LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11297 07.10.2020 Datum des Originals: 07.10.2020/Ausgegeben: 13.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4314 vom 8. September 2020 des Abgeordneten Frank Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/10949 Keine Maske, kein Einlass – Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß § 2 der Coronaschutzverordnung NRW muss eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht getragen werden, wenn dies aus medizinischen Gründen nicht zuzumuten ist. Eine entsprechende Befreiung von der Maskenpflicht kann durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Geschäftsinhaber nutzen jedoch häufig ihr Hausrecht und erteilen von der Maskenpflicht befreiten Bürgerinnen und Bürgern ein Hausverbot. Dies bedeutet für die Betroffenen eine Ausgrenzung aus ihrem bisherigen Alltag und Probleme bei der Grundversorgung. Um dem entgegenzuwirken, hat das MAGS einen maßgeblichen Vertreter des Einzelhandels mit Schreiben vom 24. Juni 2020 gebeten, seine Mitarbeiter erneut im Umgang mit Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, zu sensibilisieren.1 Doch selbst wenn der Einlass gewährt wird, ist dies nicht gleichbedeutend mit einem sorgenfreien Einkauf. So müssen von der Maskenpflicht befreite Bürgerinnen und Bürger mit Übergriffen (meist verbal) von anderen Kunden rechnen und in einzelnen Fällen kam es dazu, dass Mitarbeiter neben der Vorlage eines Attests dieses auch ohne Zustimmung des Betroffenen kopiert und abgelegt haben – so geschah es beispielsweise am 28.08.2020 in einer Apotheke in Iserlohn-Hennen. Ausgrenzungen, Beleidigungen und Verstöße gegen den Datenschutz – die Maskenpflicht drängt Bürgerinnen und Bürger, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen brauchen, in ihrer aktuellen Praxis an den Rand der Gesellschaft. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4314 mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1 Drucksache 17/10726 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4129 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11297 2 1. Welche weiteren Unternehmen der Grundversorgung wurden vom MAGS neben dem einen maßgeblichen Vertreter des Einzelhandels schriftlich darum gebeten, ihre Mitarbeiter im Umgang mit Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, zu sensibilisieren, damit es zu keiner Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen kommt? Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat mit anliegendem Schreiben vom 24. Juni 2020 eine Information zur Maskenpflicht für Menschen mit Beeinträchtigungen (Anlage 1) an alle Adressaten der beigefügten Liste (Anlage 2) versendet. Mit Schreiben vom 13. August 2020 hat sich auch die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein- Westfalen zum Thema „Maskenpflicht in der Öffentlichkeit“ an den Einzelhandel gewendet (Anlage 3). Dieses Schreiben wurde per Post und zusätzlich per E-Mail ebenfalls an alle Adressaten der als Anlage 2 beigefügten Liste versendet. Darüber hinaus hat die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen am 18. Mai 2020 noch eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie um die Akzeptanz für Ausnahmen der Maskenpflicht bittet (Anlage 4). 2. Wie viele Bürgerinnen und Bürger sind nach Kenntnis der Landesregierung von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen befreit? Eine Übersicht über die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die von der Maskenpflicht befreit sind, liegt dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nicht vor. 3. Wie viele Übergriffe (verbal/ körperlich) auf Bürgerinnen und Bürger, die von der Maskenpflicht befreit sind, wurden bislang in NRW angezeigt? Falls es nicht möglich ist, entsprechende Daten für ganz NRW innerhalb des für die Beantwortung der Kleinen Anfrage verfügbaren Zeitrahmens zu ermitteln, bitte die Daten für die Städte Köln, Düsseldorf und Dortmund angeben. Dem Ministerium des Innern liegt keine Statistik über die Anzahl der Übergriffe vor. Entsprechende Übergriffe (verbal/körperlich) auf Bürgerinnen und Bürger, die von der Maskenpflicht befreit sind können nicht quantifiziert werden. 