LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11115 24.09.2020 Datum des Originals: 24.09.2020/Ausgegeben: 30.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4266 vom 28. August 2020 der Abgeordneten Alexander Langguth und Marcus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/10780 Mit dem e.GO Life auf Verbrecherjagd Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die e.GO Mobile AG hat 2020 ein Schutzschirmverfahren beantragt, dem das Amtsgericht Aachen stattgegeben hat.1 Vergangenes Jahr musste das Unternehmen eine Überbrückungshilfe von 100 Millionen Euro in Anspruch nehmen. Hieran beteiligte sich unter anderem die RAG Stiftung.2 Zu den Mitgliedern des Kuratoriums der RAG Stiftung zählt der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit der Gründung 2015 hat die e.GO Mobile AG rund 3,6 Mio. Euro aus EU- und Landesmitteln für verschiedene Projekte erhalten.3 Ein staatliches Rettungsprogramm greife bei e.GO Mobile nicht, da keine Bank dazu bereit war, den Eigenanteil zu übernehmen.4 Nun hat die Polizei Aachen ihren Fuhrpark um vier E- Kleinstwagen der e.GO Mobile AG erweitert. Der Aachener Polizeipräsident D. Weinspach erklärt hierzu: „Wir wollen mit der Zeit gehen, eine moderne Polizei sein und mit der Einführung der Elektromobilität durch einen regionalen Anbieter ein starkes Zeichen setzten. Wir werden wichtige Erfahrungen sammeln können, um den Entwicklungsprozess im Bereich der E- Mobilität und der emissionsreduzierten Fortbewegung bei der Polizei voranzutreiben.“5 Im Juli 2019 hieß es aus dem Innenministerium noch: „Die derzeit auf dem Markt erhältlichen Elektrofahrzeuge sind als Einsatzfahrzeuge für die Polizei nicht geeignet, da sie insbesondere aufgrund der zu geringen Reichweite den taktischen Erfordernissen nicht genügen.“6 1 Vgl. https://www.zeit.de/mobilitaet/2020-04/e-go-mobile-ag-elektromobilitaet-kleinstwagen-insolvenz (abgerufen am 22.06.2020) 2 Vgl. https://www.focus.de/auto/elektroauto/elektroauto-e-go-raus-aus-dem-sparkassen-landelektroauto -pionier-rechnet-mit-standort-deutschland-ab_id_11596479.html (abgerufen am 22.06.2020) 3 Ebd. 4 https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ego-schuh-elektroauto-aachen-schutzschirm-1.4866928 (abgerufen am 22.06.2020) 5 https://efahrer.chip.de/news/ego-unter-insolvenz-schirm-jetzt-kauft-die-polizei-die-deutschen-ministromer _102496 (abgerufen am 22.06.2020) 6 Drucksache 17/7000, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2699 „Einsatzfähigkeit von E-Mobilität im nordrhein-westfälischen Landesdienst“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11115 2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4266 mit Schreiben vom 24. September 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung In der Kleinen Anfrage und auch in Teilen der Presseberichterstattung zu dem Vorgang wird der Eindruck erweckt, als ob das Polizeipräsidium Aachen und das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen in Duisburg einen schwach motorisierten E- Kleinstwagen für Aufgaben der operativen polizeilichen Aufgabenerledigung beschafft hätten. Diese Sachverhaltsdarstellung ist unzutreffend. Die in Rede stehenden Fahrzeuge wurden, in Ausführung entsprechender langjähriger Erlassvorgaben, zielgerichtet zur möglichen Deckung der Mobilitätsbedarfe bestimmter Bedarfsgruppen im städtischen Umfeld beschafft. Eine Beschaffung als polizeiliches Einsatzfahrzeug war niemals vorgesehen und ist nicht durchgeführt worden. Die entsprechenden Presseberichte sind unzutreffend. 1. War das Innenministerium vor der Anschaffung über den Vorgang informiert? Ja. 2. Aufgrund welcher Faktoren wurde der e.GO Life bei der Investitionsentscheidung alternativen E-Kleinstwagen vorgezogen? Das Polizeipräsidium Aachen hat in Abstimmung mit dem zuständigen Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) die Erprobung alternativer Antriebe für seinen Bezirk beantragt. Die Erprobung bzw. Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben innerhalb der Polizei Nordrhein-Westfalen wird vom LZPD NRW in Kooperation mit in Frage kommenden Kreispolizeibehörden immer wieder durchgeführt. Hierfür werden verschiedene Modelle unterschiedlicher Hersteller beschafft, um größtmögliche Erfahrungswerte zu sammeln. Somit wurde der e.GO Life nicht anderen E-Kleinstwagen vorgezogen, sondern reiht sich in die Beschaffung verschiedener Modelle ein. 3. Welche Gesamtausgaben waren mit dem Erwerb der vier E-Kleinstwagen der e.GO Mobile AG verbunden? Es wurden insgesamt EUR 89.242,96 aufgewandt. Darin sind die Kosten für den Erwerb der vier Fahrzeuge, sowie die Kosten für die Folierung etc. enthalten. 4. Für welche polizeilichen Zwecke sollen die E-Kleinstwagen eingesetzt werden? Die Fahrzeuge wurden dem Polizeipräsidium Aachen als sog. Logistikfahrzeuge zugewiesen. Sie dienen somit nicht als Ersatz für Funkstreifenwagen, sondern sollen vorwiegend in der Innenstadt von den Bezirks- und Ermittlungsdiensten, der Kriminalprävention und vom Werbeund Auswahldienst eingesetzt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11115 3 5. Sind der Landesregierung weitere Pläne zur Anschaffung von E-Kleinstwagen der e.GO Mobile AG aus Landesmitteln bekannt? Derzeit sind keine Beschaffungen des in Rede stehenden Fahrzeugtyps beabsichtigt.