LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1149 10.11.2017 Datum des Originals: 10.11.2017/Ausgegeben: 15.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 350 vom 26. September 2017 der Abgeordneten Norwich Rüße und Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/736 Ist die zukünftige Sicherheit des Grundwassers im Umfeld der SAD Ochtrup noch gewährleistet? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Westfälischen Nachrichten berichteten am 14.03.2017: "Die Sonderabfalldeponie (SAD) wurde nach Angaben der Bezirksregierung Münster von 1976 bis 2001 betrieben. Auf dem rund acht Hektar großen Areal lagern etwa 800 000 Kubikmeter industrieller Abfälle." Die Bezirksregierung Münster verweist in ihrer Pressemitteilung vom 14.03.2017 auf die Notwendigkeit der regelmäßigen Sickerwasserabfuhr und -behandlung durch Fremdfirmen und die Überwachung der technischen Einrichtungen. Dies bedeutet offensichtlich, dass Wasser in den Deponiekörper eindringt und hoch belastet wieder austritt, so dass eine Behandlung in "normalen" kommunalen Kläranlagen nicht möglich ist. Die von den in der SAD Ochtrup lagernden Sonderabfällen ausgehenden Gefahren verdeutlicht ein Vorfall aus dem Jahre 2006, als zwei Arbeiter bei Reinigungsarbeiten an den Sickerwasser-Tanks auf dem Gelände der Sondermüll-Deponie mit Gasen aus der Deponie in Kontakt gerieten und anschließend starben. Daher ist zu befürchten, dass die die SAD Ochtrup eine Ewigkeitslast sowie eine andauernde Gefährdung für die menschliche Gesundheit und das Grundwassers darstellt Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 350 mit Schreiben vom 10. November 2017 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1149 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Sonderabfalldeponie Ochtrup war seit Ende der 1970er Jahre in Betrieb und ist zurzeit in der Stilllegungsphase. Das Spektrum der abgelagerten Abfälle hat sich im Laufe des Deponiebetriebs stark verändert. Die Bandbreite der Abfallarten war in den ersten Betriebsjahren sehr groß. Es wurden vielfach organische Abfälle, wie pastöse Lack- und Farbschlämme angeliefert. Zeitweise wurden saure und alkalische Abfälle in getrennten Bereichen abgelagert. Nach Inkrafttreten der Technischen Anleitung Abfall änderte sich Anfang der 1990er Jahre die Zusammensetzung der Abfälle. Die Anforderungen an die Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen nach dem Stand der Technik führten dazu, dass Abfälle mit hohen Organikanteilen der Verbrennung zugeführt wurden. In den letzten Jahren des Deponiebetriebs bildeten verfestigte Schlämme aus der Behandlung von Abfällen und industriellem Abwasser den Hauptteil der angelieferten Abfälle. 1. Welche Stoffe lagern in der SAD Ochtrup? Bitte aufschlüsseln nach Herkunft und Mengenanteilen. Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung wird hingewiesen. Eine genaue Aufschlüsselung der Abfälle nach Herkunft und Mengenanteilen bedürfte einer sehr zeitaufwendigen Auswertung von Lieferscheinen und Begleitscheinen durch die zuständige Bezirksregierung Münster, die innerhalb der Frist zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich ist. 2. Wie sind diese Stoffe bezüglich ihres Gefährdungspotenzials für das Grundwasser einzuschätzen? 3. Wenn nun Wasser seitlich in den Deponiekörper eindringt, wie wird dann verhindert, dass dieses dann schadstoffbelastete Wasser in den tieferen Untergrund eindringt? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Frage 2 und 3 gemeinsam beantwortet. Für die Bewertung des Gefährdungspotentials ist in erster Linie die mögliche Schadstoffverfrachtung in das Grundwasser zu betrachten. Da die Sohle aller Deponiebecken durchgängig tiefer liegt als die Grundwasserdruckfläche im Deponieumfeld tritt kein belastetes Sickerwasser in das Grundwasser. Es muss aber dafür gesorgt werden, dass das belastete Sickerwasser, das auch noch nach Aufbringen der Oberflächenabdichtung anfällt, gefasst und entsorgt wird. Derzeit wird das Sickerwasser über Sickerwasserleitungen bzw. eine Flächendränage an der Deponiesohle gefasst und im freien Gefälle in 4 Sickerwasserbecken geleitet. Anschließend wird es per Tankwagen zu einer Behandlungsanlage transportiert. Die „Arbeitsgemeinschaft SAD Ochtrup“ der Ingenieurbüros DMT und Prof. Dr. Düllmann kommt zu dem Ergebnis, dass von der SAD Ochtrup keine Beeinträchtigungen des Grundwassers zu erwarten sind, solange das Entwässerungssystem in wesentlichen Teilen funktionstüchtig bleibt. Deshalb sind auch nach Deponieabschluss eine regelmäßige Kontrolle und Wartung des Entwässerungssytems und ein Grundwassermonitoring auf Dauer erforderlich (zu notwendigen Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen siehe auch Antwort 3 der Kleinen Anfrage 355, Landtags-Drucksache 17/…).). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1149 3 4. Wie wird durch Überwachung im Umfeld der Deponie erreicht, dass Austritte von belastetem Deponiewasser in das Grundwasser erkannt und behoben werden können? Bei Errichtung der Deponie im Jahre 1977 wurden bereits direkt im Umfeld der Deponie Grundwassermessstellen zur Überwachung der Grundwassersituation errichtet. Diese sind dann im Jahr 1998 durch 10 neue Messstellen nach dem Stand der Technik ersetzt worden. Auf Vorschlag der „Arbeitsgemeinschaft SAD Ochtrup“ der Ingenieurbüros DMT und Prof. Dr. Düllmann wurden zusätzlich zum Bau der Oberflächenabdichtung 5 weitere Grundwassermessstellen im Grundwasserabstrom errichtet. Die Messstellen werden regelmäßig beprobt und die Grundwasserstände ermittelt. Die Untersuchungsergebnisse werden jährlich gutachterlich bewertet und zusammen mit dem Jahresbericht zur Deponie, gemäß Deponieverordnung der zuständigen Bezirksregierung Münster vorgelegt. Die Ergebnisse der Grundwasserüberwachung weisen bislang keine Auffälligkeiten auf, die auf einen Deponieeinfluss hindeuten. 5. Welche technischen Möglichkeiten gibt es, eine solche Deponie ohne eine weitere Gefährdung der Umwelt zu räumen? Bei den bislang durchgeführten Deponierückbaumaßnahmen standen meistens Gründe des Grundwasserschutzes oder der höherwertigen Nutzung der Flächen im Vordergrund. Die verbliebenen Abfälle wurden dann auf andere Sonderabfalldeponien umgelagert. Am Standort der SAD Ochtrup gibt es, wie oben dargelegt, keinen Hinweis darauf, dass Schadstoffe aus der Deponie in das Grundwasser eingetragen werden. Auch eine anderweitige Nutzung der Flächen steht nicht an. Insoweit stellt sich die Frage nach einer Räumung der Deponie nicht, zumal die Kapazitäten auf Sonderabfalldeponien in Nordrhein-Westfalen auch begrenzt sind.