LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10937 08.09.2020 Datum des Originals: 08.09.2020/Ausgegeben: 14.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4143 vom 31. Juli 2020 der Abgeordneten Berivan Aymaz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10386 Asylstufenplan gescheitert? Corona offenbart strukturelle Schwachstellen am Konzept der Landesregierung zur Unterbringung von Geflüchteten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zuge der Corona-Krise haben sich neben der Entwicklung völlig neuer Herausforderungen, wie etwa die Notwendigkeit der Zurverfügungstellung von Mund-Nasen-Schutz, auch bereits bestehende Problematiken verschärft, die Ausdruck längerfristiger Fehlentwicklungen in der Unterbringungsstrategie von Geflüchteten in NRW sind. Daher bedarf es einer grundlegenden Diskussion, wie eine humanitäre Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten, die den Hygiene- und Schutzansprüchen gerecht wird, hergestellt werden kann. Konzeptlosigkeit bei Unterbringung von Geflüchteten Denn spätestens nach den hohen Infektionszahlen in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Euskirchen, der ZUE Sankt Augustin, aber eben auch in den Schlachtereien Westfleisch und Tönnies zeigt sich, dass die Unterbringung vieler Personen auf engem Raum ein Nährboden für das gefährliche Virus ist. Während das Bundesministerium für Arbeit schon seit Langem arbeitsschutzrechtliche Richtlinien zur Unterbringung von Arbeitnehmerinnen und - nehmern (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard) veröffentlicht hat, fehlen solche Vorgaben bisher weiterhin bei der Unterbringung von Geflüchteten. Nach Auskunft des MKFFI in der Integrationsausschusssitzung vom 10.06.2020 wurde die Belegungskapazität in den Unterkünften auf etwa 65% verringert; allerdings erst fast vier Monate nach den ersten Corona-Ausbrüchen in NRW. Erschwerend kommt hinzu, dass die Landesregierung im Zeitraum zwischen 19.03.2020 und 03.05.2020 die Zuweisungen in die Kommunen komplett ausgesetzt hatte. Eine Antwort, auf welcher Rechtsgrundlage das Vorgehen der Landesregierung basiert, blieb Flüchtlingsminister Stamp bisher schuldig (Vorl. 17/3328). In der Integrationsausschusssitzung am 20.05.2020 teilte das MKFFI mit, dass mit Stand vom 15.05.2020 sogar bei 1307 Personen, wovon 670 minderjährig sind, eine Rechtspflicht zur Zuweisung in die Kommunen bestand. Die Landesregierung bemühte sich offenbar nicht ausreichend, zusammen mit den Kommunen eine alternative und kooperative Lösung herbeizuführen, um mit der Unterstützung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10937 2 von Städten und Gemeinden die Rechte der Geflüchteten auch in Corona-Zeiten zu gewährleisten. Die Nutzung von Entzerrungskapazitäten, die zum Großteil durch Anmietungen von Jugendherbergen durch das Land bestritten werden, stellen allenfalls eine Übergangslösung dar. Doch auch nahezu sechs Monate nach Ausbruch der Pandemie fehlt der Landesregierung offenbar ein schlüssiges Unterbringungskonzept, das den Schutzbedürfnissen und Rechten der Geflüchteten gerecht wird. Wenig Schutz und Betreuung für Geflüchtete in den Landesunterkünften Schon vor der Coronakrise wurden im Rahmen der Einführung des Asylstufenplans begründete Vorbehalte gegen derart große Unterbringungseinrichtungen wie den ZUE vorgetragen (APr 17/493). Insbesondere die Bedürfnisse vulnerabler Personengruppen, etwa Geflüchtete mit traumatischen Erfahrungen, Menschen mit Behinderung, alleinreisende Frauen, Alleinerziehende, Familien und Kinder, laufen Gefahr, nicht identifiziert zu werden oder keine angemessene Betreuung zu erfahren. Des Weiteren erschwert die oftmals abgeschiedene Situierung der ZUE Ehrenamtlichen, Betreuungs- und Beratungsleistungen in den Unterkünften anzubieten und den Geflüchteten Arztbesuche. Zwar sollen Familien laut Erlass des MKFFI vom 14.06.2018 spätestens im vierten Monat aus den ZUE in Kommunen verteilt werden, doch immer wieder tauchen Berichte auf, in der geschildert wird, dass