LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11122 24.09.2020 Datum des Originals: 24.09.2020/Ausgegeben: 30.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4251 vom 27. August 2020 des Abgeordneten Josef Neumann SPD Drucksache 17/10761 Medikamenteneinsatz in Kinderheimen – Was unternimmt die Landesregierung, um Opfer schnell und unbürokratisch finanziell zu entschädigen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In aktuellen Medienberichten wird von Schwierigkeiten eines betroffenen Bürgers berichtet, der in seiner Kindheit im "Franz-Sales-Haus" in Essen Opfer von Medikamentenversuchen wurde. Angeblich hat die Person einen Berufsschadenausgleich nach dem Opferentschädigungsgesetz beantragt. Die Zahlung soll den Einkommensverlust von Opfern abmildern, die wegen einer Gewalttat keine Chance hatten, einen angemessenen Beruf zu erlernen. Dem Vernehmen nach hat sich das Bewilligungsverfahren mit dem für die Zahlung zuständigen Landschaftsverband Rheinland als schwierig und zeitaufwändig gestaltet. Zudem wird auch auf mögliche Ungerechtigkeiten bei der Berechnung der Opferrente hingewiesen, weil diese sich im vorliegenden Fall an dem schulischen und beruflichen Werdegang der Eltern des Opfers orientiere. Es wird jedoch konstatiert, dass insbesondere die Eltern von Heimkindern oft in ärmlichen Verhältnissen gelebt haben. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4251 mit Schreiben vom 24. September 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1. Sind der Landesregierung weitere Fälle wie der in dem Artikel des Kölner Stadtanzeigers geschilderte bekannt? Nein, weitere entsprechende Fälle sind der Landesregierung nicht bekannt. Dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sind auch keine weiteren Fälle aus der Aufsicht über Einrichtungen gem. § 45 ff. SGB VIII bekannt. 2. Wie bewertet die Landesregierung den o.g. Fall? Allein aufgrund der Schilderungen in dem uns vorliegenden Presseartikel zu möglichen Problemen in dem beschriebenen Einzelfall ist eine abschließende rechtliche Bewertung nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11122 2 3. Welche ggf. weiteren Ansprüche auf finanzielle Hilfen stehen den Betroffenen aus der Stiftung Anerkennung und Hilfe zu? Personen, denen durch den Einsatz von Medikamenten während ihrer Unterbringung als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der stationären Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie zwischen 1949 und 1975 Leid und Unrecht zugefügt wurde und die heute noch unter daraus resultierenden Folgeschäden leiden, haben bei Glaubhaftmachung einen Anspruch auf eine Anerkennungsleistung in Höhe von 9000,- €. Um Leistungen aus der Stiftung zu erhalten, können sich Betroffene bei den in Nordrhein-Westfalen zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen in Köln und Münster melden. Für die Meldung bedarf es keiner Form, sie kann somit formlos per Telefon, Brief, Fax, Email oder persönlicher Vorsprache erfolgen. 4. Welche Änderungsnotwendigkeiten sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund des o.g. Falles im Bereich des Opferentschädigungsrechtes? Änderungsnotwendigkeiten im Bereich des Opferentschädigungsrechts sieht die Landesregierung nicht.