LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11117 24.09.2020 Datum des Originals: 24.09.2020/Ausgegeben: 30.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4258 vom 27. August 2020 des Abgeordneten Georg Fortmeier SPD Drucksache 17/10770 Beschilderung der A33 nach Harsewinkel Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Anlässlich des streckenweisen Ausbaus der A33 ist die Ausfahrt in Steinhagen derzeit mit dem Hinweis „Steinhagen / Harsewinkel“ beschriftet. Doch schon im letzten Jahr ist mit der Fertigstellung der Ausfahrt nach Halle eine deutlich besser ausgebaute Ausfahrt nach Harsewinkel entstanden. Problematisch an der alten Beschilderung ist, dass der LKW-Verkehr von und nach Harsewinkel, Gütersloh und in den südlichen Kreis Gütersloh nun über eine zunehmende Zufahrt durch Steinhagen abgewickelt wird. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4258 mit Schreiben vom 24. September 2020 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Verkehrsdaten werden über automatische Messstellen generiert oder über eine alle fünf Jahre stattfindende deutschlandweite Verkehrszählung auf den Fernstraßen ermittelt. In besonderen Fällen werden Einzelzählungen durchgeführt. Die letzte deutschlandweite Verkehrszählung fand im Jahr 2015 statt und somit vor der Freigabe der entsprechenden Autobahnabschnitte. Die für das Jahr 2020 vorgesehene Zählung wurde aufgrund der Corona-Pandemie verschoben und wird nachgeholt, sobald sichergestellt ist, dass die erhobenen Daten tatsächlich belastbar und repräsentativ sind. 1. Gab es an den Ausfahrten der A 33 Verkehrszählungen (bitte nach KW-Typ aufgliedern)? Es wurden keine über die in der Vorbemerkung angeführten Erhebungen hinausgehenden Verkehrszählungen durchgeführt. In den Anschlussstellen des neugebauten Abschnitts der A 33 sind keine automatischen Zählstellen vorhanden. Der Einbau solcher Zählstellen wird nur an hochbelasteten Autobahnabschnitten vorgenommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11117 2 2. Wenn nicht, warum wurde der Verkehrsfluss nicht überprüft? Es gab keine Veranlassung, gesonderte und über die in der Vorbemerkung angeführten Erhebungen hinausgehenden Verkehrszählungen durchzuführen. 3. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus dieser Verkehrszählung bzw. bei Verneinung der Frage 1: Wird die Landesregierung den Verkehrsfluss an der A33 bzw. den Ortsdurchfahrten überprüfen? Es ist derzeit nicht beabsichtigt, die Verkehrsmengen auf der A 33 oder in den Ortsdurchfahrten zu überprüfen. Die örtlichen Behörden werden bei entsprechenden Auffälligkeiten in eigener Zuständigkeit tätig und entscheiden über geeignete Maßnahmen. 4. Hat die Landesregierung eine Neubeschilderung der Ausfahrten der A 33 geprüft und mit welchem Ergebnis? Vor der Verkehrsfreigabe der A 33 fand ein Anhörungstermin bezüglich der Benennung der Anschlussstellen und der Auswahl der Ausfahrtziele unter Federführung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen statt. Teilnehmer dieses Anhörungstermins waren die betroffenen Städte und Gemeinden, der Kreis Gütersloh und die Bezirksregierung Detmold. Dieses Gremium erarbeitete einen Vorschlag für das Fern- und Nahzielverzeichnis des in Rede stehenden Autobahnabschnitts. Der Entwurf wurde danach vom Ministerium für Verkehr genehmigt. Das Ziel Harsewinkel wird im Zuge der A 33 in Fahrtrichtung Norden in der Anschlussstelle Steinhagen ausgewiesen und in Fahrtrichtung Süden in der Anschlussstelle Halle (Westf.). Diese Aufteilung erfolgte aufgrund der geografischen Lage von Harsewinkel in Bezug auf die Autobahnanschlussstellen. In Fahrtrichtung Norden wäre Harsewinkel bei Nennung in der Anschlussstelle Halle (Westf.) ein rückläufiges Ziel. Die Fahrtstrecke nach Harsewinkel ist aus Richtung Süden über die Anschlussstelle Steinhagen sechs Kilometer kürzer als über die Anschlussstelle Halle (Westf.). Eine Änderung der Beschilderung erscheint aus diesen Gründen nicht zweckmäßig und ist deshalb nicht vorgesehen.