LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11078 18.09.2020 Datum des Originals: 18.09.2020/Ausgegeben: 24.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4225 vom 20. August 2020 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10691 Abriss der L277 wegen Braunkohletagebau Garzweiler II – Auswirkungen auf Menschen und verbleibende Dörfer Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesstraße L277 zwischen Keyenberg und Lützerath wurde im Juli 2020 auf Betreiben von RWE gesperrt und vollständig abgerissen. Die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Landesstraße war viel befahren, jetzt muss sich der Verkehr seinen Weg mitten durch die Dörfer am Rande des Braunkohletagebaus suchen. Die Ortsdurchfahrten von Holzweiler und Keyenberg sind bislang schmale Anwohnerstraßen, jetzt sollen sie als Ausweichroute für die weggefallene L277 dienen. Die Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner vor allem durch den LKW-Verkehr hat durch den Abriss der L277 stark zugenommen, teilweise bleiben Fahrzeuge in den engen Straßen stecken und es kommt zu Staus. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4225 mit Schreiben vom 18. September 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie sieht das Verkehrskonzept für die Verlagerung der Verkehre von der L277 aus? Für die Nord-Süd-Verkehre mit regionaler und großräumiger Verkehrsbedeutung (Durchgangsverkehre) steht das Autobahnnetz mit der A44/A46/A61 und den A61- Anschlussstellen Wanlo und Jackerath zur Verfügung. Für den innerörtlichen, lokalen und nicht autobahnfähigen Verkehr zwischen Keyenberg und Holzweiler kann die Landstraße L12 genutzt werden. Darüber hinausgehende Verkehre werden vom übrigen bestehenden Verkehrsnetz aufgenommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11078 2 2. Wie schätzt die Landesregierung die Verkehrssituation in der betroffenen Region nach dem Abriss der L277 ein? Wie der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen berichtet, hat das bestehende Straßennetz eine ausreichende Leistungsfähigkeit, um den zusätzlichen Verkehr aus der Unterbrechung der L277 aufzunehmen. 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bzw. Straßen.nrw getroffen, um die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Dörfer vor den Verlagerungsverkehren zu schützen? 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bzw. Straßen.nrw getroffen, um zu verhindern, dass LKWs durch die betroffenen Dörfer fahren? Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Zusammenhang mit der Unterbrechung der L277 wurde die wegweisende Beschilderung im Straßennetz um die L277 an diese Situation angepasst. Bereits an den Anschlussstellen Jackerath und Wanlo der A61 weisen Schildertafeln auf die Sperrung der L277 und auf die Umleitungsstrecke über die A46 und die A44 hin („Rote-Punkt-Umleitung“). Zu den weiteren Maßnahmen zählt insbesondere ein Verbot der Ortsdurchfahrt für LKWs in Holzweiler und Keyenberg mit Ausnahme von Anliegerverkehren, wie zum Beispiel Landwirtschaft, ansässige Speditionen, Müll- und Versorgungsfahrzeuge. Dieses betrifft auch die L12 zwischen Holzweiler und Keyenberg. Sollten sich Verkehrsteilnehmer verfahren haben, können sie an den hierfür hergestellten und für LKWs ausgelegten Wendeplätzen am Nord- und Südende der L277 umdrehen. Dieses Verkehrskonzept wurde im Vorfeld intensiv mit verschiedenen Behörden (u.a. Stadt Erkelenz, Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf, Landesbetrieb Straßenbau, Polizei) und der RWE Power AG abgestimmt. Anschließend erfolgte in Abstimmung mit den Bezirksregierungen die verkehrsrechtliche Anordnung durch die Stadt Erkelenz. 5. Wie hat die Landesregierung bzw. Straßen.nrw die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner über den Abriss der L277 bzw. die sich daraus ergebenden Verlagerungen der Verkehre informiert? Der Wegfall der L277 zum 01.02.2019 wurde durch das straßenrechtliche Einziehungsverfahren und die dazu gehörige Öffentlichkeitsinformation geregelt. Danach stand die ehemalige L 277 Straße als Werksstraße der RWE der Öffentlichkeit weiter zur Verfügung. Der im Juli 2020 erfolgte Rückbau wurde von RWE mit einer Pressemittelung bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf die in Antwort zu Frage 3 und 4 beschriebene Beschilderung verwiesen.