LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11087 22.09.2020 Datum des Originals: 22.09.2020/Ausgegeben: 28.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4227 vom 20. August 2020 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/10693 Kosten des flächendeckenden Ausbaus von WLAN in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber (EAE und ZUE) des Landes NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie der Quartalsbericht „Sachstand staatliches Asylsystem“ für das 1. Quartal 2020 ergeben hat, gibt es in 24 Landeseinrichtungen (inkl. der temporär genutzten Jugendherbergen) einen WLAN-Hotspot und in acht Landeseinrichtungen WLAN in der gesamten Einrichtung. In 14 Fällen sind im Bericht weitere Maßnahmen angekündigt worden. Zu den Kosten wurden im Quartalsbericht keine Aussagen getroffen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4227 mit Schreiben vom 22. September 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche WLAN-Einrichtung/Ausstattung ist im Endausbau für die Landeseinrichtungen (EAE und ZUE) in NRW vorgesehen? (Bitte einzeln auflisten für alle EAE und ZUE) Der Ausbau von WLAN-Hotspots ist grundsätzlich für alle Aufnahmeeinrichtungen des Landes vorgesehen. Zu den Maßnahmen zum Umgang mit der Corona-Pandemie in den Landeseinrichtungen gehört auch die Prüfung, ob und in welchem Umfang ein darüberhinausgehender Ausbau von WLAN-Netzwerken in den Landeseinrichtungen möglich ist. So wurden bereits bzw. werden in verschiedenen Landesaufnahmeeinrichtungen weitergehende Maßnahmen zur Ausweitung der WLAN-Netzwerke ergriffen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Möglichkeit zum Ausbau von WLAN-Netzwerken insbesondere von der Art, Größe und geografischen Lage der einzelnen Einrichtungen abhängt. Hinsichtlich des derzeitigen Sachstandes zum WLAN-Ausbau in Landeseinrichtungen wird auf die beigefügte Tabelle 1 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11087 2 2. Welche Kosten sind in diesem Zusammenhang bisher für die Installation von Hardware und Software sowie für den Arbeitseinsatz der beauftragten Firmen entstanden? (Bitte einzeln auflisten für alle EAE und ZUE) 3. In welchem Umfang werden bis Ende des Jahres 2021, nach aktueller Planung, weiterer Kosten für die Installation von Hardware und Software sowie für den Arbeitseinsatz der beauftragten Firmen anfallen? (Bitte einzeln auflisten für alle EAE und ZUE) 4. In welchem Umfang fallen für den WLAN-Betrieb laufende, monatliche Kosten an? (Bitte einzeln auflisten für alle EAE und ZUE) Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 4 gemeinsam beantwortet. Die Frage, ob und in welchem Umfang dem Land Kosten für WLAN in einer Aufnahmeeinrichtung entstehen, ist insbesondere abhängig von der geographischen Lage der Aufnahmeeinrichtung, ihrer Größe, der Anzahl der insoweit auszustattenden bzw. ausgestatteten Gebäude und der in einzelnen Fällen vorhandenen Möglichkeiten, frei zugängliche WLAN-Netze zu nutzen. Diese Differenziertheit besteht nicht allein bei den WLAN-Kosten, sondern auch bei anderen liegenschaftsabhängigen Ausgaben wie Mieten und Mietnebenkosten. Im Übrigen wird für den Einzelplan 07 auf die als Anlage 2 beigefügte Tabelle verwiesen. 