LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10938 09.09.2020 Datum des Originals: 09.09.2020/Ausgegeben: 15.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4214 vom 11. August 2020 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/10531 B258 „Monschauer Straße“ endlich ausbauen! Pendlerströme entspannen. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für die in der Eifel ansässigen Betriebe und Unternehmen ist ein Ausbau der B258 von der Eifel bis nach Aachen dringend erforderlich. Auch, um den ländlichen Raum der Nordeifelkommunen zu stärken, für einen Zuzug in die Nordeifel attraktiv zu bleiben und die Ansiedlung neuer oder Entwicklung bestehender Unternehmen zu unterstützen, ist eine Erweiterung der Kapazitäten der B258 unerlässlich. Auf meine letzte Kleine Anfrage 3198 (DS 17/8028) antwortete die Landesregierung Anfang Januar 2020 (DS 17/8360), die auf Basis einer Mikrosimulation erstellte Verkehrsuntersuchung – die Grundlage für weitere Schritte sei – stünde kurz vor dem Abschluss und werde nach Fertigstellung der Stadt Aachen vorgestellt. Ferner antwortete mir die Landesregierung, dass die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens abhängig sei vom Abschluss des Vorentwurfs. Für Bemühungen der Landesregierung, Einvernehmen zwischen der Stadt Aachen und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zu erzielen, sei zunächst der Abschluss der Verkehrsuntersuchung abzuwarten. Auf meine vorhergehende Kleine Anfrage antwortete mir die Landesregierung, der Landesbetrieb Straßenbau NRW gehe davon aus, dass der Vorentwurf bereits im Jahre 2019 zum Abschluss gebracht und das Planfeststellungsverfahren schon 2020 eingeleitet werden könne. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4214 mit Schreiben vom 9. September 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10938 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die gesamte Monschauer Straße ist von der Schleidener Straße bis zur A 44 (Anschlussstelle Lichtenbusch) durch Höherstufung der ehemaligen Landesstraße in die Baulast des Bundes übernommen worden. Entsprechend der regionalen Verkehrsbedeutung der B 258 ist dieser Abschnitt verkehrsgerecht auszubauen. 1. Welche Ergebnisse brachte die umfassende Verkehrsuntersuchung mit Mikrosimulation hervor? Der Bericht zu der beauftragten Mikrosimulation liegt dem Landesbetrieb seit August 2020 vor. Er zeigt auf, dass die Schwerverkehre zwischen den Kommunen der Städteregion zunehmen und eine leistungsfähige Anbindung an die Bundesautobahn erforderlich ist. Infolgedessen hält der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen den Ausbau der B 258 für geboten. 2. Wie weit ist der eigentlich bereits für letztes Jahr vorgesehene Vorentwurf beim Landesbetrieb Straßenbau NRW unter eventueller Beteiligung der betroffenen Kommunen fortgeschritten? Die Mikrosimulation wird in Kürze der Stadt Aachen vorgestellt. Anschließend kann die Entwurfsaufstellung fortgeführt werden. 3. Wann ist ganz konkret die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens geplant? Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Baurechtes ist abhängig von der Fertigstellung / Genehmigung des Vorentwurfes. Dieser kann nach erfolgreicher Abstimmung mit der Stadt Aachen angegangen werden (vgl. Antwort 2). 4. Wie wurde die Landesregierung aktiv, um das Einvernehmen zwischen der Stadt Aachen und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über das Planungskonzept zum Ausbau der B258 zu forcieren? Die Planung obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen; in Besprechungen mit dem Landesbetrieb wurde festgelegt, dass zur Veranschaulichung des Verkehrsflusses und zur Vorbereitung der Abstimmungen die o.g. Mikrosimulation erstellt wird. Als nächster Schritt ist die Abstimmung mit der Stadt zur Mikrosimulation abzuwarten (vgl. Antwort 1-3). 5. Wie gedenkt die Landesregierung (unabhängig von dem Zeitplan eines vollständigen Ausbaus der B258) Verbesserungen der Kreuzungssituation an den Einmündungen Oberforstbacher Straße, Nerscheider Weg und Pascalstraße zu erzielen? Wie der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen berichtet, ist eine Verbesserung der genannten drei Kreuzungen nur über einen Um- und Ausbau der Verkehrsflächen/ Fahrstreifen zu erreichen. Die notwendigen Planungen greifen in private Rechte ein und die umweltrelevanten Wirkungen des Lärms und der Schadstoffbelastung sind im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu regeln.