LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11184 29.09.2020 Datum des Originals: 29.09.2020/Ausgegeben: 05.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4272 vom 28. August 2020 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky und Markus Wagner AfD Drucksache 17/10787 Aufenthalte aus humanitären Gründen in NRW im 1. Halbjahr 2020 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bedingt durch die Coronavirus-Krise und die damit verbundenen Hindernisse bei der Rückführung ausreisepflichtiger Personen, hat sich deren Anzahl weiter erhöht und bundesweit ein Allzeithoch erreicht. Mit Stand vom 30. Juni 2020 sind auf Bundesebene 271.767 Personen ausreisepflichtig, von diesen leben 73.923 Personen derzeit in NRW, was einem Anteil von 27,2 Prozent entspricht. Davon sind 220.997 Personen bundesweit bzw. 63.202 Personen in NRW geduldet. Das entspricht einem Anteil in Höhe von 28,6 Prozent. Zusätzlich befanden sich 13.300 Personen in einem offenen Verfahren. Im Rahmen der Kleinen Anfrage 28301 hatten wir nach der Anzahl der Personen mit folgendem Aufenthaltsstatus gefragt: • Asylberechtigte, • Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, • subsidiärer Schutz gewährt. Zum Stichtag 30. Juni 2019 hielten sich, gemäß der damaligen Antwort der Landesregierung, insgesamt 214.227 Personen mit entsprechendem Status aus den TOP-20-Herkunftsstaaten in NRW auf. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4272 mit Schreiben vom 29. September 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/7264 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11184 2 1. Wie viele Personen aus einer der drei genannten Kategorien (Asylberechtigte, Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, subsidiärer Schutz gewährt) sowie insgesamt aus den Top-20-Herkunftsstaaten2 hielten sich mit Stand 30.06.2020 in NRW auf? (Bitte eine Tabelle erstellen analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2830, Frage 1) 2. Wie viele Personen aus anderen Herkunftsländern (abgesehen von Personen aus den TOP-20-Herkunftsländern) der genannten drei Kategorien hielten sich mit Stand 30.06.2020 in NRW auf? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen registrierten Personen der Top-20 Herkunftsländer zum Stichtag 30.06.2020 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zudem ergibt sich aus der Übersicht, dass insgesamt 255.580 anerkannte Schutzberechtigte aus den Top-20 Herkunftsländern im Ausländerzentralregister (AZR, Stichtag 30.06.2020) erfasst sind. Zum Stichtag 30.06.2020 sind darüber hinaus 17.030 Personen mit anerkanntem Schutzstatuts aus anderen Herkunftsländern (außerhalb der 20-TOP-Herkunftsländer) im AZR statistisch erfasst. Gesamtzahl der in NRW erfassten Personen je Land nach § 25 Abs. 1 AufenthG (Asylberechtigte) nach § 25 Abs. 2 1. Alt. AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) nach § 25 Abs.2 2. Alt. AufenthG (subsidären Schutz gewährt) 1 Syrien 232.433 2.865 103.287 52.948 2 Irak 85.067 738 36.133 7.700 3 Afghanistan 42.883 438 8.368 3.142 4 Türkei 489.887 4.272 5.374 122 5 Iran 34.709 1.772 9.463 331 6 Nigeria 21.374 95 1.140 275 7 Guinea 10.971 80 1.152 223 8 Eritrea 13.770 192 7.234 2.262 9 Algerien 4.607 11 38 52 10 Somalia 6.350 65 1.525 872 11 Tadschikistan 3.984 33 491 172 12 Georgien 6.044 9 46 23 13 Marokko 37.610 17 145 105 14 Albanien 19.758 15 65 95 15 Angola 2.729 41 77 31 16 Serbien 64.873 56 40 15 17 Russische Föderation 53.717 127 977 222 18 Nordmazedonien 38.159 13 17 22 19 Ghana 11.471 5 56 30 20 Libanon 14.275 20 203 243 1.194.671 10.864 175.831 68.885 255.580 2.732.563 13.537 187.425 71.648 272.610 Differenz Top 20 - NRW 1.537.892 2.673 11.594 2.763 17.030 Quelle: AZR Stand 30.06.2020 Gesamtzahl der Schutzberechtigten Gesamt NRW Top 20 HKL gemäß "Sachstandsbericht staatliches Asylsystem für das 2. Quartal 2020" Stand 30.06.2020 darunter: Gesamt Top 20 HKL LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11184 3 3. In der Hochphase der Corona-Pandemie gab es, trotz zahlreicher europäischer Einreisebeschränkungen, von April bis Juni 2020 2.222 Easy-Zugänge in NRW. Welche Informationen liegen der Landesregierung bezüglich der Reisewege dieser Menschen und insbesondere ihrer Einreisepunkte nach Deutschland vor? 4. Wie viele dieser Personen sind per Flugzeug bzw. auf dem Landweg eingereist? 5. Wie viele der über den Landweg eingereisten Personen nutzten dabei die offene NRW-Westgrenze, die von einem erweiterten Grenzschutz ausgenommen wurde? Die Fragen 3 – 5 werden zusammengefasst beantwortet. Nach § 71 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist die Bundespolizei für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständig. Vor diesem Hintergrund liegen der Landesregierung konkrete Informationen über Reisewege von Flüchtlingen - insbesondere ihrer Einreisepunkte in das Bundesgebiet – nicht vor.