LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11572 20.10.2020 Datum des Originals: 20.10.2020/Ausgegeben: 26.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4320 vom 11. September 2020 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10965 Warum gelingt es der Landesregierung nicht, ein Abgrabungs-Monitoringkonzept für Festgesteine in NRW vorzulegen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt die sogenannten Versorgungszeiträume fest, für welche die Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung mit heimischen oberflächennahen nichtenergetischen Rohstoffen regionalplanerisch gesichert werden muss. Darüber hinaus legt der LEP fest, dass der über diesen Versorgungszeitraum hinweg regionalplanerisch zu sichernde Bedarf anhand eines landeseinheitlichen Abgrabungsmonitorings, bei dem der Fortschritt des Rohstoffabbaus nach Fläche und Volumen erfasst wird, abzuleiten ist. Es ist Aufgabe der Regionalplanung , auf dieser Grundlage, mittels Darstellungen in den Regionalplänen sowie textlichen Festlegungen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Für die Regierungsbezirke Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster und den Regionalverband Ruhr hat der fachlich zuständige Geologische Dienst NRW Anfang dieses Jahres Monitoringberichte zu den Lockergesteinen vorgelegt. Allerdings gibt es – obwohl schon lange angekündigt – kein Monitoringkonzept für Festgesteine in NRW. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 4320 mit Schreiben vom 20. Oktober 2020 namens der Landeregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Geologische Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen wendet eine auf neutralen und transparenten Daten beruhende Methodik an, um die landesweite Entwicklung des Abgrabungsgeschehens bei oberflächennahen Lockergesteinsrohstoffen zu dokumentieren. Dabei werden die Abbaufortschritte der in den Regionalplänen bereits gesicherten Flächen und weiterer Gewinnungsstellen anhand von Luftbildzeitreihen ausgewertet und darauf aufbauend die planerisch noch gesicherten Restvolumina an Rohstoffen berechnet. Das Abgrabungsmonitoring für Lockergesteine wird auch auf Festgesteinsabgrabungen ausgeweitet und im laufenden Jahr 2020 mit einer an Festgesteinsabgrabungen angepassten Methodik an verschiedenen Abgrabungsstellen im Land Nordrhein-Westfalen erprobt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11572 2 1. Nach welcher Methodik soll in NRW ein Abgrabungs-Monitoringkonzept für Festgesteine entwickelt werden? Die Methodik für das Monitoring von Festgesteinen wurde analog zum Monitoring für Lockergesteine entwickelt. Während bei Kies- und Sandgewinnungsstellen insbesondere im Nassabbau (Baggerseen) allerdings von ebenen Geländeoberflächen und gleichmäßig ausgebildeten Böschungen ausgegangen werden kann, die eine Berechnung der abgebauten bzw. noch zur Verfügung stehenden Rohstoffmengen vergleichsweise einfach machen, setzt die Mengenberechnung bei Festgesteinsabgrabungen die Auswertung und Berechnung komplexer Geländeformationen anhand von dreidimensionalen Lagerstättenmodellen und stereometrischen Luftbildauswertungen voraus. 2. In welcher Weise werden dabei die Konflikte zwischen dem Abbau von Festgesteinen und dem Naturschutz berücksichtigt? Die raumplanerische Festlegung von Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) obliegt den Regionalplanungsbehörden und Trägern der Regionalplanung und erfolgt bedarfsgerecht anhand der Informationen aus dem Abgrabungsmonitoring sowie in Abwägung mit anderen Belangen, z. B. dem Natur- und Wasserschutz. Die Berücksichtigung des Naturschutzes erfolgt sowohl bei der Auswahl geeigneter konfliktarmer Standorte für Festgesteinsabgrabungen als auch bei der Festlegung geeigneter naturschutzgerechter Nachnutzungen. 3. Aus welchen Gründen ist es bisher dem Geologischen Dienst und der Landesplanung nicht gelungen, ein Abgrabungs-Monitoringkonzept für Festgesteine zu erstellen ? Das Abgrabungsmonitoring für Festgesteine und andere in Trockenabbau befindlichen Rohstoffe befindet sich – wie in der Vorbemerkung dargelegt - in der konkreten Erprobungsphase. Dazu werden derzeit vom Geologischen Dienst NRW für jede Abgrabung neben der Erstellung eines Lagerstättenmodells eine Auswertung von je drei Luftbildern sowie von je drei Geländemodellen zu unterschiedlichen Zeitschnitten ausgewertet. Erst diese sogenannte Erstinventur ermöglicht den Start in den Regelbetrieb. Zu den komplexen methodischen Herausforderungen beim Monitoring von Festgesteinsabgrabungen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie ist es möglich, ohne das Vorliegen eines Abgrabungs-Monitorings für Festgesteine , die für die entsprechenden Festlegungen in den Regionalplänen notwendige Bedarfsermittlung rechtssicher vorzunehmen? 5. Wie genau verfahren nun die Träger der Regionalplanung ohne Abgrabungs-Monitoringkonzept für Festgesteine bei den entsprechenden Festlegungen in den Regionalplänen ? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Neben dem in Nordrhein-Westfalen favorisierten Abgrabungsmonitoring stehen weitere traditionelle Methoden zur Bedarfsermittlung zur Verfügung, die so auch in anderen Bundesländern Anwendung finden. Bei der Erarbeitung des Regionalplans Münster Sachlicher Teilplan Kalkstein erfolgte die Bedarfsermittlung beispielsweise anhand der durchschnittlichen Jahresverbrauche der in Betrieb befindlichen Abgrabungen auf Basis der Genehmigungsdaten und ergänzender Firmenangaben.