LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11121 24.09.2020 Datum des Originals: 21.09.2020/Ausgegeben: 30.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4237 vom 21. August 2020 des Abgeordneten Carsten Löcker SPD Drucksache 17/10712 Was tut die Landesregierung für die unter der Corona-Pandemie leidenden Flughäfen in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nordrhein-Westfalen verfügt mit Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund, Niederrhein/Weeze, Münster/Osnabrück und Paderborn/Lippstadt über sechs internationale Flughäfen. Diese sind durch die Folgen der Corona-Pandemie stark gebeutelt und in ihrer Existenz zum Teil konkret gefährdet. Kreditierte Hilfsangebote sind in dieser Situation wenig förderlich, wenn die Flughäfen nicht über eine eigene sehr gute finanzielle Ausstattung verfügen und entsprechende Tilgungsleistungen erbringen können. Weiterhin ist klar, dass mit Blick auf den anstehenden Winterflugplan kaum mit wirtschaftlicher Entlastung zu rechnen ist. Insofern müssten hier Zuschüsse zur Kompensation der erheblichen Verluste der vergangenen Monate zur Verfügung gestellt werden. Mit Blick auf das EU-Beihilferecht, hat die europäische Kommission eine Beihilferegelung genehmigt, mit der Deutschland seine Flughäfen angesichts des Ausbruchs des Corona-Virus unterstützen kann. Dazu hat die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutive-Vizepräsidentin der Kommission, Frau Margarethe Vestager, erklärt: „Der Flughafenbetrieb muss gesichert werden, um Anbindung, Mobilität und Luftverkehr zu gewährleisten. Diese Regelung wird es den deutschen Behörden auf verschiedenen Ebenen ermöglichen, deutsche Flughäfen für Verluste, die ihnen infolge des Coronavirus-Ausbruchs entstanden sind, zu entschädigen. Gleichzeitig wird sie den Flughäfen helfen, ihre Liquiditätsengpässe zu überwinden und die Krise zu überstehen. In diesen schwierigen Zeiten arbeiten wir weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, damit nationale Unterstützungsmaßnahmen so schnell und wirksam wie möglich eingeführt werden können, um die negativen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs zu bewältigen.“ Deutschland hat auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV und des befristeten Rahmens eine Regelung zur Unterstützung der vom Coronavirus-Ausbruch betroffenen Flughäfen bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11121 2 Nach der Regelung, die allen Betreibern deutscher Flughäfen offensteht, können die deutschen Behörden auf verschiedenen Ebenen (Bund, Land und Gemeinde) finanzielle Hilfe leisten. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4237 mit Schreiben vom 21. September 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1. Welche Auffassung hat die Landesregierung bezüglich des Erhalts des langjährig bewährten dezentralen Flughafensystems in Nordrhein-Westfalen, wenn einige der sechs internationalen Flughäfen in ihrer wirtschaftlichen Existenz ernsthaft gefährdet sind? Die Landesregierung hat ihr Interesse am Erhalt des dezentralen Flughafensystems in Nordrhein-Westfalen dadurch bekundet, dass eine entsprechende Regelung im Landesentwicklungsplan verankert wurde. Das hat nach wie vor Bestand. Aus diesem Grunde hat die Landesregierung als bislang einziges Bundesland ein Corona- Unterstützungsprogramm erarbeitet, das explizit auch die Flughäfen umfasst. 2. Sind der Landesregierung konkrete Überlegungen des Bundes bekannt, ob bzw. wie dieser mit konkreten Finanzhilfen den Flughäfen in Nordrhein-Westfalen existenzsichernde Unterstützung leisten will? Konkrete Überlegungen des Bundes sind der Landesregierung aktuell nicht bekannt. 3. Welche konkreten Überlegungen hat die Landesregierung selbst, bei dieser aufwändigen Hilfsaktion mit originären Mitteln tätig zu werden? Die Landesregierung hat als bislang einziges Bundesland ein Corona- Unterstützungsprogramm erarbeitet, das sich auch an die Flughäfen richtet. Nach Verabschiedung des zweiten Nachtragshaushalts können Betriebsmittelkredite mit bis zu 80% Haftungsentlastung für die kreditgebenden Banken beantragt werden. Mit dem sog. „InfrastrukturCorona“ kann das Land Nordrhein-Westfalen bis zu 5 Mrd. Euro an Haftungsfreistellungen gewähren. 4. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Landesregierung vor dem aktuellen Sachverhalt den betroffenen Flughäfen beim Erhalt der wirtschaftlichen Existenz abseits der bereits bestehenden kreditierten Hilfsangebote helfen. Neben dem o.g. Unterstützungsprogramm plant die Landesregierung aktuell eine Bundesratsinitiative, mit der der Bund aufgefordert werden soll, die Bereitstellungskosten für die Offenhaltung der Flughäfen während der Corona-19-Pandemie zu übernehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11121 3 5. Wie viele Flughäfen haben bislang die kreditierten Hilfsangebote in Anspruch genommen? Einige Flughäfen befinden sich derzeit im aktiven Austausch mit ihren Hausbanken. Konkrete Informationen unterliegen auch im Interesse der Flughafengesellschaften sowie der Anteilseigner der strengen Vertraulichkeit. Wie Medienberichten zu entnehmen ist, plant der Flughafen Köln/Bonn Hilfen in Anspruch zu nehmen.