LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11500 13.10.2020 Datum des Originals: 13.10.2020/Ausgegeben: 19.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4316 vom 8. September 2020 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/10961 Unterbringung von Asylsuchenden in Jugendherbergen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie werden Asylsuchende zur Zeit auch in Jugendherbergen untergebracht. Gemäß dem Sachstandsbericht für das 2. Quartal 20201 lebten mit Stand vom 30. Juni 2020 insgesamt 621 Menschen aus diesem Personenkreis in insgesamt sieben Jugendherbergen. Dabei handelt es sich um die Jugendherbergen in Biggesee-Olpe, Bielefeld, Ratingen, Bad Honnef, Bonn, Euskirchen-Hellenthal und Tecklenburg. Die Auslastung dieser Jugendherbergen liegt im Schnitt bei knapp 50 Prozent der Maximalkapazität. Seit dem 28. Mai 2020 wurden viele Jugendherbergen sukzessive wieder für den Normalbetrieb geöffnet. Insgesamt stehen in der Region Westfalen-Lippe 29 und in der Region Rheinland 36 Jugendherbergen zur Verfügung. Die Kapazität für die ursprünglich vorgesehene Zielgruppe wurde durch die Nutzung als Unterbringungsort für Asylsuchende folglich um gut 10 Prozent reduziert. Gleichzeitig wurde zum 31. Juli 2020 der Betrieb der ZUE Kerpen (mit 500 Plätzen) aufgegeben. Viele ZUE weisen aktuell einen Belegungsstand von unter 50 Prozent auf. Zudem wurde die Zuweisung an die Kommunen gemäß Flüag § 3 und AufenthG § 12a bereits am 4. Mai 2020 wieder aufgenommen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4316 mit Schreiben vom 13. Oktober 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1 Vgl. Lt.-Vorlage 17/3716 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11500 2 1. Welche zusätzlichen Kosten (z.B. Mietkosten und Betriebskosten) sind bisher im Rahmen der Unterbringung von Asylsuchenden in den genannten Jugendherbergen entstanden? 2. Welche weiteren Kosten- bis zum Ende der Mietdauer – kalkuliert die Landesregierung aktuell? (Ende der jeweiligen Mietdauer bitte benennen) 4. Gibt es Pläne, die angemieteten Jugendherbergen vorzeitig wieder dem ursprünglichen Verwendungszweck zuzuführen, wenn die Buchungssituation eine entsprechende Nachfrage erkennen lässt? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 4 im Zusammenhang beantwortet. Bis zum 31.08.2020 sind für die ab dem Monat Mai 2020 erfolgte Unterbringung von Asylsuchenden in den Jugendherbergen Biggesee (Olpe), Bielefeld, Ratingen, Bad Honnef, Bonn, Hellenthal und Tecklenburg insgesamt Kosten für die Liegenschaften sowie die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistung in Höhe von 12,2 Mio. € angefallen. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten für die Unterbringung in einer Jugendherberge belaufen sich somit auf etwa 436.000 € je Einrichtung. Diese monatlichen Durchschnittskosten werden auch für die weiteren Monate der Nutzung der Jugendherbergen anfallen. Im Zuge der Rückgabe der Jugendherbergen werden Ausgaben in Höhe von ca. 15.000 € für kleinere Rückbaumaßnahmen erwartet. Die Mietverträge für die Jugendherbergen enden am 31.12.2020. Bei zwei Jugendherbergen wird derzeit eine Vertragsverlängerung bis längstens Ende März 2021 geprüft. 3. Wie hat sich die Buchungssituation in den anderen Jugendherbergen seit der sukzessiven Wiedereröffnung entwickelt? Nach Auskunft der beiden Landesverbände des Deutschen Jugendherbergswerks in Nordrhein-Westfalen sind zum 30.09.2020 35 Jugendherbergen für Gäste geöffnet. Damit stehen im Verhältnis zu den vorliegenden Buchungen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung. Bei weiter steigendem Bedarf könnten im Laufe des Jahres weitere Häuser geöffnet werden. Da aktuell aber keine Klassenfahrten stattfinden, ist nicht mit einem erheblichen Anstieg an zusätzlichen Buchungsanfragen zu rechnen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11500 3 5. In welchem Umfang wurde die ursprüngliche Belegschaft, der genannten sieben Jugendherbergen, (arbeitsrechtlich) in die Betreuung der Asylsuchenden eingebunden? Die Einbindung der Belegschaft der Jugendherbergen erfolgt im Rahmen von Dienstleistungen, die Bestandteil des mit dem Jugendherbergswerk geschlossenen Beherbergungsvertrages geworden sind. Danach sind die folgenden Leistungen durch das Jugendherbergswerk zu verrichten: - Verpflegung der Asylsuchenden mit 3 Mahlzeiten täglich inkl. Getränke (sog. Vollverpflegung) - Ausgabe und Reinigung der Gemeinschaftswäsche - Reinigung der Außen- und Innenbereiche (insbesondere Sanitäranlagen) - Instandsetzung und Instandhaltung der Räumlichkeiten, Durchführung von Schönheitsreparaturen.