LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1138 08.11.2017 Datum des Originals: 08.11.2017/Ausgegeben: 13.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 374 vom 4. Oktober 2017 der Abgeordneten Rainer Bischoff und Markus Herbert Weske SPD Drucksache 17/830 Deckungsfähigkeit von Bildungspauschale und Sportpauschale als Chance? – Über welche Kommunen und wie viel Geld reden wir eigentlich? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat am 4. September 2017 verkündet, sie wolle mit einem umfassenden Maßnahmenpaket die finanziellen Rahmenbedingungen von Städten, Gemeinden und Kreisen in Nordrhein-Westfalen umfassend verbessern. So sollen u.a. die pauschalierten Zweckzuweisungen in Höhe von derzeit 1,7 Milliarden Euro im Gemeindefinanzierung 2018 zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020 für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden. Bisher konnten die Kommunen die Mittel u.a. der Sportpauschale, die im Haushaltsjahr der Zuweisung nicht für die damit vorgesehenen Zwecke verwendet werden konnten, für die Finanzierung späterer oder größerer Projekte ansparen. Andrea Milz, Staatssekretärin im Ressort "Sport und Ehrenamt" erklärte dazu am 26. September 2017 in den Westfälischen Nachrichten: „Wir werden im neuen Gemeindefinanzierungsgesetz bestimmen, dass die Sportpauschale (…) durch die sogenannte gegenseitige Deckungsfähigkeit ersetzt wird. Das bedeutet: Wenn beispielsweise in einem Topf die vorgesehenen Mittel nicht verbaut werden können, weil kein Planungsrecht vorliegt, kann man diese Mittel für den Sport nutzen, um ein fertig geplantes Objekt zu finanzieren. Das ging ja bisher nicht.“ Auch in der Sitzung des Sportausschusses des Landtags, der ebenfalls am 26. September 2017 tagte, begrüßte Staatssekretärin Milz das neue Verfahren als „Chance“ und berichtete von der Eröffnung eines Kunstrasenplatzes, an der sie teilnahm. Dieser Sportplatz hätte wesentlich eher fertig gestellt werden können, wenn die Kommune schon die Möglichkeit gehabt hätte, aufgrund einer Deckungsfähigkeit Geld aus der Bildungspauschale, das nicht benötigt wurde, umwidmen zu können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1138 2 Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 374 mit Schreiben vom 8. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister der Finanzen sowie der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Werden die Kommunen die Mittel u.a. der Sportpauschale, die im Haushaltsjahr der Zuweisung nicht für die damit vorgesehenen Zwecke verwendet werden können, weiterhin für die Finanzierung späterer oder größerer Projekte ansparen können? Ja. 2. Um welchen Sportplatz in welcher Kommune handelt es sich, auf dem Frau Milz den neuen Kunstrasenplatz eröffnete? Es handelt sich um den Sportplatz des Turn- und Sportvereins Quelle in Bielefeld-Brackwede. 3. Wie viel Geld hat diese Kommune in den vergangenen fünf Jahren (bitte nach Haushaltsjahren trennen) aus der Bildungspauschale nicht abgerufen und auch nicht für die Finanzierung späterer oder größerer Projekte angespart? 4. Welche Kommunen haben in den vergangenen fünf Jahren (bitte nach Haushaltsjahren trennen) Mittel in welcher Höhe aus der Bildungspauschale nicht abgerufen und auch nicht für die Finanzierung späterer oder größerer Projekte angespart? 5. Welche Kommunen haben in den vergangenen fünf Jahren (bitte nach Haushaltsjahren trennen) Mittel in welcher Höhe aus der Sportpauschale nicht abgerufen und auch nicht für die Finanzierung späterer oder größerer Projekte angespart? Die Fragen 3 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Schulpauschale/ Bildungspauschale und die Sportpauschale werden von den Kommunen nicht abgerufen, sondern mit den sonstigen Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs ausgezahlt. Über die konkrete Verwendung entscheiden die Kommunen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung in eigener Zuständigkeit. Zur Beantwortung der Frage erforderliche Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.