LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1148 10.11.2017 Datum des Originals: 08.11.2017/Ausgegeben: 15.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 386 vom 10. Oktober 2017 des Abgeordneten Jürgen Berghahn SPD Drucksache 17/893 Was plant die Landesregierung für die Reform des Weiterbildungsgesetzes und zur Weiterentwicklung des Lebenslangen Lernens? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Weiterbildung und Lebenslanges Lernen stellen die Grundlage eines erfolgreichen Berufslebens, sowie einer zufriedenstellenden persönlichen Entwicklung dar. Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Stärkung von Demokratie und Partizipation ist eine hochwertige, stete Weiterbildung der Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus von größter Bedeutung. Das Weiterbildungsgesetz NRW und die Weiterbildungseinrichtungen des Landes bilden das Fundament für diese Grundpfeiler der Demokratie. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP heißt es zur Weiterbildung in NRW: „Das Weiterbildungsgesetz werden wir reformieren. Zudem werden wir die Digitalisierung in der Weiterbildung stärken und die damit verbundenen Chancen bestmöglich nutzen. Wir wollen die finanzielle Vorsorge für Aus- und Weiterbildung verbessern und hierzu mit Unterstützung des Bundes das Konzept des Bildungssparens umsetzen. Deshalb befürworten wir die Einführung von Bildungssparkonten. Lebenslanges Lernen erlangt immer größere Bedeutung, weshalb das Bildungssparen attraktiv gemacht werden muss. Es sollte daher mit einem staatlichen Anreiz versehen werden.“ Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 386 mit Schreiben vom 8. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1148 2 Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die nach dem Weiterbildungsgesetz geförderte Weiterbildung zu stärken und ihre finanzielle Ausstattung zu verbessern. Der Landtag hat mit der Verabschiedung des 1. Nachtragshaushalts 2017 beschlossen, den bisherigen Konsolidierungssatz in der Weiterbildung zu streichen und damit die Kürzung durch die damalige rot-grüne Regierungskoalition rückgängig gemacht. 1. Welche konkreten Änderungen plant die Landesregierung beim Weiterbildungsgesetz? 2. Wann ist mit einem ersten Entwurf zur Reformierung des Weiterbildungsgesetzes zu rechnen und inwieweit werden die Volkshochschulen und der Landesverband der Volkshochschulen an dieser Reformierung beteiligt? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Landesregierung bereits in einem ersten Schritt initiativ geworden ist, um die Kürzungen in der gesetzlichen Weiterbildungsförderung rückgängig zu machen. Die Landesregierung beabsichtigt, die gemeinwohlorientierte Weiterbildung zukunftssicher für die zukünftigen Herausforderungen aufzustellen. Für eine inhaltliche Weiterentwicklung des Weiterbildungsgesetzes müssen zunächst vertiefte Gespräche mit allen beteiligten Akteuren geführt werden, bevor konkrete Einzelheiten benannt werden können. Die Veranschlagungen zukünftiger Maßnahmen unterliegen dem Haushaltsvorbehalt. 3. Welche konkreten Schritte beabsichtigt die Landesregierung zu unternehmen, um die Digitalisierung in der Weiterbildung zu stärken? Siehe Antwort zu Fragen 1 und 2. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Professionalisierung und Qualifizierung der Beschäftigten in der gemeinwohlorientierten Weiterbildung laufend durch entsprechende Qualifizierungsangebote der Supportstelle Weiterbildung, sowie in der Familienbildung durch die Förderung des Innovationsprojektes „#Familie – Digitale Medien als Mitgestalter des Familienalltags“, bei dem es neben der Kompetenz der Eltern im Umgang mit Medien in der Familie auch um die Nutzung digitaler Medien seitens der Einrichtungen geht. 4. Welche Ansätze verfolgt die Landesregierung zur Ausgestaltung der steuerlichen Förderung des Bildungssparens und welche Unterstützung bekommt sie dabei vom Bund? 5. Wie können Menschen mit geringem Einkommen vom Bildungssparen profitieren? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Über die Vorbemerkung und den Hinweis auf die erforderlichen umfassenden Gespräche mit allen Beteiligten hinaus ist darauf hinzuweisen, dass zur künftigen Ausgestaltung des Bildungssparens wesentlich auch die Meinungsbildung und die Entscheidungsfindung auf der Bundesebene abzuwarten sind.