LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1150 10.11.2017 Datum des Originals: 08.11.2017/Ausgegeben: 15.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 387 vom 10. Oktober 2017 des Abgeordneten Jürgen Berghahn SPD Drucksache 17/894 Was tut die Landesregierung für die Finanzierung der Volkshochschulen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Volkshochschulen sind bedeutende und breit aufgestellte Weiterbildungseinrichtungen in öffentlicher Verantwortung, die eine Vielzahl wichtiger Aufgaben erfüllen. Sie ermöglichen nicht nur eine interessengeleitete, rein private Weiterbildung, sondern eröffnen beispielsweise die Chance auf einen (weiteren) Bildungsabschluss, ermöglichen berufliche Weiterqualifizierung oder helfen beim Spracherwerb von Migrantinnen und Migranten. Die Volkshochschulen stehen generell allen Menschen offen und sind durch ihre kommunale Einbindung demokratisch legitimiert. Dadurch sowie durch das vielfältige Bildungsangebot sind sie unverzichtbare Orte der Demokratie, des Zusammenkommens und -lernens sowie der Meinungs- und Willensbildung. Die Volkshochschulen bieten Raum für Diskussionen sowie Aktivitäten und bieten viele Möglichkeiten für den Dialog zwischen Politik, öffentlicher Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern. Damit tragen die rund 130 Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen eine große gesellschaftliche Verantwortung. Dementsprechend wichtig ist natürlich eine solide finanzielle Grundlage. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP heißt es zur Finanzierung der Volkshochschulen in NRW: „Wir werden eine angemessene und projektungebundene finanzielle Grundausstattung für Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft sicherstellen und dabei die Mittel für die institutionelle Förderung dynamisieren. Vor allem werden wir die Mittel für das Nachholen von Schulabschlüssen erhöhen. Die Weiterbildungseinrichtungen sollen stärker in regionale Bildungslandschaften eingebunden werden.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1150 2 Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 387 mit Schreiben vom 8. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Welche konkreten Budget-Vorstellungen hat die Landesregierung für die im Koalitionsvertrag zugesagte Sicherstellung einer angemessenen und projektungebundenen finanziellen Grundausstattung für die Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft? 2. Welches sind die strukturellen Rahmendaten und Vorstellungen über die Verteilungsmodalitäten sowie die Dynamisierung der Förderung? 3. Wie ist die Zeitschiene für die Sicherstellung der Grundausstattung? 4. Welche konkreten Pläne gibt es zur Erhöhung der Mittel zum Nachholen von Schulabschlüssen? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 386 darauf hingewiesen, dass sie die nach dem Weiterbildungsgesetz geförderte Weiterbildung stärken will. Dazu hat der Landtag mit der Verabschiedung des 1. Nachtragshaushalts 2017 die Abschaffung des Konsolidierungssatzes beschlossen. Die Landesregierung will die Finanzierung nach dem Weiterbildungsgesetz verlässlich sicherstellen. Dafür sind umfangreiche Vorklärungen und Abstimmungen mit allen beteiligten Stakeholdern der Weiterbildung erforderlich. 5. Wie stellt sich die Landesregierung die Einbindung in die regionalen Bildungslandschaften konkret vor? In Nordrhein-Westfalen gibt es unterschiedliche regionale Bildungslandschaften. Bereits heute arbeiten Volkshochschulen und andere nach dem Weiterbildungsgesetz geförderte Einrichtungen zum Aufbau eines Systems des lebensbegleitenden Lernens u.a. mit Schulen und Hochschulen zusammen. Die Landesregierung beabsichtigt, mit Unterstützung der Supportstelle Weiterbildung einen systematischen Dialog zwischen Erwachsenenbildung (Wissenschaft) und gemeinwohlorientierter Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen zu entwickeln und Ansatzpunkte für eine stärkere Einbindung zu identifizieren.