LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11574 20.10.2020 Datum des Originals: 20.10.2020/Ausgegeben: 26.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4321 vom 14. September 2020 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10967 Wie fördert die Landesregierung innovative Solarstromsysteme? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Photovoltaik-Strom wird im Energiemix der Zukunft eine tragende Rolle spielen. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die installierte Leistung bis 2030 mehr als zu verdoppeln. Damit das gelingt, müssen alle vorhandenen Potenziale optimal genutzt werden. Neben der Gewinnung von Photovoltaik-Strom auf Dach- und Freiflächen gibt es weitere innovative Möglichkeiten , ertragreiche Flächen für die Gewinnung von Solarstrom zu erschließen. Floating-Photovoltaik auf Wasserflächen kann zukünftig in NRW auf künstlichen Wasserflächen , die durch industrielle Einwirkungen entstanden sind, wie auf Baggerseen oder im Tagebaugebiet im Rheinischen Revier eine Rolle spielen. Bei der Agro-Photovoltaik wird die landwirtschaftliche Nutzung mit Stromerzeugung kombiniert. Dies ist sowohl in vertikaler Ausrichtung (bifaziale Module) als auch in horizontaler Ausrichtung möglich und kann die landwirtschaftlichen Erträge sogar steigern. Photovoltaikanlagen, die auf Parkflächenüberdachungen installiert werden, bieten den Vorteil der doppelten Flächennutzung und sind eine sinnvolle Kombination mit Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Allerdings werden nicht alle „Solarcarports “ als bauliche Anlage gewertet, wodurch der Vergütungsanspruch nach EEG entfällt. Alle drei Technologien sind derzeit nicht, bzw. im Fall der Parkplatzüberdachungen nur teilweise , durch die Fördersystematik des EEG abgedeckt. Sofern sich dies mit der angekündigten EEG-Novelle nicht ändert, werden diese Systeme eine Unterstützung durch Bundes- oder Landesförderprogramme benötigen, damit der Markthochlauf beschleunigt werden kann. Darüber hinaus gibt es Photovoltaik-Systeme, die trotz EEG-Vergütung bislang nicht zur breiteren Anwendung gelangen, wie Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden oder gebäudeintegrierte Photovoltaik. Hier stellt sich die Frage, wie die Nutzung dieser Systeme unterstützt werden kann. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 4321 mit Schreiben vom 20. Oktober 2020 namens der Landeregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister für Verkehr und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11574 2 1. Mit welchen Instrumenten werden in NRW Photovoltaikanlagen auf Parkflächenüberdachungen , die nach dem EEG nicht als bauliche Anlage gewertet werden, Floating-Photovoltaik-Anlagen oder Agro-Photovoltaik-Anlagen jeweils aus Landesmitteln gefördert? 2. Wie viele Photovoltaikanlagen auf Parkflächenüberdachungen, die nach dem EEG nicht als bauliche Anlage gewertet werden, Floating-Photovoltaik-Anlagen oder Agro-Photovoltaik-Anlagen wurden jeweils bisher in NRW gefördert? (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogramm, Anzahl und Fördermittelhöhe angeben) 3. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung die Förderung für Photovoltaikanlagen auf Parkflächenüberdachungen, die nach dem EEG nicht als bauliche Anlage gewertet werden, Floating-Photovoltaik-Anlagen oder Agro-Photovoltaik- Anlagen auszuweiten? Die Fragen 1-3 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung fördert den Ausbau der Photovoltaik (PV) finanziell mit Landesmitteln im Rahmen des Förderprogramms progres.nrw, Programmbereich Markteinführung. Durch die dort verankerte Förderung von „stationären elektrischen Batteriespeichern in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage“ entstehen zusätzliche wirtschaftliche Anreize für Investitionen in neue PV-Anlagen. Neben den herkömmlichen PV-Dachanlagen können dies u.a. auch PV-Anlagen auf Parkflächenüberdachungen, Floating-PV-Anlagen oder auch Agro-Photovoltaik-Anlagen sein, je nach Konzeption der Investoren. Aufgrund der hohen Nachfrage nach dieser Förderung hat die Landesregierung in diesem Sommer zusätzliche 40 Mio. Euro für diesen Fördergegenstand bereitgestellt. Eine darüber hinaus gehende landeseigene spezifische PV-Förderung muss stets die Beihilfeund Förderrahmenbedingungen beachten. Besonders das sog. „Kumulierungsverbot“ EEG 2017 § 80a schränkt die Möglichkeiten einer landeseigenen PV-Förderung neben dem Erneuerbare -Energien-Gesetz (EEG) stark ein. Gleichwohl hat die Landesregierung weitere 15 Mio. Euro für ein neues landesspezifisches PV-Förderprogramm bereitgestellt, um besonders die gegenwärtigen Mehrkosten von innovativen PV-Anwendungen angemessen abzufedern. Die Ausgestaltung des landesspezifischen Förderprogramms muss sich an den Rahmenbedingungen orientieren, die durch die aktuelle Novellierung des EEG neu definiert werden. 4. Wie viele umgesetzte Photovoltaik-Projekte an Lärmschutzwänden hat die Landesregierung seit 2017 finanziell oder organisatorisch unterstützt? Die Landesregierung hat bislang keine derartigen PV-Anlagen finanziell oder organisatorisch unterstützt. 5. Wie viele umgesetzte Projekte gebäudeintegrierter Photovoltaik-Systeme hat die Landesregierung seit 2017 finanziell oder organisatorisch unterstützt? In Nordrhein-Westfalen wurden bislang aus dem o.g. Grund der Kumulationsproblematik keine gebäudeintegrierten Photovoltaik-Anlagen mit zusätzlicher finanzieller Unterstützung der Landesregierung realisiert. Die EnergieAgentur.NRW bietet hier fachliche Beratungsleistungen zur Umsetzung solcher Projekte an.