LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1142 09.11.2017 Datum des Originals: 07.11.2017/Ausgegeben: 14.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 355 vom 27. September 2017 der Abgeordneten Norwich Rüße und Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/754 Welche finanziellen Verpflichtungen wird zukünftig und dauerhaft die SAD Ochtrup beim Land NRW auslösen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bezirksregierung Münster stellte in ihrer Pressemitteilung vom 14.03.2017 fest: "Für die Finanzierung der Arbeiten stehen zunächst noch knapp vier Millionen Euro aus der Sicherheitsleistung zur Verfügung, die von der GMU zugunsten des Landes Nordrhein- Westfalen hinterlegt worden sind. Wenn diese Mittel aufgebraucht sind, werden sämtliche Kosten, die im Rahmen der Deponienachsorge entstehen, vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Auch die Verantwortung für die Deponie verbleibt bei der Bezirksregierung Münster." Es ist davon auszugehen, dass der Betrieb und die Nachsorge der SAD Ochtrup eine Ewigkeitslast für den Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen darstellen wird. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 355 mit Schreiben vom 7. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Für welchen Zeitraum reichen die noch vorhandenen Rücklagen aus, um den laufenden Betrieb und die Sicherheit der Deponie zu gewährleisten? Zur Finanzierung der notwendigen Arbeiten an der Sonderabfalldeponie (SAD) Ochtrup im Kreis Steinfurt stehen nach Beendigung des Insolvenzverfahrens voraussichtlich noch 3 bis 3,5 Mio. € aus der Sicherheitsleistung zu Verfügung, die von der Deponiebetreiberin, gemäß den Vorgaben in der Deponieverordnung, zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt worden ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1142 2 Eine erste Kostenabschätzung der zuständigen Bezirksregierung Münster für die Maßnahmen zur Stilllegung und Nachsorge der Deponie hat ergeben, dass für das Jahr 2017 mit Kosten von ca. 870.000 € und für die Folgejahre von ca. 365.000 € zu rechnen ist (Anmerkung: 365.000 Euro = 300.000 Euro pro Jahr dauerhaft plus 50.000 Euro jährlich für Schachtsanierungen plus 15.000 Euro jährlich für sonstige Sanierungsmaßnahmen). Notwendige bauliche Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen wurden hierbei berücksichtigt. Es ist absehbar, dass sich einige notwendige Investitionen, die für das Jahr 2017 geplant waren, noch verschieben werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Mittel aus der Sicherheitsleistung in etwa 6 bis 8 Jahren verbraucht sein werden. 2. Welche Kosten werden durch den Nachsorgebetrieb der SAD Ochtrup regelmäßig jährlich und dauerhaft vom Land NRW aufzubringen sein? In der o. g. Kostenabschätzung (s. Antwort zu Frage 1) wird davon ausgegangen, dass für die Deponienachsorge jährlich ca. 300.000 € aufzubringen sein werden. 3. Welche Kosten sind absehbar in den kommenden Jahren für bauliche Sanierungsund Sicherungsmaßnahmen durch das Land NRW aufzubringen? Als kostenaufwendige Sanierungsmaßnahme ist die notwendige Sanierung mehrerer Sickerwasserschächte zu nennen. Deshalb wurden in der o. g. Kostenabschätzung (s. Antwort zu Frage 1) für das Jahr 2017 Kosten von 180.000 € für die Sanierung eines Schachtes berücksichtigt. Die Sanierung wird aber voraussichtlich erst im nächsten Jahr durchgeführt. In den Folgejahren wurden für die Schachtsanierungen 50.000 € pro Jahr berücksichtigt, wobei diese Kosten nicht jährlich anfallen werden, sondern geschätzt alle vier Jahre in Höhe von 200.000 €. Für sonstige Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen wurden Kosten in Höhe von ca. 15.000 € pro Jahr angenommen. 4. Inwieweit wurden schon die dauerhaften Kosten für die Deponienachsorge den Kosten für eine Räumung der Deponie gegenübergestellt? Aus ökonomischer Sicht lohnt sich der Rückbau nur, wenn es noch andere Gründe für den Rückbau gibt, wie z. B. den Grundwasserschutz oder die Flächenrückgewinnung (lohnt sich ab etwa 400,- €/m² Grundstückskosten). Am Standort der SAD Ochtrup gibt es keinen Hinweis darauf, dass Schadstoffe aus der Deponie in das Grundwasser eingetragen werden. Auch eine anderweitige Nutzung der Flächen steht nicht an. Insoweit stellt sich vor allem aus ökonomischer Sicht die Frage nach einer Räumung der Deponie nicht.