LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11192 30.09.2020 Datum des Originals: 30.09.2020/Ausgegeben: 06.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4276 vom 2. September 2020 des Abgeordneten Andreas Becker SPD Drucksache 17/10802 Wie entwickelt sich der Bestand an „Sozialwohnungen“ in Nordrhein-Westfalen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der aktuellen Medienberichterstattung wird das Thema »Sozialwohnungen« thematisiert. Dabei geht es unter anderem auch um die Entwicklung der Zahlen von solchen öffentlich geförderten und mietpreisgebundenen Wohnungen in Nordrhein-Westfalen und im Bund. Die Ministerin für Heimat, Kommunales Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 4276 mit Schreiben vom 30. September 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie hat sich der Bestand an öffentlich geförderten bzw. mietpreisgebundenen Wohnungen („Sozialwohnungen“) in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2014 bis 2019 entwickelt (bitte Bestand jeweils zum 31. Dezember des Jahres, Zeitreihe)? Die Beantwortung der Frage 1 bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 2. Wie viele „Sozialwohnungen“ wurden in Nordrhein-Westfalen von 2014 bis 2019 jeweils pro Jahr errichtet (Bitte jeweils Zahlen pro Jahr, Zeitreihe)? 3. Wie hat sich das für die Erstellung von „Sozialwohnungen“ von der Landesregierung über die NRW.BANK bereitgestellte Fördervolumen für den mietpreisgebundenen Wohnungsbau im Rahmen des Gesamt-Fördervolumens der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes seit 2014 entwickelt (Bitte 2014 2015 2016 2017 2018 2019 488.858 476.699 467.356 460.671 457.563 456.783 Preisgebundener Mietwohnungsbestand (Einkommensgruppen A & B) in NRW jeweils zum 31.12. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11192 2 jeweils die festgelegten Eckwerte pro Jahr einschließlich der Förderperiode 2019 – 2024 als Zeitreihe)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorlage der Landesregierung (Vorlage 17/3020) inhaltlich verwiesen. 4. Wie viele „Sozialwohnungen“ werden in Nordrhein-Westfalen in den kommenden 20 Jahren aus der „Bindung“ fallen (Bitte jeweils Zahlen pro Jahr mit den sich daraus ergebenden Bestandszahlen, Zeitreihe)? Die jährlich von der NRW.BANK durchgeführte Modellrechnung zur zukünftigen Entwicklung der Zahl preisgebundener Mietwohnungen weist den zu erwartenden „Sozialwohnungsbestand“ ohne Neubewilligungen in 5 Jahresschritten aus. D.h. die Modellrechnung der NRW.BANK berücksichtigt neue Bewilligungen ausdrücklich nicht. Eine jährliche Ausweisung der zu erwartenden Bestandszahlen liegt nicht vor. Auf die entsprechenden Veröffentlichungen der NRW.BANK wird hingewiesen. Die Landesregierung hat mit dem Wohnraumförderungsprogramm in Höhe von 5,5 Milliarden Euro bis zum Ende der Legislaturperiode (siehe Frage 5) und mehrfach verbesserten Förderkonditionen ein positives Förderklima erzeugt. Erfreulich ist, dass die Sozialbestände in Nordrhein-Westfalen entgegen des bundesweiten Trends von 2018 auf 2019 nahezu konstant gehalten werden konnten. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung von öffentlich geförderten mietpreisgebundenen Wohnungen für den Wohnungsmarkt in Nordrhein- Westfalen? Die Landesregierung hat ein fünfjähriges Wohnraumförderungsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 5,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2022 aufgelegt. Dieses ist einmalig in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen und übertrifft die Förderansätze anderer Bundesländer bei Weitem. Gerade im Wohnungsneubau kommt der mehrjährigen Festlegung eine besondere Bedeutung zu, da hier langfristige Investitionsentscheidungen getätigt werden, die verlässliche Rahmen- und Finanzierungbedingungen benötigen. Die Landesregierung schafft damit einen verlässlichen und auskömmlichen Rahmen für mehr bezahlbare Wohnungen in Nordrhein-Westfalen. An mangelnden Fördermitteln wird kein gutes Wohnungsbauprojekt in Nordrhein-Westfalen scheitern.