LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11182 29.09.2020 Datum des Originals: 29.09.2020/Ausgegeben: 05.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4275 vom 1. September 2020 des Abgeordneten Serdar Yüksel SPD Drucksache 17/10801 Wie gedenkt die Landesregierung die Krankenhäuer während der Pandemie zu unterstützen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Belegschaft in den Krankenhäusern arbeitet derzeit unter erschwerten Bedingungen und unter dem Einsatz ihrer eigenen Gesundheit. In den Krankenhäusern wird dabei ein enormer gesellschaftlicher Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geleistet. Die Auswirkungen der Pandemie führen jedoch auch zu einem erhöhten Kostendruck in den ohnehin schon finanziell belasteten Krankenhäusern. Zur Unterstützung der Leistungsfähigkeit stellt NRW den Krankenhäusern und Pflegeschulen Landesmittel in Höhe von 1 Mrd. Euro im Rahmen eines Sonderinvestitionsprogramm zur Verfügung. Da Universitätskliniken keine Mittel aus diesem Sonderinvestitionsprogramms erhalten können, wurde ein paralleles Sonderprogramm für Universitätskliniken ins Leben gerufen. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4275 mit Schreiben vom 29. September 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Welche Kommune erhält wie viele Fördermittel aus dem Sonderinvestitionsprogramm? (Bitte nach Kommunen auflisten) 2. Welche Krankenhäuser in Bochum und Herne erhalten wie viele Mittel aus dem Sonderinvestitionsprogramm? (Bitte nach Krankenhäusern auflisten) Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Im Rahmen des NRW-Sonderprogramms Krankenhäuser und Pflegeschulen hat die Landesregierung in 2020 zusätzliche Fördermittel in Höhe von insgesamt 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Davon stehen 250 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11182 2 Millionen Euro für die Förderung von Pflegeschulen und 750 Millionen Euro für die Förderung von Krankenhäusern zur Verfügung. Die Fördermittel für Pflegeschulen werden zur Förderung der Träger der staatlich anerkannten Pflegeschulen für Pflegeberufe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die nicht den Vorgaben des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) unterliegen und nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind (frühere Fachseminare für Altenpflege), eingesetzt. Zur Verteilung dieser Mittel sind zwei Förderverfahren mit folgenden Schwerpunkten vorgesehen: 1. Förderung des Ausbaus von Ausbildungsplätzen an Pflegeschulen 2. Förderung notwendiger Modernisierungsmaßnahmen an Pflegeschulen Die konkreten Verfahren zur Verteilung der Mittel befinden sich derzeit noch in der hausinternen Abstimmung. Daher ist eine genaue Benennung der Mittelverteilung aktuell noch nicht möglich. In die Förderverfahren für diesen Teil des Sofortprogramms könnten nach derzeitigem Kenntnisstand 144 Schulen und rd. 20.000 Schülerinnen und Schülern einbezogen werden. Die Mittelverteilung zum Sonderinvestitionsprogramm Krankenhäuser in Höhe von 750 Millionen Euro wurde veröffentlicht. Es wird auf die Vorlage 17/3761 verwiesen (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-3761.pdf). Dort ist eine krankenhausscharfe Übersicht zu entnehmen, die die Mittelverteilung auf die Krankenhäuser dokumentiert. Der Ort des jeweiligen Krankenhauses kann ebenfalls der Tabelle entnommen werden. 3. Wie viele Mittel erhält das sog. „Bochumer Modell“ aus dem Sonderprogramm für Universitätskliniken? Der Universitätsmedizinstandort Bochum wird insgesamt bis zu 40 Mil-lionen Euro aus dem Sonderprogramm für Universitätskliniken erhalten. Die Mittel werden der Medizinischen Fakultät Bochum für Investitionen in Forschung und Lehre zur Verfügung gestellt. Die Kliniken des Bochumer Modells, die bereits Mittel aus dem Sonderinvestitionsprogramm für Krankenhäuser erhalten, können zusätzlich von diesen Investitionsmitteln profitieren. Art und Umfang wird die Medizinische Fakultät mit den klinischen Kooperationspartnern abstimmen. 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung nach Auslauf des Krankenhausentlastungsgesetzes am 30. September 2020? 5. Wie schätzt die Landesregierung vor dem Hintergrund des milliardenschweren Investitionsstaus die finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf die Krankenhäuser in NRW ein? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11182 3 Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Krankenhäuser in Nordrhein- Westfalen sind aktuell nicht konkret einschätzbar. Finanziellen Ausfällen zum Beispiel durch nicht belegte Betten standen zum Teil Kompensationszahlungen gegenüber. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wird die Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage schaffen, die weitere Regelungen zum Ausgleich von Erlösausfällen von Krankenhäusern nach dem 30. September 2020 enthalten soll. Dem derzeitigen Gesetzentwurf ist zu entnehmen, dass auf Ortsebene Krankenhäuser mit den Kostenträgern – auf der Grundlage der tatsächlichen Erlösrückgänge – krankenhausindividuelle Ausgleiche vereinbaren können. Einheitliche Vorgaben sollen bis zum 31.12.2020 von den Vertragsparteien auf Bundesebene vereinbart werden. Die oberste Priorität des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist es, das Gesundheitssystem zu unterstützen und dessen Überforderung zu verhindern. Deshalb wurde zum Beispiel in Ergänzung zu den Bundesmitteln die „Soforthilfe“ zur Aufstockung von Langzeitbeatmungsgeräten bereitgestellt. Damit können zusätzlich angeschaffte Beatmungsgeräte pauschal mit 50.000 € pro Gerät gefördert werden. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zudem in der Hochphase der COVID-19- Pandemie verschiedene Instrumente geschaffen, um wirtschaftliche Notlagen der Krankenhäuser abzuwenden. Dazu gehörte unter anderem die Vorabauszahlung der Pauschalfördermittel. Zusätzlich stellt die Landesregierung Fördermittel in Höhe von 750 Mio. € im Rahmen eines Sonderinvestitionsprogramms zur Verfügung (siehe Antwort zu Frage 1 und 2).