LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11148 29.09.2020 Datum des Originals: 29.09.2020/Ausgegeben: 05.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4263 vom 27. August 2020 der Abgeordneten Ina Spanier-Oppermann SPD Drucksache 17/10775 Zukunft von landesgeförderten Veranstaltungen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Auswirkungen der Corona-Krise zeigen sich im Kulturbereich vor allem durch den Ausfall von Veranstaltungen jeglicher Art. Trotz der stufenweisen Lockerung der Schutzmaßnahmen wird sich das kulturelle Leben auf lange Sicht nicht normalisieren. Programmverschiebungen ins kommende Jahr sind in vielen Fällen die einzige Alternative. Dies stellt insbesondere Veranstaltungen, die durch das Land NRW gefördert werden, vor große Herausforderungen. Aufgrund von haushaltsrechtlichen Vorgaben sieht es derzeit so aus, als ob eine Verschiebung nicht in jedem Fall und wenn, dann nur mit extrem hohem bürokratischen Aufwand möglich wäre. In einigen Bereichen wird den Projektträgern aus der jetzigen Situation heraus sogar die Notlösung empfohlen, die Zuwendung „zurückzugeben“ und für das nächste Jahr einen neuen Antrag zu stellen; wobei keinerlei Sicherheit besteht, ob die Zuwendung dann auch (erneut) bewilligt wird. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 4263 mit Schreiben vom 29. September 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Kulturbereich im Blick. Bereits im März 2020 wurde ein erstes Soforthilfeprogramm für Künstlerinnen und Künstler aufgelegt und im Verlauf des Jahres zur Ausfinanzierung aufgestockt. Als weitere Maßnahme im Rahmen der Corona-Soforthilfen hat die Landesregierung Einnahmeausfälle aufgrund der vom Land verfügten Schließung von Museen, Konzertsälen, soziokulturellen Zentren und anderen Kulturstätten im Umfang von 4,35 Mio. Euro kompensiert. Ende Juni hat die Landesregierung das Konjunkturpaket des Bundes unter anderem um das NRW-Stärkungspaket „Kunst und Kultur“ im Volumen von 185 Mio. Euro ergänzt. Dieses Paket LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11148 2 enthält ein Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie einen „Kulturstärkungsfonds Kultur NRW“, aus dem Kultureinrichtungen mit hoher Einnahmefinanzierung, institutionell geförderte Einrichtungen und gemeinnützige Kulturvereine unterstützt werden. Mit Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom 1. April 2020 wurden darüber hinaus im Haushaltsvollzug Erleichterungen für Maßnahmen im Förder- und Zuwendungsverfahren implementiert, die unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen. 1. Ist eine Aussetzung der Jährlichkeit der Projektförderung geplant? Der Bewilligungszeitraum einer Zuwendung für eine Projektförderung wird mittels Zuwendungsbescheid festgelegt. Er kann nach bestehender Rechtslage mehrere Jahre umfassen. 2. Wie wird sichergestellt, dass Projektträger, die ihre Programme aufgrund der Corona-Krise in das nächste Jahr verschieben mussten, ihre Fördermittel auch in 2021 erneut nutzen können? Soweit im Haushaltsplan veranschlagte Fördermittel gemäß §§ 19 und 45 der Landeshaushaltsordnung übertragbar sind, können die Mittel in Form von zu bildenden Ausgaberesten in das Haushaltsjahr 2021 übertragen und bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Ausgabereste verausgabt werden. 3. Welche Handlungsempfehlungen bestehen seitens der Landesregierung für landesgeförderte Veranstaltungen, die aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen in diesem Jahr nicht durchgeführt werden können? Die Landesregierung gibt aufgrund der Vielzahl und der Verschiedenheit der mit Landesmitteln geförderten Veranstaltungen keine generellen Handlungsempfehlungen ab.