diese Frist nicht eingehalten werde 1. Während der Coronazeit standen sogar ganze Flüchtlingsunterkünfte unter Quarantäne, sodass Beratungs- und Betreuungsleistungen zeitweise völlig zum Erliegen kamen2. Zwar richtete die Landesregierung einen längst überfälligen Beratungsstab zur psychosozialen Krisenintervention in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes ein, in dem neben dem MKFFI auch u.a. das MAGS und das LZG NRW beteiligt sind (Vorl. 17/3345). Über Erkenntnisse und Ergebnisse des Beratungsstabs wurde der zuständige Integrationsausschuss bisher nicht weiter unterrichtet. Auch die Identifizierung und Verlegung von Angehörigen einer Covid-19-Risikogruppe und deren Familienmitglieder erfolgte schleppend (Vorl. 17/3345). Bisher hat die Landesregierung kein Konzept vorgelegt, das eine tagesaktuelle Identifikation von Angehörigen einer Risikogruppe ermöglicht. Angesichts der seit langem vorliegenden Erkenntnisse über die Ausbreitung in Gemeinschaftsunterkünften und über die gefährlichen Folgen einer Erkrankung an dem Virus für einzelne Personengruppen ist dieses Versäumnis nicht hinnehmbar. Jetzt müssen die richtigen Lehren daraus gezogen werden. Ebenso bleibt die Landesregierung eine Antwort schuldig, inwieweit auch in den neu geschaffenen Ausweichunterkünften der Zugang zu Beratungs- und Betreuungsleistungen, wie etwa zu einer Verfahrens-Rechtsberatung und zu einer Beschwerdestelle gewährleistet ist. Der Zugang zu Rechts- und Beratungsleistungen muss insbesondere deswegen garantiert werden, da das BAMF wieder ablehnende Bescheide versendet und Abschiebungen nicht gänzlich ausgesetzt wurden. 1 https://www.ev-kirche-niederpleis.de/wp-content/uploads/2020/06/Stellungnahme-der-Kirchen-zum- Weiterbetrieb-der-ZUE-in-Sankt-Augustin.pdf 2 vgl. Antrag „Geflüchtete brauchen Schutz vor Covid-19 – Die Landesregierung muss ihrer Fürsorgepflicht endlich gerecht werden!“ Drs. 17/9344 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10937 3 Weiterhin keine Beschulung von Kindern in den Landesunterkünften Kinder gehören in die Schule. Doch dies gilt offenbar nicht für die Kinder in Landesunterbringungseinrichtungen. Anstatt ihnen die Teilnahme am regulären Schulunterricht in den Kommunen zu ermöglichen, kündigte Kinderminister Stamp ein alternatives Konzept von „schulnahen Bildungsangeboten“ für Kinder in den Landesunterkünften an. In einem Bericht vom 10.12.2019 heißt es: „Hierzu sollen 50 Stellen für Lehrkräfte im Einzelplan 05 (Ministerium für Schule und Bildung) bereitgestellt werden. Wie die schulnahen Bildungsangebote organisiert werden, wird derzeit zwischen dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und dem Ministerium für Schule und Bildung (MSB) abgestimmt“ (Vorl. 17/2824). Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage (Drs. 17/8060) ergab, dass mit Stand vom 30.12.2019 in den Landesunterkünften NRWs mehr als 1100 geflüchtete Kinder und Jugendliche auf die Beschulung warten. Damals versprach die Landesregierung, dass „ab dem Jahr 2020 in allen ZUE schulnahe Bildungsangebote etabliert und zeitnah mit mindestens einer ZUE pro Regierungsbezirk begonnen“ werde (ebd.). Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4143 mit Schreiben vom 8. September 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Gesellschaft und öffentliche Verwaltung stehen derzeit infolge der Pandemie vor einer enormen Herausforderung. Zum einen gilt es, die Zahl der Neuinfektionen zu verlangsamen und dazu alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, auch wenn sie mit großen Einschnitten und Einschränkungen für die Gesellschaft verbunden sind. Zum anderen müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere die Risikogruppen (dazu zählen z.B. Menschen mit Behinderung oder Patientinnen und Patienten mit einer Krebserkrankung oder geschwächtem Immunsystem) besonders zu schützen. All das gilt auch für den Bereich der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen. Um diesen Schutz zu gewährleisten und der besonderen belastenden