LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10975 31.08.2020 Datum des Originals: 31.08.2020/Ausgegeben: 15.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4198 vom 4. August 2020 der Abgeordneten Christian Dahm und André Stinka SPD Drucksache 17/10457 Was hat es mit dem Organisationsgutachten „Umweltkriminalität“ wirklich auf sich? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf unsere Kleine Anfrage 4009 (Drs. 17/10086) hat die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz geantwortet, dass die Ergebnisse des Organisationsgutachtens „Umweltkriminalität“ noch nicht vorlägen. Das ist insofern verwunderlich, als dass die Beauftragung der Fa. PwC für das Gutachten bereits im Januar 2019 (!) erfolgt ist. Im Mai 2019 (!) hatte die Ministerin gegenüber dem Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz erklärt, dass die Ergebnisse im Spätsommer des Jahres vorliegen sollen. Nachdem das nicht der Fall war, sagte sie im Oktober 2019 gegenüber dem Ausschuss, dass das Gutachten „jetzt auch bald kommen“ würde. Jedoch liegt das Gutachten laut Antwort der Ministerin scheinbar auch im August 2020 (!) immer noch nicht vor. Die Kosten dafür sollen sich laut Landesregierung auf 74.770,08 EUR belaufen. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4198 mit Schreiben vom 31. August 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Aus welchen konkreten Gründen dauert die Erstellung des Organisationsgutachtens „Umweltkriminalität“ nun schon über 1,5 Jahre an? 2. Welche Verzögerungsgründe hat es seit Oktober 2019 jeweils gegeben? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Erweiterung des Arbeitsauftrags und in den zurückliegenden Monaten die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben zu Verzögerungen bei der Fertigstellung des Gutachtens geführt. Im Übrigen lagen die politischen Schwerpunkte in den zurückliegenden Monaten offenkundig in anderen Bereichen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10975 2 3. Sind durch die Verzögerungen erhöhte Kosten für das Gutachten entstanden? (Bitte Brutto-Preise angeben.) Nein. 4. Welche Leistungen wurden durch die Fa. PwC bereits abgerechnet? Geleistet wurde bereits eine vertraglich vereinbarte Abschlagszahlung nach Beendigung der Arbeiten vor Ort (Interviews, Sichtung der Akten und Dokumente und deren Aufbereitung). Dies umfasste 85 Prozent der veranschlagten Summe. Hierbei handelt es sich um ein durchaus übliches Verfahren. 5. Aus welchen Gründen wurde die Stabsstelle erst aufgelöst, um ein Jahr später ein Gutachten zu beauftragen, das klären soll, ob man die Stabsstelle weiter benötigt? Ziel ist eine wirksame Verfolgung von strafrechtlichen Verstößen gegen die Umwelt. Diese setzt eine enge, verständnis- und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den für Umweltschutz verantwortlichen Behörden einerseits und den Strafverfolgungsbehörden andererseits voraus. Bei meinem Amtsantritt bestand die Struktur zur Bekämpfung der „Umweltkriminalität, Verbraucherschutzkriminalität“ mit einer starken fachlichen Anbindung in den Fachabteilungen und im Justitiariat. Die Struktur und Arbeitsweise hat sich in verschiedenen Fällen bewährt: Zum Beispiel bei der Aufklärung zu Rückständen aus der Schwerölvergasung (sog. Petrolkoks) oder der unbeabsichtigten Freisetzung von Polychlorierten Biphenylen (PCB) in silikonverarbeitenden Betrieben. Durch das in den Fachabteilungen gebündelte Fachwissen ist eine enge Anbindung an die fachlich zuständigen Vollzugs- und Überwachungsbehörden gewährleistet. Dennoch gab es seitens der Opposition eine sehr intensiv geführte politische Diskussion zu dieser Struktur und es wurde moniert, dass – entgegen der geschilderten Wahrnehmung – der Kampf gegen Umwelt- und Verbraucherschutzkriminalität so nicht effektiv unterstützt werden könne. Die Einwände hat die Landesregierung wahr- und ernst genommen. Zudem ist es das Ziel, die Diskussion zu versachlichen und möglichst effektive Strukturen zu schaffen. Daher ist ein externes Gutachten in Auftrag an eine Beratungsgesellschaft vergeben worden. So sollte in dem Gutachten untersucht werden, ob es hinsichtlich der organisatorischen Struktur der Aufgaben der ehemaligen Stabsstelle Optimierungsmöglichkeiten gibt und wenn ja, welche. Grundlage des Gutachtens sind Interviews und Aktenstudien. Im Verlauf der Erstellung wurde der Arbeitsauftrag noch einmal erweitert, konkret mit der Bitte um Bewertung möglicher Alternativen und eine Analyse der Aufgabenwahrnehmung in anderen Bundesländern. Die Landesregierung geht davon aus, dass das Gutachten in Kürze vorgelegt wird und es in den nächsten Wochen ausgewertet werden kann. Selbstverständlich werden das Gutachten und die Schlüsse daraus dann auch wie versprochen kommuniziert.