LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11568 20.10.2020 Datum des Originals: 20.10.2020/Ausgegeben: 26.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4416 vom 22. September 2020 der Abgeordneten Christina Kampmann SPD Drucksache 17/11093 Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass mehr Bürgerinnen/Bürger von der steuerlichen Förderung von Homeoffice profitieren können? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Immer mehr Menschen arbeiten immer öfter im Homeoffice. Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung beschleunigt. Die Bundesländer Bayern und Hessen wollen sich nun im Bundesrat dafür einsetzen, dass zukünftig mehr Bürgerinnen/Bürger auch ihr Homeoffice von der Steuer absetzen können. Dies soll insbesondere auch für Bürgerinnen/Bürger gelten, die sich kein eigenes Arbeitszimmer in ihrer Wohnung einrichten können. Der bayrisch-hessische Vorschlag sieht hierzu konkret vor, dass für jeden vollen Tag im Homeoffice ein Pauschalbetrag von fünf Euro als Werbungskosten angesetzt werden kann – maximal 600 Euro pro Jahr. Besondere Voraussetzungen der Wohnung sollen nicht geltend gemacht werden müssen. Die Bundesländer Bayern und Hessen wollen ihren Vorschlag zeitnah in den Finanzausschuss des Bundesrates einbringen. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 4416 mit Schreiben vom 20. Oktober 2020 namens der Landeregierung beantwortet. 1. Wird die Landesregierung den von den Bundesländern Bayern und Hessen gemachten Vorschlag im Bundesrat unterstützen, sobald dieser dort eingereicht wird? (Falls nicht, bitte die Gründe dafür angeben). Die Landesregierung wird sich für eine systematische Gesamtregelung im Einkommensteuerrecht unter Einbeziehung aller zusätzlichen Be- und Entlastungen, die sich aufgrund der Tätigkeit im Homeoffice ergeben, einsetzen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11568 2 2. Welche eigenen Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Arbeit im Homeoffice steuerlich wie auch generell zu fördern? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zur zweiten Frage der Kleinen Anfrage 4244 (Drucksache 17/11082) verwiesen.