagern“.6 Nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 17.10.20127 können Projektstellen in Kommunen gefördert werden – insbesondere solche für sogenannte „Klimaschutzmanager“. Dabei ist insgesamt ein Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Zu diesen Ausgaben zählen neben den Sach- und Personalausgaben der Projektstellen auch Reise- sowie Teilnahmekosten zur Wahrnehmung von zusätzlichen Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten. Ebenso seien Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Personalausgaben für Dienstleistungen, die die Tätigkeit der Projektstellen unterstützen, zuwendungsfähig. Um eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse durchführen zu können, ist es wichtig, in diesem Zusammenhang eine transparente Datenbasis zu erhalten. 4 Vgl. https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/der-europaeische-emissionshandel#teilnehmerprinzip -und-umsetzung-des-europaischen-emissionshandels, abgerufen am 23.07.2020 um 17:35 Uhr. 5 Vgl. https://www.klimaschutz.de/zahlen-und-fakten, abgerufen am 21.07.2020 um 10:30 Uhr. 6 Vgl. https://www.klimaschutz.nrw.de/fileadmin/Dateien/Download- Dokumente/Broschueren/klimaschutzbericht_nrw_151201.pdf, S.17, abgerufen am 21.07.2020 um 10:45 Uhr. 7 Vgl. https://www.bmu.de/fileadmin/bmuimport /files/pdfs/allgemein/application/pdf/kommunalrichtlinie_2013_bf.pdf, abgerufen am 21.07.2020 um 11:30 Uhr. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10897 3 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 4185 mit Schreiben vom 7. September 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die freiwillige Einrichtung eines sogenannten Klimaschutzmanagements innerhalb von Kommunalverwaltungen geht auf die bereits seit 2008 bestehende Förderung des Bundesumweltministeriums im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld - „Kommunalrichtlinie“ zurück. Die bundesweit eingesetzten kommunalen Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager können über die Kommunalrichtlinie hinsichtlich Organisation und Begleitung der Umsetzung bereits entwickelter kommunaler Klimaschutzkonzepte bzw. Teilkonzepte gefördert werden (Fördergegenstand: 2.7 „Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement“). Umgesetzt wird die Förderung des Bundesumweltministeriums durch den Projektträger Jülich (PtJ). Neben der bereits seit über zehn Jahren bestehenden und umfassenden Bundesförderung im Rahmen der „Kommunalrichtlinie“ besteht in Nordrhein-Westfalen kein zusätzliches Angebot zur Förderung von Stellen für ein kommunales Klimaschutzmanagement. 1. Wie hoch war die Zahl der „Klimaschutzbeauftragten“ bzw. „Klimaschutzmanager“ jeweils in den Jahren von 2015 bis 2020? (Bitte absolut und jahresscharf aufschlüsseln) 2. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtausgaben, u.a. bestehend aus Personalausgaben für „Klimaschutzbeauftragte“/“Klimaschutzmanager“ und für Mitarbeiter, die dem Tätigkeitsbereich „Klimaschutz“ zugeordnet waren/sind, sowie für Sachkosten, die dem "Klimaschutzbereich" zuzuordnen waren/sind in den Jahren von 2015 bis 2020? 3. Wie hoch war der Anteil öffentlicher Fördermittel an den Ausgaben gemäß Frage Nummer 2? (Bitte absolute Zahlen angeben sowie nach EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalfördermitteln aufschlüsseln) 4. Wie hoch waren die Einsparungen an CO2 in Tonnen, welche durch die Maßnahmen der „Klimaschutzbeauftragten“/“Klimaschutzmanager“ bewirkt wurden, in den Jahren von 2015 bis 2020? 5. Wie hoch waren die Kosten für die Maßnahmen, die zur CO2-Einsparung gem. Frage Nummer 4 geführt haben, in den Jahren von 2015 bis 2020? (Bitte absolute Zahlen angeben sowie nach EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalfördermitteln aufschlüsseln.) Die Fragen 1-5 werden zusammen beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Informationen über die angefragten Zahlen und Daten vor. Eine entsprechende Abfrage und Aufbereitung einheitlicher Daten seitens der Landesregierung bei allen nordrhein-westfälischen Kreisen und kreisfreien Städten ist – sofern diese vor Ort überhaupt erhoben werden bzw. erhoben werden können - innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit wegen des erheblichen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10897 4 Koordinierungsaufwands nicht möglich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass keine Statistik- oder Berichtspflichten zur Erhebung dieser Daten bestehen. Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, handelt es sich bei der Förderung zur Einrichtung eines kommunalen Klimaschutzmanagements um einen Ansatz, der auf das Förderangebot des Bundesumweltministeriums zurückgeht (s. hierzu auch Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld – „Kommunalrichtlinie“ im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stand 22. Juli 2020; Hinweisblatt für strategische Fördergegenstände, Nummer 2.7, Stand 1. Januar 2020). Sowohl das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit als auch der mit der Abwicklung des Förderprogramms vom Bund beauftragte Projektträger Jülich (PtJ) sahen sich auf Nachfrage nicht in der Lage, innerhalb der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit die Höhe der Fördermittel des Bundes in der entsprechenden Detaillierung zur Verfügung stellen zu können.