LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11497 13.10.2020 Datum des Originals: 13.10.2020/Ausgegeben: 19.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4324 vom 15. September 2020 der Abgeordneten Martin Börschel und Andreas Kossiski SPD Drucksache 17/10979 Weniger Präsenz in den Veedeln – Welche Folgen hatte die Umsetzung der Umstrukturierung und Neuorganisation im Bereich des Polizeipräsidiums Köln? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Sommer des vergangenen Jahres unterrichtete der Kölner Polizeipräsident Uwe Jacob in einem Mediengespräch die Öffentlichkeit über die geplante Neustrukturierung im Bereich des Polizeipräsidiums Köln. In Zuge dieser Reform beabsichtigte die Führung der Polizei eine weitreichende Zentralisierung aller bezirklichen Schwerpunktdienste und Einsatztrupps (Zivilfahnder ) in deutlich weniger Polizeiinspektionen. Die Mülheimer Schwerpunktdienste und Einsatztrupps sollten aus den Polizeiinspektionen Mülheim/Deutz (PI 5) und Leverkusen (PI 7) abgezogen und zukünftig in der Polizeiinspektion Kalk (PI 6) zentralisiert werden. Im Rahmen dieser Maßnahmen drohte im Bereich des Polizeipräsidiums Köln eine Reduzierung der betreffenden Dienste um insgesamt 65 Planstellen. Die Gewerkschaft der Polizei Kreisgruppe Köln warnte bereits zum damaligen Zeitpunkt „ausdrücklich davor, die hervorragenden Kenntnisse über die örtliche Kriminalitätslage zu opfern, um scheinbar Personalressourcen freizusetzen. Die Kolleginnen und Kollegen der Einsatztrupps und Bezirks- und Servicediensten haben in den letzten Jahren einen maßgeblichen Anteil an der Senkung der Kriminalitätszahlen geleistet.“ In diesem Sommer ist die Reform nun offiziell in Kraft getreten. An zentralen Orten z.B. dem Wiener Platz oder der Keupstraße sinkt die Präsenz der Einsatzkräfte. Gleichzeitig scheinen laut ersten Berichten die Straßenkriminalität anzusteigen und die Anzahl der Taschendiebstähle zuzunehmen. Von Seiten der Einsatzkräfte häufen sich Rückmeldungen, die von wachsendem Unmut über die chaotische Umsetzung der Reform berichten. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4324 mit Schreiben vom 13. Oktober 2020 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11497 2 1. Welche tatsächliche Reduzierung von Planstellen wurde im Zuge der Reform bei den Bezirks-/Schwerpunktdiensten bzw. Einsatztrupps durchgeführt? Bitte einzeln aufschlüsseln. Vor dem Hintergrund eines zusätzlichen Personalbedarfs zur Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern und der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie, des zu erwartenden Personalbedarfs im Bereich der Gefährdersachbearbeitung sowie des bestehenden Personalbedarfs im Wachdienst wurde durch die Kreispolizeibehörde Köln u. a. eine Neuorganisation des Bezirks- und Schwerpunktdienstes durchgeführt. Als Berechnungsgrundlage zur Planung und Umsetzung der Neuorganisation dienten die Strukturdaten vom 1. Oktober 2018. Hierzu erfolgt auch der folgende Vergleich zu den Personaldaten am 1. September 2020. Der Bezirksdienst (BD), der vor der am 1. Juni 2020 realisierten Umorganisation innerhalb der einzelnen Bezirks- und Schwerpunktdienste (BSD) geführt wurde, wurde nach dem 1. Juni 2020 planstellenmäßig unverändert und weiterhin als Bezirksdienst den neu eingerichteten Wachstandorten zugewiesen. Daher kam es zu keiner Reduzierung der Planstellen des BD. Im Bereich des Schwerpunktdienstes (SchwD) beträgt die Reduzierung der Planstellen 25,79 Planstellen, im Bereich der Einsatztrupps (ET) 31,69 Planstellen. 2. Wie oft hat die Polizeiinspektion Mülheim/Deutz seit der Umsetzung der Reform die zentralisierten bezirklichen Schwerpunktdienste/Einsatztrupps für Einsätze vor Ort angefordert? Die Kräfte der Polizeisonderdienste Rechtsrheinisch wurden in jeweils zwei SchwD und ET gebündelt. Der Zuständigkeitsbereich aller Teams erstreckt sich dabei auf die rechtsrheinischen Bereiche der Polizeiinspektionen (PI) 5 (Mülheim/Deutz), 6 (Kalk/Porz) und 7 (Leverkusen ). Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt in diesem Bereich grundsätzlich eigenverantwortlich, ohne dass eine Anforderung der jeweiligen PI erforderlich ist. Im Bedarfsfall werden lediglich bilaterale Absprachen getätigt, die nicht statistisch erhoben werden. 