LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11180 29.09.2020 Datum des Originals: 29.09.2020/Ausgegeben: 05.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4254 vom 27. August 2020 der Abgeordneten Lisa Kapteinat, Regina Kopp-Herr und Eva-Maria Voigt-Küppers SPD Drucksache 17/10766 Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit: Mit welchen Mitteln können die Kommunen rechnen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Plenarsitzung am 26.08.2020 erklärte Schulministerin Gebauer, dass die Landesregierung beabsichtigt, die mit dem Dezember 2020 auslaufende Landesförderung für die Schulsozialarbeit, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets geschaffen wurde, weiterzuführen. In einer Pressemitteilung selben Datums erklärt die Landesregierung, dass die Fördersumme derzeit 47,7 Millionen Euro betrage.[1] Exakt die selbe Summe wurde bereits 2014 bereitgestellt, als die damalige Landesregierung erstmals eine Übernahme der Kosten ankündigte.[2] Ein Inflationsausgleich fand offenbar nie statt. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 4254 mit Schreiben vom 29. September 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister der Finanzen und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung wird die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit sicherstellen. An der Konzeption für die Aufgaben und Zuständigkeiten für Schulsozialarbeit wird nach dieser Grundsatzentscheidung über die Landesmittel nun gemeinsam mit den Beteiligten in Schule, Schulaufsicht, Jugendhilfe, Kommunen und Fachverbänden weitergearbeitet. Damit ist eine langfristige Planungssicherheit für diese wichtige Unterstützung der Schulen sichergestellt. [1] https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/schulsozialarbeit-ist-dauerhaft-finanziert [2] https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerpraesidentin-hannelore-kraft-fuer-diekommenden -drei-jahre-ist-die-0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11180 2 1. In welchem Umfang wurden die bereitgestellten 47,7 Millionen Euro seit 2014 abgerufen? (bitte getrennt nach Haushaltsjahren auflisten) Die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung des Landesprogramms „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel wurden von den zuwendungsempfangenden Kreisen und kreisfreien Städten alljährlich nahezu vollends abgerufen. Die folgende Übersicht zeigt die Mittelausschöpfungsquote getrennt nach Haushaltsjahren auf. Da das Landesprogramm erst im Jahr 2015 ins Leben gerufen wurde, können für das Jahr 2014 keine Daten vorgelegt werden. Übersicht der abgerufenen Mittel für das Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ Haushaltsjahre 2015 2016 2017 2018 2019 max. Zuwendungsbetrag 47.7 Mio. € 47.7 Mio. € 47.7 Mio. € 47.7 Mio. € 47.7 Mio. € abgerufene Mittel 43.032.505,88 € 47.074.941,44 € 46.890.377,20 € 47.177.985,00 € 47.266.924,64 € % Ausschöpfung 90,2 % 98,7 % 98,3 % 98,9 % 99,1 % 2. In welcher Höhe beabsichtigt die Landesregierung, ab 2021 Mittel für die ehemalige BuT-Schulsozialarbeit bereitzustellen? 3. Ist eine Dynamisierung der Mittel geplant? 4. Wie soll sich die Summe auf die Kommunen im Land verteilen? (bitte nach Kommunen getrennt auflisten) 5. In welchem Verhältnis zur Fördersumme sollen die Kommunen in Zukunft einen Eigenanteil leisten? Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Landesmittel werden in unveränderter Höhe von 47,7 Mio. € zur Verfügung stehen. Eine Frage zukünftiger Dynamisierung dieser Mittel gegenwärtig zu beantworten hieße, das Ergebnis eines gemeinsamen Klärungs- und Strukturierungsprozesses aller Beteiligten vorwegzunehmen. Vorerst beabsichtigt die Landesregierung, das bisherige System bis zu der Neustrukturierung der Schulsozialarbeit fortzuführen. Hierbei werden die Landesmittel über die Bezirksregierungen an die antragsstellenden kreisfreien Städte und Kreise verteilt. Bezüglich der Eigenanteile der Kommunen hat das Ministerium für Schule und Bildung in den letzten Wochen mehrere Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden geführt. Dieser Prozess wird im Sinne der Klärung aller konzeptionellen Fragen intensiviert und fortgesetzt.