4. Wie viele Verstöße gegen den Datenschutz zu Lasten von Bürgerinnen und Bürgern, die von der Maskenpflicht befreit sind, wurden bislang in NRW angezeigt? Falls es nicht möglich ist, entsprechende Daten für ganz NRW innerhalb des für die Beantwortung der Kleinen Anfrage verfügbaren Zeitrahmens zu ermitteln, bitte die Daten für die Städte Köln, Düsseldorf und Dortmund angeben. Bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen wurden bislang 35 Verstöße zu Lasten von Bürgerinnen und Bürgern, die von der Maskenpflicht befreit sind, angezeigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11297 3 5. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, um der Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen in Verbindung mit der Maskenpflicht entgegenzuwirken? Seitens der Landesregierung wurden bereits frühzeitig Informationen zu Ausnahmen von der Maskenpflicht in die FAQs zum Corona-Virus auf www.land.nrw aufgenommen. Diese Hinweise liegen auch in Leichter Sprache vor, um die Kommunikation für Menschen mit Lernschwierigkeiten zu erleichtern. In Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie Patientinnen und Patienten wurde zudem breit über Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung informiert und für Diskriminierungsrisiken sensibilisiert. Die vom Land geförderten Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) haben diese Thematik in ihrer Funktion als regionale Inklusionsagenturen aufgegriffen und in ihren Netzwerken geteilt. Um die Bewusstseinsbildung für dieses Thema weiter zu befördern, werden Landesregierung und KSL auch zukünftig dafür werben, in diesen besonderen Zeiten gegenseitige Rücksichtnahme und Sensibilität walten zu lassen. An^\^. >t 6 Ministerium furArbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium furArbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Dusseldorf Lebensmittelverband Deutschland e. V. Postfach 06 02 50 10052 Berlin Datum; 24. Juni 2020 Seite 1 von 2 Aktenzeichen Corona Stabsstelle bei Antwort bitte angeben Information zur Maskenpflicht fiir Menschen mit Beeintrachtigungen Telefon 0211 855-3275 Telefax 0211 855-3706 coronaverordnung@mags.nrw. de Sehr geehrte Damen und Herren, zunachst einmal mochte ich mich bei Ihnen und alien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Handels fdr Ihren Einsatz wahrend der andauernden Corona-Pandemie bedanken. Seit dem 27. April 2020 gilt in Nordrhein-Westfalen die Pflicht zum Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen, in denen die Einhaltung eines Mindestabstands van 1,5 m zwischen Personen nicht umfassend sichergestellt werden kann. Dies dient vor allem dem Drittschutz, also dem Schutz vor der Ubertragung von SARS-CoV-2 durch potentiell infizierte Personen via Aerosole in der Atemluft, beim Niesen etc. Diese Verpflichtung gilt nicht fUr Personen, die aus medizinischen Grunden keine Mund-Nase-Bedeckung tragen konnen. Dies wurde in § 2 Abs. 3 Satz 2 der Coronaschutzverordnung ausdrUcklich festgelegt. Die medizinischen Grunde mUssen fur Verantwortliche in Verkaufsstellen oder im OPNV oder auch gegenuber den Vollzugspersonen (OrdnungsSmter oder Polizei) plausibel dargelegt werden, Ein Nachweis ist zunachst grundsatzlich nicht erforderlich, Nur wenn die Kontrollpersonen den Eindruck gewinnen, dass die medizinische DlenstgebSude und Lieferansohrift: Furstenwall 25, 40219Dusseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mags.nrw.de www.mags.nrw Offentliche Verkehrsmlttel: Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Llnien 708, 732 Haltestelle: Pollzelprasidium Begrundung eine reine Schutzbehauptung ist, kann im