LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10972 15.09.2020 Datum des Originals: 15.09.2020/Ausgegeben: 21.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4283 vom 3. September 2020 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/10809 Warum will NRW-Umweltministerin Heinen-Esser das Rasensprengen und das Befüllen von Planschbecken im Sommer verbieten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einer Pressemitteilung des NRW-Umweltministeriums vom 13.08.2020 hat sich Ministerin Heinen-Esser (CDU) für strengere Verhaltensregeln bei der Wassernutzung ausgesprochen und alle Bürger zu mehr Sparsamkeit bei der Nutzung der Wasservorräte aufgefordert.1 So hat sie die Bürger dazu aufgerufen auf das Sprengen ihrer Gärten, auf das Befüllen von Schwimmbecken oder auf den Einsatz von Hochdruckreinigern zu verzichten. Und das, obwohl gerade das Befüllen von Planschbecken für viele Kinder eine willkommene Abkühlung an heißen Tagen darstellt, zumal Schwimmbadbesuche in diesem Sommer reglementiert und schlecht zu planen sind. Wenige Tage nach diesem Aufruf meldete sich Umweltministerin Schulze (SPD) ebenfalls im Hinblick auf die Wassernutzung zu Wort.2 Demnach beabsichtigt sie, eine „nationale Wasserstrategie“ vorzulegen, um der Wasserknappheit entgegenzutreten. In politischen Kreisen wird so gerade ein Verbot des Rasensprengens diskutiert. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4283 mit Schreiben vom 15. September 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1 https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/trinkwasserversorgung-nordrhein-westfalen-ist-auchheissen -tagen-gesichert-0 2 https://www.tagesschau.de/inland/umweltministerin-wasserversorgung-101.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10972 2 1. Aus der Pressemitteilung ergibt sich ein Aufruf zum Verzicht auf das Sprengen der Gärten, auf das Befüllen von Schwimmbecken und auf den Einsatz von Hochdruckreinigern. Worauf sollen die Bürger nach Einschätzung der NRW- Ministerin im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung noch verzichten? 2. Warum müssen die Bürger zur Sparsamkeit aufgefordert werden, wenn das NRW- Umweltministerium in der gleichen Pressemitteilung von einer gesicherten Trinkwasserversorgung in Nordrhein-Westfalen spricht? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Bisher gibt es in Nordrhein-Westfalen flächendeckend keinen Wasserstress (Wenn 20 % oder mehr des verfügbaren Wasserdargebots genutzt werden, wird in internationalen Vergleichen von Wasserstress gesprochen, weitere Informationen siehe https://www.umweltbundesamt.de/indikator-nutzung-der-wasserressourcen#welchebedeutung -hat-der-indikator). Vorausschauendes Handeln und nachhaltiges Bewirtschaften der verfügbaren Wasservorräte sind aber auch in dem bisher als „wasserreich“ zählendem Bundesland Nordrhein-Westfalen erforderlich, um das Ziel klimaresiliente Gewässernutzungen zu erreichen. Vor diesem Hintergrund sind die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung und der sorgsame Umgang mit der Ressource Wasser wesentliche Ziele der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Die Versorgung mit Trinkwasser wird in Nordrhein-Westfalen durch eine leistungsstarke Wasserversorgungswirtschaft gewährleistet. Die hohe Qualität und Zuverlässigkeit der Trinkwasserversorgung zeigt sich regelmäßig durch nur wenige Grenzwertüberschreitungen und Versorgungsunterbrechungen. Die Wasserversorgungsanlagen sind in der Regel so ausgelegt, dass eine sichere und zuverlässige Trinkwasserversorgung auch an Spitzentagen möglich ist. Während ausgeprägter Trockenphasen kann es allerdings vorkommen, dass in einzelnen Gemeinden an wenigen Tagen die Kapazitäten der Trinkwasserversorgungsinfrastruktur kurzzeitig weitgehend ausgelastet sind. In solchen Situationen können vor Ort Maßnahmen zur Kappung des Spitzenbedarfs erforderlich sein, um die Versorgungssysteme kurzzeitig zu entlasten. Zu diesen Maßnahmen gehört der Aufruf zu einem Verzicht auf bestimmte Wassernutzungen in einem Versorgungsgebiet für einen begrenzten Zeitraum. In der Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.08.2020 wurde über den Aufruf zum Verzicht auf das Sprengen der Gärten, auf das Befüllen von Schwimmbecken und auf den Einsatz von Hochdruckreinigern einiger Kommunen berichtet, in denen die Trinkwasserversorgungssituation kurzzeitig angespannt war. Der Appell zur Beachtung der aufgestellten Verhaltensregeln in den Kommunen richtete sich an die von diesem Aufruf betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Unabhängig davon sind ein sorgsamer Umgang mit unserer Natur und ein sparsamer Einsatz der verfügbaren Ressourcen nicht nur in Zeiten des Klimawandels elementare Elemente des nachhaltigen Umweltschutzes. 3. Inwiefern unterstützt NRW-Umweltministerin Heinen-Esser die Pläne der Bundesumweltministerin Schulze im Hinblick auf eine „nationale Wasserstrategie“? Die Überlegungen auf Bundesebene werden grundsätzlich begrüßt. Es bleibt jedoch abzuwarten wie die Bundesebene den Prozess strukturieren und inhaltlich ausgestalten möchte. Die unterschiedlichen regionalen Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen. Es LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10972 3 wird erwartet, dass sich Synergieeffekte bei der parallelen Entwicklung der NRW spezifischen „Konzeption für ausgeprägte Trockenphasen“ ergeben werden. 4. Unter welchen Bedingungen würde sich die Landesregierung für eine Schließung von Schwimmbädern aussprechen? 5. Welche Alternativen sieht die Landesregierung für junge Familien, wenn Schwimmbäder geschlossen sind und gleichzeitig das Befüllen von Planschbecken verboten ist? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet: Sowohl die Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge als auch der Betrieb von öffentlichen Schwimmbädern ist keine Aufgabe des Landes. Eine gegebenenfalls erforderliche Schließung von öffentlichen Schwimmbädern wäre eine Entscheidung vor Ort durch den Betreiber des betroffenen Schwimmbades, des örtlichen Wasserversorgers und der zuständigen Behörde. Ebenso wäre ein Verbot für das Befüllen von privaten Schwimmbecken durch den Wasserversorger und die zuständige Behörde vor Ort zu entscheiden. Der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen liegen keine Hinweise vor, dass ein öffentliches Schwimmbad auf Grund eines möglichen Wassermangels längerfristig geschlossen werden soll.