LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11149 29.09.2020 Datum des Originals: 29.09.2020/Ausgegeben: 05.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4279 vom 3. September 2020 des Abgeordneten Helmut Seifen AfD Drucksache 17/10805 Wieso duldet die Ministerin, dass den Kleinen die Freude auf den baldigen Schulstart genommen wird? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Deutschland hat es lange Tradition, dass Eltern [sich] gemeinsam mit ihren Kleinen die zukünftige Schule auskundschaften. Dies gilt nicht nur für die Grundschule, sondern auch für die weiterführende Schule. Der sogenannte „Tag der offenen Tür“ ermöglicht Eltern und Kindern einen guten Einblick in den zukünftigen Schulalltag und eröffnet ihnen dadurch einen ersten Eindruck. Dieses Hineinschnuppern ist für viele Eltern und Kinder darüber hinaus auch mit der Wahlfreiheit der zukünftigen Schule verbunden. Wegen der Covid-19-Pandemie wurden in unserem Bundesland diverse Maßnahmen ergriffen, um die Eindämmung des Virus zu erreichen. Darunter haben u.a. Maßnahmen wie zum Beispiel die Maskenpflicht an Schulen zu breiter Ablehnung geführt. Interessant ist nun in diesem Zusammenhang, dass einige Kommunen entschieden haben, Informationsabende ausfallen zu lassen. So heißt es auf der offiziellen Internetpräsenz der Stadt Neuss: „Wegen der Covid-19-Pandemie finden in diesem Jahr weder die Tage der offenen Tür noch die Informationsabende für das Schuljahr 2012/2022 an den Grundschulen in Neuss statt. Das haben die Schulleitungen der Neusser Grundschulen in Absprache mit der Stadt Neuss als Schulträger entschieden. Die im Grundschulprospekt 2021/2022 auf den Seiten 7-9 aufgeführten Termine sind damit hinfällig. Darüber hinaus werden die Anmeldezeiträume (bisher 28. September bis 9. Oktober 2020) und Anmeldemodalitäten der einzelnen Grundschulen voraussichtlich ausgeweitet oder ergänzt werden. So sollen die Anmeldetermine unter Gewährleistung der aktuell geltenden Hygienevorschriften stattfinden. Die Eltern der Schulneulinge 2021/2022 erhalten konkrete Informationen hierzu mit einem persönlichen Anschreiben.“1 1 https://www.neuss.de/presse/aktuell/18-08-2020-keine-tage-der-offenen-tuer-an-den-grundschulen (abgerufen am 01.09.2020). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11149 2 Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 4279 mit Schreiben vom 29. September 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Hat das Ministerium für Schule und Bildung ein offizielles Verbot der Informationsabende für das kommende Schuljahr an Grundschulen bzw. weiterführenden Schulen verhängt? Nein. 2. Welche Kommunen haben die Absprache getroffen, „Tage der offenen Tür“ und andere Informationsveranstaltungen entfallen zu lassen? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Entscheidung, ausgerechnet Informationsabende für das kommende Schuljahr (und sogar darüber hinaus) entfallen zu lassen? 4. Welche Informationen werden die persönlichen Anschreiben enthalten, die den Eltern der Schulneulinge alternativ zum Informationsabend zugesandt werden sollen? 5. Wann werden diese persönlichen Anschreiben versandt? Die Fragen 2 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Umgang mit den „Tagen der Offenen Tür“ während der Corona-Pandemie war Gegenstand der 26. SchulMail vom 31. August 2020. Darin ist ausgeführt, dass diese möglich sind, sofern sie „keinen überwiegend geselligen Charakter“ haben. Als Schulveranstaltungen unter Beteiligung außerschulischer Personen unterliegen sie der Coronabetreuungsverordnung, die auf die veranstaltungsbezogenen besonderen Regelungen der Coronaschutzverordnung verweist (§1 Absatz 6). Empfohlen wird in der SchulMail zudem ein abgestimmtes Vorgehen aller betroffenen Schulen mit dem jeweiligen Schulträger, um einen fairen Wettbewerb zwischen den Schulen zu gewährleisten. Zuständig für die Informationsveranstaltungen sind die Schulen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung sowie in enger Absprache mit den Schulträgern. Dem Ministerium für Schule und Bildung liegen daher keine konkreten Informationen zu den Planungen der Schulen und organisatorischen Regelungen der Schulen und Schulträger vor.