LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1102 06.11.2017 Datum des Originals: 30.10.2017/Ausgegeben: 09.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 429 vom 16. Oktober 2017 der Abgeordneten Sigrid Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/956 Aufhebung sonderpädagogischen Förderbedarfe Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit dem Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs wird geprüft, ob Schülerinnen und Schüler wegen einer Behinderung oder einer Beeinträchtigung einen solchen Förderbedarf haben. Bei Kindern und Jugendlichen mit dem Förderbedarf Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung soll die Förderung nach Möglichkeit dazu führen, dass im Laufe der weiteren Entwicklung der festgestellte Förderbedarf nicht mehr erforderlich ist. Die Notwendigkeit des Förderbedarfs soll deshalb in der Folge regelmäßig überprüft werden. Der Landesrechnungshof hatte bei der seinerzeitigen Untersuchung der Förderschulen festgestellt, dass dies zu wenig geschieht. Über die Situation an Regelschulen gibt es bislang keine Erkenntnisse. Für die weitere Entwicklung der Inklusion ist es deshalb von Interesse, wie oft ein festgestellter Förderbedarf wieder aufgehoben werden konnte. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 429 mit Schreiben vom 30. Oktober 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. In wie vielen Fällen wurde in den Schuljahren 2010/2011- 2016/2017 der Förderbedarf Lernen, Sprache bzw. emotionale und soziale Entwicklung bei einer Beschulung an einer Förderschule aufgehoben (Bitte nach Jahren und Förderschwerpunkten differenzieren)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1102 2 2. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010/2011- 2016/2017 der Förderbedarf Lernen, Sprache bzw. emotionale und soziale Entwicklung bei einer Beschulung an einer Regelschule aufgehoben (Bitte nach Jahren und Förderschwerpunkten differenzieren)? Die Fragen 1 und 2 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Amtlichen Schuldaten des Landes Nordrhein-Westfalen (ASD) geben einen Überblick über die Schullandschaft jedes einzelnen Schuljahres. Mit den ASD können quantitative Unterschiede im Vergleich zu anderen Schuljahren festgestellt werden, eine Nachzeichnung von Bildungsverläufen ist jedoch grundsätzlich nicht vorgesehen. Auf Grundlage der mit den ASD erhobenen Angaben zum Schulbesuch des jeweiligen Vorjahres lässt sich jedoch feststellen, welche Schule die Schülerinnen und Schüler zuletzt besucht haben. Angaben zum sonderpädagogischen Förderschwerpunkt des Vorjahres liegen hingegen nicht vor. Vor diesem Hintergrund sind Aussagen über die im Verlauf des Besuchs einer Regelschule aufgehobenen Förderbedarfe mit den ASD nicht möglich. Entfällt hingegen an einer Förderschule der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung einer Schülerin oder eines Schülers, so hat dies einen Wechsel an eine allgemeine Schule zur Folge. Zugleich besuchen Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung in der Regel eine Förderschule mit gleichartigem Förderschwerpunkt, so dass vom Förderschwerpunkt der Schule in den meisten Fällen auf den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler geschlossen werden kann. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die von einer Förderschule mit einem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung an eine allgemeine Schule gewechselt sind und dort keinen festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben, kann der beigefügten Tabelle entnommen werden. Tabelle 1: Schulform Förderschwerpunkt der im Vorjahr besuchten Förderschule 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Grundschule emotionale und soziale Entwicklung 25 10 12 10 10 2 7 Lernen 26 27 17 22 11 17 15 Sprache 197 213 195 164 167 141 100 PRIMUS-Schule emotionale und soziale Entwicklung - - - - 2 - 2 Sprache - - - 1 1 - 1 Hauptschule emotionale und soziale Entwicklung 257 174 154 75 56 36 21 Lernen 261 277 241 152 99 82 32 Sprache 342 337 258 174 90 68 32 Realschule emotionale und soziale Entwicklung 51 50 58 29 29 26 20 Lernen 18 16 20 20 12 3 6 Sprache 68 101 100 71 81 59 49 Sekundarschule emotionale und soziale Entwicklung - - 14 10 21 16 8 Lernen - - 3 12 17 9 13 Sprache - - 43 53 74 79 45 Gemeinschaftsschule emotionale und soziale Entwicklung - 2 3 1 4 1 - Lernen - - 1 - - - - Sprache - 3 9 8 5 3 2 Gesamtschule emotionale und soziale Entwicklung 45 45 44 42 41 24 24 Lernen 13 13 25 13 21 18 7 Sprache 124 185 193 210 172 149 118 Gymnasium emotionale und soziale Entwicklung 5 13 4 8 5 5 5 Lernen - 4 1 1 1 8 2 Sprache 4 7 10 7 4 4 7 Freie Waldorfschule emotionale und soziale Entwicklung 1 - - - 1 - - Lernen - - 2 - 2 - - Sprache 1 3 1 - 1 - - Schülerinnen und Schüler ohne einen festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die im Vorjahr eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache bzw. emotionale und soziale Entwicklung besucht haben nach Schulformen, Förderschwerpunkt der im Vorjahr besuchten Förderschule und Jahren