3. Wie hat sich die Situation an zentralen Plätzen aus polizeilicher Sicht seit der Umsetzung der Reform verändert? Im Rahmen der Beantwortung der Frage werden die zentralen Plätze („Wiener Platz/Stadtgarten “ und „Keupstraße“) zugrunde gelegt, die durch die Abgeordneten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage angeführt wurden. Das Einsatz- und Deliktsaufkommen im Bereich dieser Örtlichkeiten befindet sich im Vergleich zum Vorjahr auf einem ähnlichen Niveau. Die im November 2019 in Betrieb genommene Videobeobachtungsanlage im Bereich des „Wiener Platzes“ gewährleistet eine polizeiliche Beobachtung des Bereichs und eine unmittelbare polizeiliche Intervention im Bedarfsfall. Für die Anwohner und Geschäftsleute im Bereich der „Keupstraße“ steht unverändert neben dem zuständigen BD eine türkischstämmige Polizeibeamtin als Ansprechpartner zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11497 3 4. Wie oft waren Polizeikräfte im letzten Quartal im Vergleich zum Vorjahr zum Streifendienst auf dem Wiener Platz aktiv? Aufgrund des Gesamtkontextes der Kleinen Anfrage wird als angefragter Zeitraum nicht das zweiten Quartal des Jahres 2020 zu Grunde gelegt, sondern das erste Quartal nach Realisierung der Umorganisation. Eine regelmäßige Bestreifung des Wiener Platzes wird auch weiterhin durch Kräfte des Wachdienstes der PI 5 gewährleistet. Von Juni bis August 2020 wurden mehr als 1.800 Personalstunden für offene und verdeckte polizeiliche Präsenz geleistet, die statistisch erfasst wurden. Im Vergleich zum Vorjahr wurden somit in Summe 400 Personalstunden mehr geleistet. 5. Wie hat sich die Anzahl der erfassten Straftaten in den Polizeiinspektionen Mülheim /Deutz (PI 5) bzw. Leverkusen (PI 7) in den vergangenen drei Quartalen im Vergleich zum Vergleichszeitraum 2019 entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Delikten. Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die folgenden Übersichten weisen die Kriminalitätsentwicklung ausgewählter Delikte der beiden Polizeiinspektionen aus. Daten für das 3. Quartal 2020 liegen noch nicht vor. Tabelle 1 - Fallzahlen für die PI 5 Nordost PI 5 Nordost 2019 2020 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 1. Quartal 2. Quartal Straftat Straftaten insgesamt 3.856 3.395 3.976 3.435 2.822 Mord § 211 StGB 0 1 2 1 0 Totschlag § 212 StGB 2 1 1 3 0 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 6, 7 und 8, 178 StGB 10 1 15 7 9 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB 14 4 13 8 8 Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b StGB 5 2 3 2 2 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 44 38 44 38 31 Gefährliche und schwere Körperverletzung , Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a 231 StGB 102 108 140 112 101 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11497 4 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 284 252 268 272 204 Diebstahl von Kraftwagen 17 6 15 13 5 Diebstahl von Mopeds und Krafträdern 36 33 60 27 33 Diebstahl von Fahrrädern 160 209 272 119 207 Ladendiebstahl 227 168 203 208 149 Wohnungseinbruchdiebstahl gem. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 244a StGB 112 85 68 81 68 Diebstahl in/aus Boden -/Kellerräumen, Waschküchen 187 126 97 121 117 Taschendiebstahl 146 136 170 111 83 Betrug §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a, 265b StGB 297 243 397 407 290 Rauschgiftkriminalität 197 333 255 215 213 Gewaltkriminalität 158 149 203 161 141 Computerkriminalität 37 36 52 29 32 Straßenkriminalität 1.103 973 1.233 921 785 Tabelle 2 - Fallzahlen für die Polizeiinspektion 7 Leverkusen PI 7 Leverkusen 2019 2020 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 1. Quartal 2. Quartal Straftat Straftaten insgesamt 2.777 2.516 2.763 2.913 2.267 Mord § 211 StGB 0 0 0 0 0 Totschlag § 212 StGB 0 2 0 0 1 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 6, 7 und 8, 178 StGB 3 10 2 7 10 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB 3 7 9 9 4 Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b StGB 7 0 3 6 5 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 16 14 22 35 16 Gefährliche und schwere Körperverletzung , Verstümmelung 101 82 81 98 77 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11497 5 weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a 231 StGB Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 225 198 186 221 208 Diebstahl von Kraftwagen 9 8 18 7 11 Diebstahl von Mopeds und Krafträdern 37 32 37 19 16 Diebstahl von Fahrrädern 138 124 244 99 155 Ladendiebstahl 184 190 147 149 88 Wohnungseinbruchdiebstahl gem. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 244a StGB 79 56 42 94 65 Diebstahl in/aus Boden -/Kellerräumen, Waschküchen 65 34 87 104 42 Taschendiebstahl insgesamt 87 51 68 63 40 Betrug §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a, 265b StGB 286 286 298 377 272 Rauschgiftkriminalität 86 125 75 135 87 Gewaltkriminalität 121 108 105 140 104 Computerkriminalität 20 26 31 41 27 Straßenkriminalität 707 637 895 713 589