LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11024 17.09.2020 Datum des Originals: 17.09.2020/Ausgegeben: 23.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4220 vom 13. August 2020 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/10544 Nutzung von bitly durch die Landesregierung. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bitly ist ein Tool zur Kürzung von langen URL´s, um beispielsweise in Sozialen Netzwerken weniger Zeichen verwenden zu müssen und dennoch auf eine Webseite mit sonst längerer URL weiterleiten zu können. Daneben erhebt bitly aber auch Statistiken über Klicks auf die verkürzten URL´s. So beispielsweise die Aufrufzahlen oder Browserdaten. Offenbar bedient sich inzwischen auch die Landesregierung der Dienste des kostenpflichtigen US-amerikanischen Unternehmens mit Sitz in New York. So postete beispielsweise das MHKBG auf seinem Instagram-Auftritt unter anderem am 07.08.2020 den bitly-Link „https://bit.ly/2DBAeQa“ der auf die Website des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung führt, sowie ebenfalls am 07.08.2020 den bitly- Link „https://bit.ly/3kgiQRL“, der auf die gleiche Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung führt.1 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 4220 mit Schreiben vom 17. September 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung bitly datenschutzrechtlich? Seitens der Landesregierung können datenschutzrechtliche Bedenken gegen die behördliche Nutzung von bit.ly nicht ausgeschlossen werden. 1 https://www.instagram.com/mhkbg_nrw/, Aufgerufen am 12.08.2020 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11024 2 Zur sicheren Einhaltung datenschutzrechtlicher Regelungen steht den Behörden und Einrichtungen des Landes ein landeseigenes datenschutzkonformes Tool zur URL- Verkürzung zur Verfügung. 2. Welche Ressorts der Landesregierung nutzen bitly seit wann? Die Landesverwaltung nutzt den Verkürzer-Dienst bit.ly Stand heute nicht mehr. Bei denjenigen Behörden und Einrichtungen, die den Dienst in der Vergangenheit genutzt haben, erfolgte ausschließlich der Einsatz des kostenfreien Dienstes. Der kostenpflichtige Dienst der Firma bit.ly wurde nicht verwendet. Die Nutzung und Verwendung des Dienstes wurde unter der vorherigen Landesregierung 2011 eingeführt und erfolgte seit Beginn der neuen Legislaturperiode nur in vereinzelten Fällen durch folgende Ressorts: Staatskanzlei, Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Ministerium der Finanzen, Ministerium für Schule und Bildung, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ministerium für Verkehr, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. 3. Welche Daten werden durch bitly erhoben und durch die Landesregierung zu welchen Zwecken verarbeitet? (Bitte nach Datum, Ressort und Verwendungszweck aufschlüsseln) Die Landesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse hinsichtlich der verarbeiteten Daten. Da von den Behörden der Landesverwaltung nur die kostenfreie Version von bit.ly verwendet wurde, erfolgte keine Erhebung oder Verarbeitung von Daten durch die Landesverwaltung. 4. Durch wen ist eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung bzw. ein Data Processing Addendum abgeschlossen worden? Es wurde keine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Anbieter bit.ly abgeschlossen. 5. Welche Kosten sind durch die Nutzung von bitly entstanden? Es entstanden keine Kosten.