Einzelfall ein ssite2von2 Nachweis (zum Beispiel ein arztliches Attest) verlangt werden. In der aktuellen Lage jedoch stoRen Personen vermehrt aufAblehnung, wenn sie aufgrund von medizinischen Grdnden oder aus Grunden einer Behinderung von d6r Maskenpflicht befreit sind und deshalb keine Maske tragen konnen. Sie erleben immer wieder unangenehme Situationen, in denen Ihnen beispielsweise derZutrittzu Geschaften, beim Friseur, beim Arzt oder im OPNV verwehrt wird. Die Durchsetzung, der in der Coronaschutzverordnung festgelegten Maskenpflicht gegebenenfalls auch unter Hinweis auf das Hausrecht ist fur diese Personengruppe diskriminierend unct unangemessen. Menschen mit Behinderungen oder mit Erkrankungen mussen weiterhin am offentlichen Leben teilhaben konnen und dOrfen nicht ausgegrenzt werden. In diesen Fallen wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase- Bedeckung nicht ausgehebelt, sondern eine gesundheitlich notwendige Ausnahme vorgenommen. Die Herausnahme von Personen, die auf Grund gesundheitlicher Beeintrachtigung oder Behinderung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, ist im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ebenfalls nicht zu beanstanden. lch bitte Sie diese Informationen an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzugeben, damit es in Zukunft zu keiner Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen kommen wird. lch danke Ihnen fur Ihre Unterstutzung und verbleibe mit freundlichen GrUBen Markus LeBmann 2/2 Aday S. Adressaten des Briefes //Information zur Maskenpflicht fur Menschen mit Beeintrachtigungen" Lebensmittelverband Deutschland https://www.lebensmittelverband.de/de/mitglieder/unsere-mitRlieder Lebensmittelverband Deutschland e. V. Postfach 06 02 50,10052 Berlin Haus der Land- und Ernahrungswirtschaft Claire-Waldoff-StraRe 7,10117 Berlin Handelsverband Nordrhein-Westfalen ( httDs://www.handelsverband-nrw.de/tag/lebensmittel/ Handelsverband Nordrhein-Westfalen e.V. KaiserstraBe 42a 40479 Dusseldorf Tafet Nordrhein-Westfalen https://www.tafel-nordrhein-westfalen.de/ Tafel Nordrhein-Westfalen e.V. Landesverband derTafeln in NRW Oberstr. 21 41460 Neuss Gewerkschaf NGG https://www.nRg.net/ngg-vorort /?no cache=l&tx ngRvorort mapview%5BnGGLandesbezirk%5D=3&tx ngg vorort maDview%5Baction%5D=show&tx nggvorort maDview%5Bcontrotler% 5D=NGGLandesbezJrk&cHash=ffd8a4a7dbl01ea3e553288b4effld55 Landesbezirk Nordrhein-Westfalen Dusseldorf WillstatterstraBe 13 40549 Dusseldorf EDEKA (EDEKA, Netto) https://www.edeka.de/rhein ruhr/impressum edeka rhein ruhr.jsp EDEKA Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr mbH ChemnitzerStr. 24 47441 Moers REWE (REWE, Kaufpark, Penny) https://www,rewe.de/service/impressum/ REWEMarktGmbH DomstraBe 20 50668 Koln Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) httDS://jobs.schwarz/impressum Schwarz Dienstleistung KG StiftsbergstraRe 1 74172 Neckarsulm Metro (Real) https://www,metro.de/unternehmen/impressum METRO Deutschland GmbH Metro-StraBe 8 40235 Dusseldorf Aldi httos://www.aidi-sued.de/de/impressum/ httDS://www.aldi-nord.de/tools/imDressum.html ALDI SLID Dienstleistungs-GmbH & Co. oHG Unternehmensgruppe ALDI SUD BurgstraBe 37 45476 Mulheim an der Ruhr ALDI Einkauf GmbH & Co, OHG EckenbergstraBe 16 + 16A 45307 Essen Lekkerland https://www.lekkertand.de/impressum/ Lekkerland Deutschland GmbH & Co. KG Europaallee 57 50226 Frechen Tengelmann httDS://tenRelmann21.com/Jmpressum/ Tengelmann Twenty-One KG Aufdem Dudel 31 45468 Mutheim an der Ruhr DM httDS://www.dm,de/impressum-43984 dm-drogerie markt GmbH + Co, KG Postfach 10 02 33 76232 Kartsruhe Rossmann https://www.rossmann.de/unternehmen/impressum.html Dirk Rossmann GmbH Kundenservice IsernhagenerStr. 16 30938 Burgwedel Globus https://www.Rlobus.de/impressum.php Globus SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG LeipzigerStr. 