Situation, in der sich auch die Kommunen befinden, Rechnung zu tragen, hat das Land eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. So wurde auch das Asylaufnahmesystem des Landes angepasst, um eine höchstmögliche Sicherheit vor einer Ausbreitung des Virus zu gewährleisten. Über die Vielzahl an getroffenen Maßnahmen und Konzepten der Landesregierung wird auf die Berichte an den Landtag (Drucksachen: 17/3272, 17/3328, 17/3345, 17/3417, 17/3418, 17/3419, 17/3477, 17/3478, 17/3745) sowie auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 3732 (Drucksache 17/9905) und 3680 (Drucksache 17/9621) verwiesen. 1. Was tut die Landesregierung, um in Zusammenarbeit mit den Kommunen ein tragfähiges und auf die Corona-Umstände angepasstes Unterbringungskonzept für Geflüchtete in NRW zu erarbeiten? Die Wiederaufnahme der Zuweisungen erfolgte unter Beachtung der aktuellen Erfüllungsquoten der Kommunen. Diese wurden sukzessive nach Maßgabe der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10937 4 Aufnahmemöglichkeiten in Kommunen bedarfsgerecht anpasst. Hierdurch konnte gewährleistet werden, dass die Kommunen die Wiederaufnahme der Zuweisungen bewältigen können und eine angemessene Unterbringung der Flüchtlinge gewährleistet ist. Durch eine Information bereits 14 Tage vor dem eigentlichen Transfer konnten die Kommunen sich auf die Unterbringung genügend vorbereiten. Ebenso werden alle Asylsuchenden vor Zuweisung auf eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet. Es erfolgen keine Zuweisungen von Personen aus Einrichtungen oder Einrichtungsbereichen, die unter Quarantäne stehen; dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Person selbst infiziert ist oder als Verdachts- bzw. Kontaktperson bewertet wird. Es erfolgen keine Zuweisungen von Personen, die eine aktuelle COVID-19-kompatible Symptomatik aufweisen. Durch diese Maßnahmen soll die Ausbreitung des Infektionsgeschehens innerhalb der kommunalen Unterbringung möglichst minimiert werden. 2. Inwieweit plant die Landesregierung, die Schutzkonzepte in den Landesunterbringungseinrichtungen zu überarbeiten, um einen effektiven Gesundheitsschutz für Geflüchtete und Betreuungsdienstleistende zu gewährleisten? Die Infektionszahlen in den Landeseinrichtungen zeigen, dass sich das auf die aktuelle krisenhafte Situation angepasste System und die Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen bewährt haben. Die Infektionszahlen in den Unterbringungseinrichtungen sind deutlich gesunken und liegen im einstelligen Bereich. Die in den Landeseinrichtungen vorzuhaltenden Standards zur Belegung sind durch die Leitlinien des Landesgewaltschutzkonzepts sowie die einrichtungsbezogenen brandschutzrechtlichen Vorschriften geregelt und wurden den im Rahmen der Corona Pandemie auftretenden weitergehenden Bedarfen nochmals angepasst. Um auch und gerade in der krisenhaften Situation aufgrund der Coronapandemie einheitliche Standards zum Infektionsschutz in allen Landesaufnahmeeinrichtungen zu gewährleisten, stimmen sich das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und die für die Landesaufnahmeeinrichtungen verantwortlichen Bezirksregierungen, teilweise unter Einbeziehung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), regelmäßig zu fachlichen Fragestellungen ab. Ergänzend verweise ich hierzu auf meinen Bericht an den Landtag vom 20. April 2020 (Vorlage 17/3272). Der Landesregierung ist der Schutz und die Gesundheit der für sie in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenfalls ein wichtiges Anliegen. Sofern in Aufnahmeeinrichtungen positiv getestete Personen und/oder sog. Verdachtsfälle in nicht unerheblichem Maße untergebracht sind, können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungs- und Sicherheitsdienstleisters sowie der sozialen Beratung unter bestimmten Voraussetzungen auf freiwilliger Basis testen lassen, sofern nicht eine Volltestung durch das zuständige Gesundheitsamt verfügt worden ist. Die hierfür entstehenden Kosten trägt das Land. Um auch auf