LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11570 20.10.2020 Datum des Originals: 20.10.2020/Ausgegeben: 26.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4429 vom 23. September 2020 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/11110 Wiedervorlage Nummer 3: Intensivtransporte per Hubschrauber in NRW – Wann kommt endlich der Erlass? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vor knapp drei Jahren hatte ich mich mit der Kleinen Anfrage 621 (Drs.: 17/1482) nach dem Bedarf und den Kapazitäten für Intensivtransporte per Hubschrauber in NRW informiert. Im Zuge der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drs.: 17/1634) hatte die Landesregierung damals darauf verwiesen, dass damals noch keine aktuellen Zahlen vorlagen und die entsprechende Erhebung erfolge. Mit meiner Kleinen Anfrage 2097 hatte ich dann erneut nach dem Sachstand gefragt. Damals hieß es, dass die Landesregierung eine Veröffentlichung des entsprechenden Erlasses für 2019 anstrebt. Mit der folgenden Kleinen Anfrage 3085 vom Oktober 2019 hatte ich mich dann wiederum erkundigt, wann nun mit dem Erlass zu rechnen sei. In der Beantwortung (Drs. 17/7939) hieß es dann, die Veröffentlichung des Erlasses werde für 2020 angestrebt. Da das Jahr 2020 nun weit fortgeschritten ist, wollte ich bereits eine neuerliche Anfrage stellen, habe aber zwischenzeitlich auch eine Presseberichterstattung nachverfolgen können, die mich zumindest verwundert zurücklässt. Demnach habe das zuständige Ministerium auf Presseanfrage geantwortet, dass die Corona-Lage die Kräfte stark binde, die Luftrettung aber auch mit dem bisherigen Erlass gut aufgestellt sei und darüber hinaus aufgrund der zeitlichen Verzögerungen die Datenerfassung noch einmal zu ergänzen sei (vgl. https://www.rth.info/news/news.php?id=2153). Es ist zwar nachvollziehbar, dass die Corona- Lage Personal bindet und Daten aufgrund der massiven Verzögerung nicht mehr aktuell sind. Allerdings wird an dem Erlass bereits seit Jahren gearbeitet. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4429 mit Schreiben vom 20. Oktober 2020 namens der Landeregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11570 2 1. Sind die Informationen entsprechend der Berichterstattung zutreffend, dass auch nach Jahren der Erarbeitung nun wieder eine Verschiebung erfolgt? Sowohl die personellen Kräfte des Fachreferats als auch die weiteren Akteure, die am Erarbeitungsprozess beteiligt werden müssen, sind wesentlich in die Bewältigung der Corona-Pandemie einbezogen. Daher ist eine Verschiebung unausweichlich. 2. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Erarbeitung des Erlasses? Dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) liegt eine Entwurfsfassung eines Luftrettungsbedarfsplans vor, welcher Anfang des Jahres den Bezirksregierungen und den Kernträgern vorgestellt wurde. Die Luftrettung in Nordrhein-Westfalen ist über den weiterhin gültigen Erlass gut aufgestellt und die ersten Auswertungen des Luftrettungsbedarfsplanes zeigen keine Anzeichen, die eine Unterdeckung an Luftrettungsmitteln erkennen oder in naher Zukunft erwarten lassen. 3. Welche genauen Überlegungen führen nun dazu, dass eine Ergänzung der Datenlage in Erwägung gezogen wird? Damit der Erlass bei Fertigstellung so zeitgerecht wie möglich ist, wird derzeit eine Aktualisierung der Daten und Statistiken erwogen. 4. Sieht die Landesregierung Anlass, das Verfahren der Erstellung des Erlasses vor dem Hintergrund der wiederkehrenden Verzögerungen zu hinterfragen? Nein, da die aktuelle Verzögerung im Verfahren durch die vorherrschende Corona-Pandemie bedingt wird. 5. Wird der Fragesteller gezwungen sein, im kommenden Jahr eine Kleine Anfrage mit der Überschrift „Wiedervorlage Nummer 4“ zu stellen? Die Beantwortung dieser Frage liegt nicht im Beurteilungsspielraum der Landesregierung und kann daher nicht beantwortet werden.