LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11206 30.09.2020 Datum des Originals: 30.09.2020/Ausgegeben: 06.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4249 vom 27. August 2020 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/10759 Virtueller Schulunterricht in Notsituationen in der kreisangehörigen Gemeinde Werdohl Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung antwortete auf meine Kleine Anfrage 3457 „Virtueller Schulunterricht in Notsituationen“, dass die Bezirksregierung Arnsberg im Zusammenhang mit der Erstellung von Lehrmaterial ein konkretes Weiterbildungsangebot für den Einsatz des Lehrmanagementsystems Moodle anbietet.1 Zudem werden die staatlichen Lehrerfortbildungen in hohem Maße bei thematischen und regionalen Variationen in Anspruch genommen. Es wurde darüber hinaus angeführt, dass das Land NRW Angebote bereitstelle, im Folgenden jedoch an mehreren Stellen drauf verwiesen, dass die Verantwortung für das Abrufen der Angebote bei den Schulträgern bzw. Schulen läge und keine Daten vorliegen, welche Angebote bei den Schulen tatsächlich ankommen bzw. von diesen abgerufen werden. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 4249 mit Schreiben vom 30. September 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Fortbildungen (reine Technikschulungen oder Fortbildungen mit integrierten technischen Aspekten (Fernunterricht)) wurden von Schulen in Werdohl in den vergangenen 12 Monaten (bzw. 12 Monate vor dem letzten Stichtag zur Datenerhebung) in Anspruch genommen? (Bitte nach Schule, Schulform und Maßnahme aufschlüsseln.) Reine Technikschulungen erfüllen nicht die Qualitätsstandards von Veranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung und werden daher nicht angeboten. Fortbildungsangebote zur allgemeinen Datenverarbeitung in der Schulverwaltung sind hiervon unberührt. 1 Drucksache 17/8995 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11206 2 Fortbildungen mit integrierten technischen Aspekten wurden von Schulen in Werdohl im Schuljahr 2019/2020 (Auswertungszeitraum: vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2020) in Anspruch genommen. Darauf hingewiesen sei, dass schulinterne Veranstaltungen vom 13. März bis 29. Mai 2020 und schulexterne Veranstaltungen vom 13. März bis zum 29. Juni 2020 pandemiebedingt nicht stattfanden. Es liegen Angaben vor zu den genutzten Maßnahmen und den beteiligten Schulen; Angaben zur Häufigkeit der Durchführung der einzelnen Maßnahmen liegen nicht vor. Entsprechend liegt für Werdohl eine in Anspruch genommene Maßnahme vor, deren Durchführungsanzahl nicht dokumentiert ist (s. Anlage). 2. Wie viele Schulen in Werdohl sind aktuell in der Lage, weitestgehend ihre gesamte Schülerschaft im Fernunterricht über digitale Plattformen, wie zum Beispiel Moodle, zu beschulen? Gemeint ist hier nicht das Zusenden von Aufgaben per Mail oder gar das Mitteilen eines Abholtermins für ausgedruckte Unterlagen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt mit LOGINEO NRW LMS (Lernmanagementsystem) seit dem 10. Juni 2020 eine kostenlose Lernplattform für Schulen bereit. Insgesamt haben bereits 1448 Schulen eine Instanz beantragt und erhalten, davon eine Schule der Gemeinde Werdohl (Stand: 3. September 2020). Es steht den Schulen in Werdohl frei, LOGINEO NRW LMS zu beantragen. 3. In wie vielen Fällen wurden Schulungsplattformen und weitere Software vom Schulträger bzw. den Schulen gestellt, wie oft durch Eigenengagement von Lehrkräften? (Falls nicht bereits vor „Corona“ implementiert, bitte Bereitstellungszeitpunkt benennen.) Siehe Antwort zu Frage 2. Weitere Angaben insbesondere zu externen Anbietern liegen dem Ministerium für Schule und Bildung nicht vor, gegebenenfalls können diese Angaben beim Schulträger erfragt werden. 4. In wie vielen Schulen besitzen alle Lehrkräfte des Kollegiums eine individuelle und aktive berufliche Mailadresse? (Hier bitte auch die Gesamtzahl der Schulen benennen.) Das Land Nordrhein-Westfalen stellt mit der Schulplattform LOGINEO NRW seit dem 26. November 2019 eine kostenlose digitale Anwendung bereit, die u. a. für alle Schulen in Nordrhein-Westfalen die Kommunikation über dienstliche E-Mail-Adressen ermöglicht. Insgesamt haben 1140 Schulen eine Instanz erhalten, davon eine Schule der Gemeinde Werdohl (Stand: 3. September 2020). Es steht den Schulen in Werdohl frei, auf dieses Angebot zurückzugreifen. 5. Wie viele Schüler in Werdohl verfügen nach den Erfahrungen der „Corona- Schulpause“ nicht über die notwendige technische Ausstattung, um angebotenen Fernunterricht zu Hause wahrzunehmen? (Bitte nach Schulform aufschlüsseln.) Zu dieser Frage liegen dem Ministerium für Schule und Bildung keine Angaben vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11206 3 Das Land investiert gemeinsam mit dem Bund in erheblichem Umfang in die Schuldigitalisierung. Beispielsweise steht den Schulträgern in Nordrhein-Westfalen rund eine Milliarde Euro aus dem DigitalPakt Schule zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der Corona- Pandemie stehen weitere Mittel bereit, um die Schuldigitalisierung zu beschleunigen. Für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bedarf stockt das Land die vom Bund zur Verfügung gestellten 105 Millionen Euro um zusätzliche 55 Millionen Euro auf. Zusammen mit einem Eigenanteil der Schulträger von 17,8 Millionen Euro stehen insgesamt rund 178 Millionen Euro für dieses Sofortausstattungsprogramm zur Verfügung. Des Weiteren fördert Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen Endgeräten mit 103 Millionen Euro. Die Ausstattung von Schulen und auch die konkrete Umsetzung der Fördermaßnahmen vor Ort fallen gemäß § 79 SchulG in die Zuständigkeit der Schulträger, die auch die Fördermittel beantragen können. Der Schulträger Gemeinde Werdohl hat aus dem DigitalPakt Schule, dem Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf sowie dem Förderprogramm zur Ausstattung von Lehrkräften mit dienstlichen Endgeräten bisher keine Mittel beantragt (Stand: 22.09.2020). Anlage (KA 4249, Frage 1) Schulen aus Werdohl, die im Zeitraum vom 01.08.2019 bis zu, 31.07.2020 an Maßnahmen mit integrierten technischen Aspekten teilgenommen haben Schule Schulform Maßnahme Albert-Einstein- Gesamtschule GE Unterrichtlichen Nutzung digitaler Medien