LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11181 29.09.2020 Datum des Originals: 29.09.2020/Ausgegeben: 05.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4274 vom 1. September 2020 des Abgeordneten Carsten Löcker SPD Drucksache 17/10800 Was tut die Landesregierung zur Förderung der Binnenschifffahrt in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 14. November 2019 den Antrag „Binnenschifffahrt in Nordrhein-Westfalen stärken – Wasserwege leistungsfähig halten“ der Fraktionen von CDU und FDP beraten (Drs. 17/5366) und dazu einen Änderungsantrag beschlossen (Drs. 17/7866), der von CDU, SPD und FDP getragen wurde. Mit diesem Beschluss wurde die Landesregierung zu verschiedenen Maßnahmen aufgefordert, um die Binnenschifffahrt im Land zu fördern. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4274 mit Schreiben vom 29. September 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1. In dem Landtagsbeschluss wurde die Landesregierung beauftragt, gemeinsam mit dem BMVI und der GDWS, einen Aktionsplan Wasserstraßen NRW über eine koordinierte Umsetzung von Instandhaltungs-, Ertüchtigungs- und Ausbaumaßnahmen zu erarbeiten. Welcher Arbeitsstand liegt mit welcher Zeitschiene vor? Die Erarbeitung eines Aktionsplans Wasserstraßen NRW wurde durch das BMVI zugesagt. Es haben Gespräche auf Arbeitsebene zur Umsetzung stattgefunden. In Vorbereitung der Erarbeitung des Aktionsplans werden derzeit durch die GDWS planerische Randbedingungen und umfangreiche bautechnische, betriebliche und rechtliche Grundlagen ermittelt und geklärt. Das hierzu genutzte Multiprojektmanagementinformationssystem (MPM) der GDWS wurde in einem Termin am 22. Juni 2020 den Fachvertretern des Ministeriums für Verkehr vorgestellt. Für die Erstaufnahme der bisherigen Projekte (206 laufende Projekte in Nordrhein-Westfalen) ist ein erheblicher Zeitaufwand bis Ende des Jahres 2020 einkalkuliert. Der Aktionsplan wird aus dem MPM generiert werden, sobald die Daten dort vollständig und qualitätsgesichert vorliegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11181 2 2. Die Landesregierung wurde mit dem Landtagsbeschluss aufgefordert, zu prüfen, inwiefern der bisherige Baukostenzuschuss des Landes in einen ausgabegleichen Personalkostenzuschuss umgewandelt werden könnte. Welches Ergebnis hatte diese Prüfung? In der Arbeitssitzung des seit Juni konstituierten Projektbeirats „Niederrhein und westdeutsches Kanalnetz“ (siehe Frage 3) Anfang November werden die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten geprüft und diskutiert werden. 3. Die Landesregierung wurde mit dem Landtagsbeschluss auch dazu aufgefordert, die Einrichtung eines Projektbeirates nach hessischem oder rheinlandpfälzischem Vorbild zu prüfen. Welche Ergebnisse liegen hierzu vor? Der Projektbeirat „Niederrhein und westdeutsches Kanalnetz“ in NRW ist erfolgreich eingerichtet worden. Dort vertreten sind die Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein- Westfalen und das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Der zunächst für März 2020 geplante Konstituierungstermin wurde pandemiebedingt verlegt und am 26. Juni 2020 abgehalten. Die Geschäftsordnung inklusive Mitgliederliste wurde gebilligt, erste Projektdaten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) wurden vorgestellt. Durch Einrichtung des Projektbeirats soll der reibungslose Projektfortschritt der im Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) vorgesehenen Maßnahmen unterstützt werden. Hierbei werden erforderliche Beteiligte frühzeitig und ressortübergreifend „an einem Tisch“ zusammenkommen und mögliche Probleme ausgleichsorientiert begleiten. Der Tagungsrhythmus des Beirats ist auf zwei Termine pro Jahr ausgelegt. Aufgabe des Projektbeirates ist neben der Unterstützung der erfolgreichen Projektumsetzung, die Optimierung von Abstimmungsprozessen in den Landesverwaltungen, die Diskussion von Zwischenergebnissen der Projekte und deren Herausforderungen sowie die Einbringung weiterführender Vorschläge. 4. Die Landesregierung wurde mit dem Landtagsbeschluss überdies dazu aufgefordert, zu prüfen, inwieweit sich das Land personell und finanziell bei der Anhebung von Brücken im westdeutschen Kanalgebiet engagieren und so einen zusätzlichen Stimulus zur Verkehrsverlagerung setzen kann. Welches Ergebnis hat diese Prüfung? Auch diese Frage wird in der ersten Arbeitssitzung des Projektbeirats Anfang November geprüft und diskutiert werden.