8 66606 St. Wende.l Dohle (HIT) https://www.dohle-Rruppe,com/impressum DOHLE Handelsgruppe Holding GmbH & Co.KG* Jean-Dohle-StraRe 1 53721 Siegburg Bunting (Combi, Famila, Markant) https://www.buentinR.de/impressum J, Bunting Beteiligungs AG BrunnenstraBe 37 26789 Leer/Ostfriesland Norma https://www.norma-online.de/de/impressum Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG Postfach 84 0155 90257 Nurnberg Die Beauftragte der Landesregierung fur Menschen mit Behinderung sowie fur Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen A '^.^3 Landesbehinderten- und Patientenbeauftragte NRW, 40190 Dusseldorf Adressat Maskenpflicht in der Offentlichkeit Sehr geehrte Damen und Herren, ich mochte mich zunachst herzlich bei Ihnen und alien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Handels fur Ihren Einsatz wahrend der andauernden Corona-Pandemie bedanken. Damit sind Sie in dieser schwierigen Zeit eine wichtige gesellschafttiche Stutze und ermoglichen den Menschen ihre Grundversorgung sicherstellen zu konnen. Als Beauftragte der Landesregierung fur Menschen mit Behinderung sowie Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalenbesteht meine Aufgabe u. a. in der Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung , Daher 1st es mir im Hinblick auf die Maskenpflicht ein groBes Anliegen , Sie mit diesem Schreiben auf praktische Probleme in der Umsetzung der Maskenpflicht fur Menschen mit Behinderungen sowie chronisch oder psychisch erkrankte Menschen zu hinzuweisen. Seit dem 27, April 2020 gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung fur Burgerinnen und Burger, Mund und Nase beim Einkauf im Einzelhandel zu bedecken. Ziel ist, die Ansteckungsgefahr in zentralen Bereichen des offentlichen Lebens, in denen das Abstandsgebot von 1,5 Metern nur schwer oder gar nicht umsetzbar ist, weiter zu reduzieren. Im Allgemeinen begruBe ich die Maskenpflicht, da so besonders Menschen , die aus gesundheitlichen Grunden keine Maske tragen konnen, geschutztwerden. Seit Einfuhrung dieser Verpflichtung kamen allerdings zahlreiche Verbande, Menschen mit Einschrankungen und Angehorige auf mich zu und berichteten mir von Problemen, die sich daraus ergeben haben. Leider Ram es in einigen Fallen dazu, dass die Menschen mit Behinderungen ausgegrenzt wurden und sich Vorwurfen ausgesetzt sahen, well Sie aufgrund einer Einschrankung keinen Mund-Nase-Schutz Datum: 13. August 2020 Seite 1 von 2 Aktenzeichen: LBBP bel Antwort bitte angeben Telefon 0211 855-3008 Telefax 0211 855-3037 kontakt@lbbp.nrw.de Dienstsitz: Furstenwall 25, 40219DUsseldorf Telefon 0211 855-3008 Telefax 0211 855-3037 kontakt@lbbp.nrw.de www.lbbp.nrw.de Offentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linie 732 Haltestelle; Pollzeiprasldium tragen konnen. In vielen Fallen wurde ihnen sogar der Zugang zu Geschaften verwehrt, ohne ihnen die Moglichkeit zu geben, sich zu erklaren. lch kann nachvotlziehen, dass die Betreiber der Geschafte und ihre Sicherheitskrafte in dieser Situation mit besonderer Sorgfalt agieren, die Nahversorgung sollte aber alien Menschen ermoglicht werden. Menschen mit Einschrankungen sollten ihre Selbstbestimmung und Teilhabe auch nicht in der aktuellen Situation verwehrt bleiben. Daher hat unsere Gesellschaft aus meiner Sicht die Pflicht auf Rucksichtnahme und sollte Verstandnis fur Menschen aufbringen, die aus medizinischen Grunden keine Schutzmaske tragen konnen. Zu diesen Grunden zahlen samtliche gesundheitliche oder korperlichen Einschrankungen, die das Tragen oder auch das Anlegen eines Mund- Nase-Schutzes erheblich erschweren oder-unmoglich machen. So sind zum Beispiel entsprechende Verletzungen im Gesichtsbereich unter diese Ausnahme zu fassen. Auch eine fehlende geistige Einsichtsfahigkeit kann ein medizinischer Grund sein, Insgesamt ist im Zweifel eine weite Auslegung dieses Begriffes im Sinne der Menschen geboten. Denn vom Grundsatz her gilt: Nutzerinnen oder Nutzer sollen nicht erst durch den Mund-Nase-Schutz einer Gefahr ausgesetzt werden. Weiterhin bitte ich Siean gehorlose Menschen zu denken. Die Mimikstellt fur sie eine wichtige Grundlage fur ihre Kommunikation dar. Der direkte Blick in das Gesicht des Kommunikationspartners ist daher essentiell. Daher appelliere ich an Sie, den Menschen zu vertrauen die bei Ihnen einkaufen. Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter uber die bestehenden Ausnahmen sowie Ihre Kundinnen und Kunden, dass jeder Mensch bei Ihnen willkommen ist. Bitte tragen Sie dazu bei, dass Diskriminierung vermieden wird und jeder Mensch das Recht aufTeilhabe erfahrt, lch danke Ihnen fur Ihre Unterstutzung und verbleibe mit freundlichen GruBen .-^ ..^^'^••'^""' '^- /••^^^^""'" ,^::/ ^~- Claudia Middendorf 2/2 ^i^ji ^/- Claudia Middendorf Beauftragte der Landesregisrung fiir Menschen mit Behinderung sowle ftlr Patientlnnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen Pressemitteilung 18,05,2020 Claudia Middendorf bittet um Akzeptanz ftir Ausnahmen der Maskenpflicht Dusseldorf - Die Beauftragte der Landesregierung fur Menschen mit Behinderung sowie fQr Patientinnen und Patienten, Claudia Middendorf, hat die Handelsverbande sowie Lebensmittelhandler zur Akzeptanz fUr Ausnahmen von der Maskenpflicht aufgerufen. In einem Brief wirbt sie for die Sensibilisierung der Mitarbeiterschaft sowie der Kundinnen und Kunden im Umgang mit Menschen mit Einschrankungen, denen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes nicht moglich ist. Dazu erklart die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte, Claudia Middendorf : ,,Grundsatzlich begrU&e ich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase- Schutzes und halte dlese Ma&nahme ftir sinnvotl, um eine Ausbreitung des Corona-Virus weiterhin einzudammen. Seit Einfuhrung dieser Verpflichtung haben sich allerdings zahlreiche Menschen bei mir gemeldet, die mir van Problemen in der praktischen Umsetzung berichtet haben. Menschen mit Behinderungen sowie chronisch oder psychisch erkrankte Menschen haben haufig keine Moglichkeit, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, Die Landesbeauftragte weiter: ,,Leider Ram es in der Folge dazu, dass diese Menschen ausgegrenzt wurden und sich Vorwurfen ausgesetzt sahen, weil sie aufgrund einer Einschrankung keinen Mund-Nase-Schutz tragen konnen. In vielen Fallen wurde ihnen sogar der Zugang zu Geschaften verwehrt, ohne ihnen die Moglichkeit zu geben, sich zu erklaren. lch kann nachvollziehen, dass die Die Beaullragle der Landesregierung for Menschen mil Behinderung sowie far Palienllnnen und Palienlen In Nordrheln.Weslfalen, Fdrslenwall 25. 40219 Dusseldorf Seite 1 van 2 Betreiber der Geschafte und ihre Sicherheitskrafte in dieser Situation mit besonderer Sorgfalt agieren, die Nahversorgung muss aber alien Menschen ermoglicht werden." Claudia Middendorf: ,,Aus meiner Sicht hat unsere Gesellschaft die Pflicht, Rucksicht auf die Menschen zu nehmen, die keinen Mund-Nase-Schutz tragen konnen und Ihnen mit Verstandnis, statt mit Ablehnung entgegenzutreten. Weiterhin muss an gehorlose Menschen gedacht werden. Die Mimik stellt fur sie eine wichtige Grundlage fOr ihre Kommunikation dar: Der direkte Blick in das Gesicht des Kommunikationspartners ist daher essenziell. Daher habe ich die HandelsverbSnde und Lebensmittelhandler dazu aufgerufen, Ihre Belegschaft Uber die bestehenden Ausnahmen zu informieren, Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung und darf nicht aufgrund einer Einschrankung diskriminiert werden." 301 WOrter, 2304Zeichen Pressekontakt: Pascal Wirth Furstenwall 25 40219 DUsseldorf Telefon: (0211)855-3475 Telefax: (0211)855-3037 E-Ma!l: pascal.wirth@lbbp.nrw.de Die Beauftragte der Landesregterung far Menschen mit Belnnderung sowe for Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen. FOrstenwaSt 25, 40219 Dussetdorf Seite 2 von 2