5. Welche Vorkehrungen wurden/werden von der Landesregierung getroffen, um Verstöße gegen den Jugendschutz, das Urheberrecht oder strafrechtlich relevante Verstöße – in Zusammenhang mit der kostenfreien WLAN-Nutzung – zu unterbinden? Die Landesregierung ist für die Nutzung der WLAN-Netze in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes rechtlich nicht verantwortlich. Vielmehr sind seit der Neuregelung des Telemediengesetzes (TMG) - zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11. Juli 2019 (BGBl. I S. 1066) - die Provider, Seitenbetreiber und die einzelnen Nutzer (bzw. deren Erziehungsberechtigte) in der Verantwortung. Dies ergibt sich aus den §§ 7 ff. TMG. Insbesondere wird in § 7 Absatz 2 Satz 1 TMG festgelegt, dass seitens des Diensteanbieters keine Pflicht zur Überwachung besteht. Die Landesregierung und die örtlich beteiligten Landesbehörden verfolgen gleichwohl das Ziel, auch in den Landesaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende den Jugendschutz und darüber hinaus eine insgesamt rechtmäßige Internet-Nutzung zu gewährleisten. Dabei bleibt es den einzelnen Einrichtungen überlassen, ob und in welcher Weise sie technische Sperren beziehungsweise Jugendschutzfunktionen verwenden, sonstige präventive Maßnahmen (Sensibilisierung, Vereinbarung von Nutzungsbedingungen) ergreifen und (zusätzlich) im Falle des Bekanntwerdens von Verstößen in angemessener Weise reagieren. Die Bezirksregierung wurden bereits mit Blick auf den Jugendschutz sensibilisiert. Eine generelle Sperrung von Social-Media-Seiten wird trotz des Risikos, dass auch diese Seiten jugendgefährdende Inhalte enthalten können, seitens der Landesregierung nicht befürwortet, da die Bewohnerinnen und Bewohner der Landeseinrichtungen in vielen Fällen über diese Seiten mit ihren Familien und mit Personen auch in den Heimatländern kommunizieren. Kleine Anfrage 4227 – Anlage 1 Stand: September 2020 RB Einrichtungen WLAN- Hotspot WLAN in der gesamten Einrichtung Bemerkung Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) AR Unna X DT Bielefeld Standort: Südring X Standort: Oldentruper Hof X D Essen X Freischaltung der Software wird kurzfristig erfolgen . D Mönchengladbach Für den erteilten Auftrag zum WLAN-Ausbau sind bislang die aus Anlage 2 ersichtlichen Ausgaben angefallen. K Bonn/Köln Standort: Bonn X Standort: Köln Ausbau ist geplant. Aktuell wird eine Bedarfsermittlung und Kostenschätzung vorgenommen . RB Einrichtungen WLAN- Hotspot WLAN in der gesamten Einrichtung Bemerkung Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) AR Hamm X Abdeckung besteht zu 75 Prozent. AR Möhnesee X Erweiterung wird geprüft . AR Olpe X AR Rüthen X AR Wickede X DT Bad Driburg X Abdeckung besteht zu 80 Prozent. DT Borgentreich X Erweiterung ist geplant. DT Herford X DT Bad Salzuflen X D Neuss X D Weeze X D Wuppertal Ausbau ist geplant. D Ratingen X D Rees I X Erweiterung ist geplant. D Rees II X D Rheinberg X D Viersen X Abdeckung besteht zu 80 Prozent. Kleine Anfrage 4227 – Anlage 1 Stand: September 2020 K Bonn X K Düren X Erweiterung ist geplant. K Euskirchen X K Kreuzau X K Sankt Augustin X K Schleiden X K Wegberg X MS Münster X Erweiterung ist geplant. MS Ibbenbüren X Erweiterung ist geplant. MS Rheine X Erweiterung ist geplant. MS Schöppingen X Erweiterung ist geplant. MS Dorsten X MS Marl X RB Einrichtungen WLAN- Hotspot WLAN in der gesamten Einrichtung Bemerkung Jugendherbergen (DJH) AR Biggesee X DT Bielefeld X D Ratingen Ausbau ist geplant. K Bonn Ausbau ist geplant. K Hellenthal Ausbau ist geplant. K Bad Honnef Ausbau ist geplant. MS Tecklenburg X Stand: 03.09.2020 RB TYP Erstaufnahmeeinrichtungen Status Welche Kosten sind im Zusammenhang mit der WLAN- Einrichtung/Ausstattung bisher für die Installation von Hardware und Software sowie