LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11295 07.10.2020 Datum des Originals: 07.10.2020/Ausgegeben: 13.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4301 vom 8. September 2020 der Abgeordneten Inge Blask und Gordan Dudas SPD Drucksache 17/10926 Negativ-Rekord bei den Polizeistellen bei der Polizei im Märkischen Kreis? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die regierungstragenden Fraktionen bekennen sich wie auch die SPD zur Stärkung der Sicherheit im Land und damit der Polizei. Stark aufwachsende Zahlen seit rund 10 Jahren bei den Einstellungen bei den Polizeianwärter/-innen unabhängig von der jeweiligen Regierung zeigen, dass die Notwendigkeit zur Stärkung der Polizei und der Nachbesetzung aus dem Dienst ausscheidender Polizistinnen/Polizisten Rechnung getragen werden muss. Gleichzeitig gibt es immer wieder Verunsicherung aufgrund der Zuweisung von Stellen an die einzelnen Polizeipräsidien und Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen. Bei der Kreispolizeibehörde im Märkischen Kreis sind demnach aktuell so wenige Polizistinnen/Polizisten wie noch nie beschäftigt. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4301 mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Stellen stehen für die Kreispolizeibehörde im Märkischen Kreis ab dem 01.09.2020 zur Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach Beamten, Regierungsbeschäftigten und Zuständigkeiten)? 2. Wie ist die tatsächliche Besetzungsquote der Stellen bei der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis entsprechend Frage 1 zum 01.09.2020? 3. Welche Entwicklungen haben aus Sicht der Landesregierung zum Negativ-Rekord bei den tatsächlich besetzten Stellen für Polizistinnen/Polizisten im Märkischen Kreis geführt? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11295 2 Die Entwicklung der Zielsollstärke der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) der Kreispolizeibehörde (KPB) Märkischer Kreis stellt sich in der Betrachtung der vergangenen fünf Jahre wie folgt dar: Seit dem Jahr 2017 werden den Polizeibehörden jährlich Regierungsbeschäftigte (RB) zugewiesen, überwiegend mit der Zielrichtung, Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB) von administrativen und verwaltenden Aufgaben zu entlasten oder diese sogar in solchen Aufgabenbereichen - insbesondere in den Direktionen „Zentrale Aufgaben“ - zu ersetzen. Diese RB tragen maßgeblich dazu bei, dass den PVB einer KPB deutlich mehr Ressourcen für die operative Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung stehen. In der Gesamtbetrachtung der Summe aus Planstellen und Stellen der BKV verfügt die KPB Märkischer Kreis über mehr Personalressourcen als noch im Jahr 2016. Das Planstellen-Ist der KPB Märkischer Kreis stellt sich in der Betrachtung der vergangenen fünf Jahre (jeweils zum Stichtag 1. Oktober eines Jahres) im Vergleich zur BKV wie folgt dar: Informationen zum IST-Stand des Jahres 2020 liegen aktuell noch nicht vor und können erst nach dem Stichtag 01.10.2020 erhoben werden. Die in der BKV ausgewiesenen Stellen für RB sind den KPB zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesen. 2016 2017 2018 2019 2020 622 618 613 606 603 BKV Planstellen (Beamtinnen/Beamte) 2016 2017 2018 2019 2020 61 66 74 82 89 BKV Stellen (Regierungsbeschäftigte) 2016 2017 2018 2019 2020 683 684 687 688 692 BKV Gesamt(Planstellen und Stellen) 2016 2017 2018 2019 2020 BKV 622 618 613 606 603 Planstellen-IST 01.10 625 619 616 614 BKV/Planstellen-IST LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11295 3 4. Welche Auswirkungen hat die aktuelle Personalsituation auf die Arbeitsbedingungen der Polizistinnen/Polizisten im Märkischen Kreis? Eine umfassende Bewertung der tatsächlichen Situation und Belastung der Beschäftigten der KPB Märkischer Kreis ist von hier aus nicht möglich. Das Ministerium des Innern des Landes NRW muss alle 47 KPB gleichermaßen im Blick haben. Alle müssen mit dem derzeit zur Verfügung stehenden Personal ihre Aufgaben erledigen können. Insofern gelten auch die Regularien der BKV für alle gleichermaßen. Die Behördenleitung vor Ort entscheidet eigenverantwortlich über die spezifische Verwendung des zugewiesenen Personals innerhalb der KPB bzw. über Art und Umfang der personellen Ausstattung einzelner Dienststellen. Sie wird hierbei die gegebenen Rahmenbedingungen, aktuelle sicherheitsrelevante Aspekte sowie bestehende behördenstrategische Schwerpunktsetzungen berücksichtigen. Ihr obliegt es also im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung, die Entscheidung über die örtliche Verteilung der zugewiesenen personellen Ressourcen zu treffen. 5. Welche anstehenden Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Beschäftigten der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis angemessene Arbeitsbedingungen zu gewährleisten? Den landesweit insgesamt schwierigen Rahmenbedingungen ist die Landesregierung durch eine konsequente Erhöhung der Einstellungszahlen auf zuletzt 2.500 Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter begegnet und dieses Niveau soll bis zum Jahr 2022 gehalten werden. In diesem und im kommenden Jahr ist beabsichtigt, dass sogar 2.660 Bewerberinnen und Bewerber das Studium „Polizeivollzugsdienst“ an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein- Westfalen (HSPV NRW) beginnen. Die erhöhten Einstellungszahlen lassen in den nächsten Jahren bis 2024 ein Anwachsen der Zahl der PVB in NRW von derzeit rund 40.000 auf voraussichtlich über 41.000 erwarten. Zudem werden jährlich 500 zusätzliche Stellen für RB (mittlerweile 1.500 von insgesamt 2.500) zur Verfügung gestellt, die PVB - wie bereits dargestellt - von Verwaltungsaufgaben entlasten.