LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11210 30.09.2020 Datum des Originals: 30.09.2020/Ausgegeben: 06.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4255 vom 27. August 2020 der Abgeordneten Prof. Dr. Karsten Rudolph, Carina Gödecke und Serdar Yüksel SPD Drucksache 17/10767 Aktionstag gegen Maskenmuffel: Warum ließ die Landesregierung im Bochumer Hauptbahnhof nicht kontrollieren? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bei einem Kontrolltag am 24. August 2020 wurde in Bus und Bahn sowie an Bahnhöfen, Bahnsteigen und Haltestellen in NRW die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert. In den Bochumer Nachbarstädten Essen und Dortmund kam es in diesem Zusammenhang auch zu Kontrollen in den Hauptbahnhöfen. Im Gegensatz dazu wurde, wie die WAZ am 25. August 2020 berichtete, die Einhaltung der Maskenpflicht im Bochumer Hauptbahnhof von den zuständigen Stellen nicht kontrolliert. Gegenüber der WAZ hat sich das Verkehrsministerium auf Anfrage nicht zu den Gründen für dieses Vorgehen äußern wollen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4255 mit Schreiben vom 30. September 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Aus welchen Gründen fehlte der Hauptbahnhof Bochum auf der Liste der NRW- Bahnhöfe, an denen am 24. August 2020 Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht durchgeführt wurden? Die am Aktionstag zu kontrollierenden Bahnhöfe als auch die zu kontrollierenden Linien sind im Vorfeld einvernehmlich zwischen SPNV-Aufgabenträgern, Eisenbahnverkehrsunternehmen, DB Sicherheit, DB Station und Service, Bundespolizei, kommunalen Ordnungsämtern und dem Ministerium für Verkehr abgestimmt worden. Bei der Auswahl der Bahnhöfe und Linien waren neben der Zahl der zu erreichenden Fahrgäste, die zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte der Bundespolizei sowie die regelmäßige Kontrolldichte der Linien maßgebliche Kriterien. Den vorgenannten Erwägungen folgend, wurde der Hauptbahnhof Bochum nicht für den Aktionstag vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11210 2 2. Warum äußert sich das Verkehrsministerium gegenüber der WAZ-Redaktion nicht zu den Gründen der ausbleibenden Kontrollen? Die Anfrage wurde am 24. August 2020, also am Tag der Schwerpunktkontrollen, an die Pressestelle des Ministeriums gestellt. An diesem Tag gab es, aufgrund des Aktionstages, ein außergewöhnlich hohes Telefon- und Anfrageaufkommen. Die hohe Zahl an Anfragen konnte nur dadurch bewältigt werden, dass dringende Anfragen priorisiert bearbeitet wurden. So wurden zunächst alle Mails und Anrufe zu den Orten bearbeitet, an denen schwerpunktmäßig kontrolliert wurde. Da in Bochum keine Schwerpunktkontrollen stattfanden (siehe Frage 1), werden Anfragen wie die o.g. nachrangig bearbeitet. 3. Plant die Landesregierung in Zukunft weitere Kontrolltage, an denen auch im Bochumer Hauptbahnhof die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert wird? Im Nachgang des Aktionstages berichteten die Eisenbahnverkehrsunternehmen, dass die Schwerpunktkontrollen zu einem bewussteren und ordnungsgemäßen Tragen der Mund- Nase-Bedeckung geführt haben. Da zu erwarten ist, dass die Einsicht zum ordnungsgemäßen Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wieder abnehmen wird, sollen die Kontrollen im restlichen Jahr weitergeführt werden. Welche Bahnhöfe dabei schwerpunktmäßig kontrolliert werden, gibt das Ministerium für Verkehr nicht im Vorfeld bekannt, um die Wirksamkeit der Kontrollen nicht zu untergraben. Im Übrigen wird sich das Ministerium für Verkehr nicht an der Auswahl der Bahnhöfe beteiligen. Die Aufgabenträger haben die Abstimmung dazu übernommen.