die weiteren Entwicklungen weiterhin angemessen und effektiv reagieren zu können, wurde unter Federführung des MKFFI und unter Beteiligung des eingerichteten Beratungsstabes zum Psychosozialen Krisenmanagement in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes ein Rahmenkonzept zur Vermeidung des Ausbruchs und der Ausbreitung von COVID- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10937 5 19 in den Landeseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen entwickelt. Das Rahmenkonzept soll die Einrichtungen dabei unterstützen, sinnvolle, an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Präventionsmaßnahmen vor dem Auftreten einer Infektion zu ergreifen und zugleich eine Orientierungshilfe für die im Falle eines Ausbruchsgeschehens zu treffenden Maßnahmen sein. Ein Baustein dieses Konzepts ist die Einrichtung sog. örtlicher Infektionsschutzteams, die zum einen Präventivmaßnahmen angepasst an die örtlichen Gegebenheiten umsetzen und im Fall eines Infektionsausbruchs die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchführen sollen. 3. Inwieweit plant die Landesregierung, in der Coronazeit neu geschaffene Unterbringungskapazitäten sowie den neu eingerichteten Beratungsstab auch nach der Pandemie aufrechtzuerhalten? Mit Blick auf die nach wie vor bestehende krisenhafte Situation aufgrund der Corona- Pandemie stellt sich die Frage des zukünftigen Umgangs mit den neu geschaffenen Unterbringungskapazitäten sowie dem neu eingerichteten Beratungsstab gegenwärtig nicht. Im Übrigen ist es derzeit nicht valide absehbar, wann von einem Ende der Pandemie ausgegangen werden kann. 4. Auf welcher Rechtsgrundlage basierte der Erlass zur Aussetzung der Zuweisungen in die Kommunen? Auch in der krisenhaften Situation, in der sich unsere gesamte Gesellschaft während der Aussetzung der Zuweisungen befand und weiterhin befindet, kommt das Land seiner Verantwortung nach und verfolgt weiter seine erklärte Zielsetzung, die Kommunen zu entlasten. Vor diesem Hintergrund hat das Land auch auf Bitten der Kommunen für einen kurzen Zeitraum die Zuweisungen von Asylbewerbern ausgesetzt. Mit der Aussetzung der Zuweisungen trug das Land dem Gesundheitsschutz durch Vermeidung von Personentransfers und dem Umstand Rechnung, dass sehr viele Kommunen nur noch im Notbetrieb arbeiteten. Bereits vor dem o.g. Erlass haben zahlreiche Kommunen ausdrücklich erklärt, sie seien nicht in der Lage, Asylsuchende zum aktuellen Zeitpunkt aufzunehmen. Sie wandten sich sowohl an die Bezirksregierung Arnsberg, als auch an das MKFFI und baten um Aussetzungen der Zuweisungen. Auch die drei Kommunalen Spitzenverbände haben in ihrem gemeinsamen Schreiben vom 19. März 2020 darauf hingewiesen, dass die Kommunen vor Ort die Folgen der Corona-Krise bekämpfen müssen und nur noch im Notfallmodus tätig und von daher nicht in der Lage seien, die Verantwortung für die Übernahme der Flüchtlinge zu übernehmen. Eine unverzügliche Zuweisung konnte aufgrund der fehlenden Aufnahmemöglichkeiten in den Kommunen aus tatsächlichen Gründen nicht erfolgen. Das MKFFI hat seine Verantwortung für die Asylsuchenden wahrgenommen und dadurch eine Unterbringung mit sorgfältiger Betreuung in den Landeseinrichtungen weiterhin sichergestellt. Die Aussetzung der Zuweisung war demnach alternativlos, um eine Obdachlosigkeit oder eine Unterbringung ohne akkurate Betreuung der Asylsuchenden zu vermeiden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10937 6 5. Wann werden Kinder im schulpflichtigen Alter, die in Landesunterbringungen untergebracht sind, endlich beschult? Die Umsetzung des schulnahen Bildungsangebots in den zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes erfolgt sukzessive. Im August 2020 starten die Einrichtungen in Münster und Bad Driburg. Weitere Einrichtungen werden zeitnah folgen. Ziel ist es, in allen zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen den dort wohnenden Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter ein schulnahes Bildungsangebot zur Verfügung zu stellen.