für den Arbeitseinsatz der beauftragten Firmen entstanden? In welchem Umfang werden bis Ende des Jahres 2021, nach aktueller Planung, weitere Kosten für die Installation von Hardware und Software sowie für den Arbeitseinsatz der beauftragten Firmen anfallen? In welchem Umfang fallen für den WLAN- Betrieb laufende, monatliche Kosten an? A EAE Unna Betrieb 0 € 0 € 0 € DT EAE Bielefeld Betrieb Standort Oldentruper Hof Betrieb 21.272 € 0 € 1.558 € Standort Südring Betrieb 19.020 € 0 € 1.480 € D EAE Essen Betrieb 16.455 € 0 € 1.242 € D EAE Mönchengladbach Betrieb 97.558 € 0 € 0 € K EAE Bonn Standort Bonn Betrieb 0 € 0 € 0 € Außenstelle Köln Betrieb 0 € 3.000 € 0 € RB TYP Zentrale Unterbringungseinrichtungen Status Welche Kosten sind im Zusammenhang mit der WLAN- Einrichtung/Ausstattung bisher für die Installation von Hardware und Software sowie für den Arbeitseinsatz der beauftragten Firmen entstanden? In welchem Umfang werden bis Ende des Jahres 2021, nach aktueller Planung, weitere Kosten für die Installation von Hardware und Software sowie für den Arbeitseinsatz der beauftragten Firmen anfallen? In welchem Umfang fallen für den WLAN- Betrieb laufende, monatliche Kosten an? A ZUE Hamm Betrieb 2.202 € 0 € 0 € A ZUE Möhnesee Betrieb 0 € 0 € 0 € A ZUE Olpe Betrieb 0 € 0 € 0 € A ZUE Wickede Betrieb 0 € 0 € 0 € A ZUE Rüthen temporärer Betrieb 0 € 1.000 € 0 € DT ZUE Bad Driburg Betrieb 20.984 € 500 € 1.054 € DT ZUE Borgentreich Betrieb 0 € 35.000 € 0 € DT ZUE Herford Betrieb 2.715 € 500 € 50 € DT ZUE Bad Salzuflen temporärer Betrieb 0 € 0 € 0 € D ZUE Neuss Betrieb 0 € 0 € 0 € D ZUE Ratingen Betrieb 3.886 € 0 € 50 € D ZUE Rees Teil I Betrieb 0 € 0 € 0 € D ZUE Rees Teil II Betrieb 0 € 0 € 200 € D ZUE Rheinberg Betrieb 28.000 € 70 € 55 € D ZUE Viersen Betrieb 32.715 € 0 € 52 € D ZUE Weeze temporärer Betrieb 23.500 € 0 € 1.308 € D ZUE Wuppertal V temporärer Betrieb 0 € 0 € 0 € K ZUE ZUE Bonn-Bad Godesberg Betrieb 1.785 € 0 € 0 € K ZUE ZUE Düren Betrieb 139.787 € 0 € 3.593 € K ZUE ZUE Euskirchen Betrieb 5.620 € 500 € 106 € K ZUE ZUE Kreuzau Betrieb 10.900 € 0 € 200 € K ZUE ZUE Sankt Augustin Betrieb 21.000 € 0 € 5.000 € K ZUE ZUE Schleiden Betrieb 47.338 € 0 € 1.666 € K ZUE ZUE Wegberg Betrieb 15.256 € 0 € 0 € MS ZUE Ibbenbüren Betrieb 4.607 € 3.000 € 1.178 € MS ZUE Dorsten Betrieb 5.500 € 0 € 0 € MS ZUE Marl II Betrieb 1.280 € 0 € 59 € MS ZUE Münster Betrieb 770 € 1.500 € 51 € MS ZUE Rheine Betrieb 4.120 € 0 € 133 € MS ZUE Schöppingen Betrieb 2.750 € 0 € 94 € Bei allen angegebenen Kosten handelt es sich um Brutto-Beträge. Die Beträge sind auf volle Euro-Beträge gerundet. RB TYP Jugendherbergen Status Welche Kosten sind im Zusammenhang mit der WLAN- Einrichtung/Ausstattung bisher für die Installation von Hardware und Software sowie für den Arbeitseinsatz der beauftragten Firmen entstanden? In welchem Umfang werden bis Ende des Jahres 2021, nach aktueller Planung, weitere Kosten für die Installation von Hardware und Software sowie für den Arbeitseinsatz der beauftragten Firmen anfallen? In welchem Umfang fallen für den WLAN- Betrieb laufende, monatliche Kosten an? A DJH Biggesee (Olpe) temporärer Betrieb 0 € 0 € 0 € DT DJH Bielefeld temporärer Betrieb 0 € 0 € 0 € D DJH Ratingen temporärer Betrieb 3.000 € 0 € 75 € K DJH Bonn temporärer Betrieb 0 € in Abhängigkeit von der Entscheidung zur weiteren Nutzung: 11525 € 0 € K DJH Hellenthal temporärer Betrieb 0 € 0 € 0 € K DJH Bad Honnef temporärer Betrieb 0 € 0 € 0 € MS DJH Tecklenburg temporärer Betrieb 0 € 0 € 0 €