LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11207 30.09.2020 Datum des Originals: 29.09.2020/Ausgegeben: 06.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4223 vom 20. August 2020 der Abgeordneten Arndt Klocke und Johannes Remmel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10689 Sachstand ÖPNV-Bedarfsplan Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im November 2017 hat Verkehrsminister Wüst berichtet, dass an einer erneuten Ausschreibung zur Erarbeitung einer multimodalen Landesverkehrsuntersuchung 2030 inklusive der Erstellung eines neuen ÖPNV-Bedarfsplans gearbeitet wird. Eine Fertigstellung würde nicht vor 2020 erwartet. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4223 mit Schreiben vom 29. September 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie ist der derzeitige Sachstand bei der Erstellung des neuen ÖPNV- Bedarfsplans? 2. Wann rechnet die Landesregierung mit der Vorlage der Ergebnisse der multimodalen Landesverkehrsuntersuchung? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach dem Regierungswechsel musste die Landesregierung feststellen, dass eine Kündigung des zu dem Zeitpunkt bestehenden Vertrags zur Aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans unausweichlich war. Leider war mit dem damaligen Auftragnehmer keine Einigkeit über das methodische Vorgehen zu erzielen. Dies hatte sich bereits unter der Vorgängerregierung angedeutet. Durch diese Kündigung und die anschließend notwendige europaweite Neuausschreibung, hat sich der Zeitplan für die Aufstellung verzögert. Momentan befindet sich das multimodale Landesverkehrsmodell im Aufbau. Dieses wird die Grundlage für den ÖPNV-Bedarfsplan bilden. Mit der Fertigstellung des ÖPNV-Bedarfsplans ist nicht vor 2023 zu rechnen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11207 2 3. Wann werden die Kommunen bzw. die Verkehrsverbünde aufgerufen, ÖPNV- Projekte zum neuen ÖPNV-Bedarfsplan anzumelden? Im Rahmen der multimodalen Landesverkehrsuntersuchung wurden als Ergebnis einer breiten Beteiligung bereits eine Vielzahl von Maßnahmen genannt. Eine Aktualisierung unter Einbindung der maßgeblichen Akteure wird rechtzeitig im Aufstellungsverfahren für den neuen ÖPNV-Bedarfsplan erfolgen. 4. Wird der neue ÖPNV-Bedarfsplan angesichts der starken zeitlichen Verzögerung einen längeren Zeithorizont als 2030 umfassen? Der Prognosehorizont wurde auf 2035 angepasst. 5. Welche ÖPNV-Verkehrsprojekte sind seit der vom Ministerium eingeführten Übergangslösung für den ÖPNV-Bedarfsplan von den Aufgabenträgern angemeldet worden? Um dringende, wirtschaftlich sinnvolle und erforderliche Maßnahmen bis zur Fertigstellung des neuen ÖPNV-Bedarfsplans weiter voranbringen zu können, hat das Ministerium für Verkehr eine Übergangsregelung eingerichtet (vgl. Vorlage 17/258). Seit der Einrichtung der Übergangsregelung Ende 2017 wurden in deren Rahmen durch Beschluss der folgenden Vorlagen mit dem damit hergestellten Einvernehmen Maßnahmen in die Stufe 1 des gültigen ÖPNV-Bedarfsplans aufgenommen: 17/553, 17/1021, 17/2225. Bei den folgenden Maßnahmen sind die Aufgabenträger in einen konkreten Abstimmungsprozess mit dem Ministerium für Verkehr mit dem Ziel der Erstellung einer „Standardisierten Bewertung“ eingetreten: Reaktivierung für den SPNV der Strecke Linnich - Hückelhoven-Baal, Ausbau Oberbergische Bahn, Stadtbahn Bonn - Niederkassel – Köln, Seilbahn Bonn, und Citybahn Essen.