LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1139 08.11.2017 Datum des Originals: 08.11.2017/Ausgegeben: 13.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 384 vom 6. Oktober 2017 der Abgeordneten Arndt Klocke und Johannes Remmel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/876 Auswirkungen des Beschlusses der Stadt Menden zur A46 / B7n Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit über vier Jahrzehnten ist die geplante Autobahn 46 vom jetzigen Ende in Hemer- Bilveringsen über Menden und Wickede bis zur A 445 in der Region hoch umstritten. Bis heute ist nicht einmal eine Linie für die Trasse gefunden worden. Nichtsdestotrotz ist das Projekt mit einer Länge von 19,8 Kilometern und Gesamtkosten von ca. 510 Millionen Euro erneut Bestandteil im vordringlichen Bedarf des im letzten Jahr verabschiedeten Bundesverkehrswegeplans 2030. Laut Projektdossiers soll die in drei Teilprojekte unterteilte Maßnahme als vierstreifiger Autobahnneubau bis zur B515 n in Menden geführt werden. Die Fortführung bis zum Anschluss an die A445 soll als dreistreifige neue Bundesstraße B7n erfolgen. In Menden sind dabei mehrere Brückenbauten geplant, unter anderem auch über den Bereich der Horlecke zwischen der Innenstadt Mendens und dem größten Ortsteil Lendringsen. Die aktuellen Planungen stoßen insbesondere in Menden auf großen Widerspruch. Der sogenannten „Mendener Erklärung“ von 13 Initiator*innen aus Wirtschaft, Politik, Kirche, Ärzteschaft und Kultur haben sich inzwischen ca. 2000 Bürgerinnen und Bürger angeschlossen. Sie lehnen die Planungen ab und fordern die weitere Untersuchung von verkehrsplanerischen Alternativen zur Autobahn. Der Rat der Stadt Menden hat im Juli dieses Jahres auf Antrag der CDU-Fraktion ebenfalls beschlossen, die aktuellen Planungen der A46 /B7n im Bundesverkehrswegeplan abzulehnen. Darüber hinaus fordert der Rat, dass „ein Weiterbau der A46 erst dann vorgenommen wird, wenn eine endgültige Linienführung vom jetzigen Autobahnende Bilveringsen bis nach Wickede-Wimbern vorliegt, die eine Untertunnelung auf dem Gebiet der Stadt Menden vom Bereich Haunsberg bis in den Bereich Spitthoff beinhaltet und gleichzeitig der zügige LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1139 2 Durchbau bis Wickede-Wimbern gesichert ist“. Sollte dies nicht realisiert werden, wird die Stadt Menden laut Beschluss alle – auch rechtlichen – Optionen ergreifen, um den Bau der A46/B7n zu verhindern. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 384 mit Schreiben vom 8. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die grundsätzliche Ablehnung der aktuellen Planungen der A46 /B7n im Bundesverkehrswegeplan durch den Rat der Stadt Menden? 2. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass – wie vom Rat der Stadt Menden gefordert - ein Weiterbau der A46 erst dann vorgenommen wird, wenn eine endgültige Linienführung vom jetzigen Autobahnende Bilveringsen bis nach Wickede-Wimbern vorliegt, die eine Untertunnelung auf dem Gebiet der Stadt Menden vom Bereich Haunsberg bis in den Bereich Spitthoff beinhaltet und gleichzeitig der zügige Durchbau bis Wickede-Wimbern gesichert ist? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Neben den durchzuführenden informellen Beteiligungs- und Informationsverfahren ist zunächst ein formelles Linienbestimmungsverfahren zu betreiben. Im Rahmen dieser Verfahren wird auch die Stadt Menden beteiligt werden. Alle vorgebrachten Varianten werden dabei zu betrachten sein. Die endgültige Linie ist mit dem Bund als Baulastträger und Finanzier der Maßnahme abzustimmen. Die weiteren Planungsschritte bleiben abzuwarten. 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die zusätzlichen Kosten für einen vom Mendener Rat geforderten Tunnel vom Bereich Haunsberg bis in den Bereich Spitthoff? Nach einer ersten Abschätzung liegen die Mehrkosten bei rd. 60 bis 70 Mio. €. Dabei sind die Mehraufwendungen für den späteren Betrieb des Tunnels noch nicht berücksichtigt. 4. Wie sehen aus der Sicht der Landesregierung die weiteren, auch zeitlichen Verfahrens- und Planungsschritte des Projekts aus? Die Fortführung der Planung ist in 2018 vorgesehen. Aufgrund der Komplexität der Maßnahme sind zurzeit keine belastbaren Aussagen über den konkreten weiteren zeitlichen Ablauf möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1139 3 5. Wie wird die Landesregierung der Verpflichtung des am 23.5.2017 geänderten Bundesraumordnungsgesetzes nachkommen, auch „ernsthaft in Betracht kommende Standort- oder Trassenalternativen“ zu prüfen, die von Dritten vorgeschlagen wurden wie z.B. die im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans besser als die Neubauvariante bewertete Netzlösung des BUND? Siehe Antwort zu 1 und 2, selbstverständlich werden alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten.