LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1156 13.11.2017 Datum des Originals: 13.11.2017/Ausgegeben: 16.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 368 vom 29. September 2017 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/783 Digitales Musterministerium Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Koalitionsvertrag kündigt die Landesregierung an, im Zuge des Ausbaus der Digitalen Verwaltung ein Ministerium als „digitales Vorbild zügig vollständig (zu) digitalisieren“. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 368 mit Schreiben vom 13. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern beantwortet. 1. Wann wird nach welchen Kriterien das digitale Musterministerium bestimmt? 2. Welche Geschäftsprozesse des Ministeriums sollen bis wann digitalisiert werden (bitte einzeln und jeweils mit Zeithorizont aufführen)? 3. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung? 4. Wird nur das Musterministerium digitalisiert oder auch alle ihm nachgeordneten Behörden? 5. Wie ist die Digitalisierung dieses Musterministeriums in den Prozess der Digitalisierung der gesamten Landesverwaltung eingebettet? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1156 2 In der Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation am 28. September 2017 habe ich für die Landesregierung die Schwerpunkte der Digitalisierungspolitik in der 17. Wahlperiode ausführlich erläutert. Ziel der neuen Landesregierung ist es, dass Nordrhein- Westfalen die Chancen der Digitalisierung konsequent nutzt. Hierzu werden wir eine umfassende Digitalstrategie entwickeln. Die wesentlichen Eckpfeiler sind: Ausbau der digitalen Infrastruktur, Förderung der digitalen Wirtschaft und Forcierung der digitalen Verwaltung. In diesem Zusammenhang habe ich ausgeführt, dass eine digitale Gesellschaft eine digitale Verwaltung erfordert. Digitalisierung beschleunigt Organisations- wie Kommunikationsabläufe und Verwaltung muss mit diesem erhöhten Tempo mithalten können. Die Landesregierung setzt deshalb hier einen entsprechenden Schwerpunkt. In diesem Gesamtzusammenhang werden wir das E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen fortentwickeln und durch die Einrichtung digitaler Modelleinrichtungen von der digitalen Kommune über die digitale Mittelbehörde bis hin zum digitalen Modellministerium die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen beschleunigt in Angriff nehmen. Ich werde dem Landtag zu gegebener Zeit zu den einzelnen Bausteinen im Kontext der Digitalisierungsstrategie der Landesregierung berichten.