LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11575 20.10.2020 Datum des Originals: 20.10.2020/Ausgegeben: 26.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4364 vom 17. September 2020 der Abgeordneten Matthi Bolte-Richter und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/11026 Funklöcher an Bahnstrecken – was weiß die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 16.9.2020 berichtete die „Bild“-Zeitung, dass die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Torsten Herbst einräumen musste, dass deutschlandweit immer noch an mindestens 2.000 Kilometern Schienenwegen keine Abdeckung mit mindestens 4G/LTE-Mobilfunk gegeben ist – obwohl die Mobilfunkbetreiber eigentlich längst verpflichtet gewesen wären, diese Funklöcher zu schließen. In seiner Pressekonferenz zum „Mobilfunkpakt“ Anfang September 2020 stellte auch Minister Pinkwart die Mobilfunkabdeckung entlang von Bahnstrecken und Autobahnen als weiterhin bestehendes Handlungsfeld dar. Die Deutsche Telekom führte in besagter Pressekonferenz ebenfalls aus, dass man hierfür nach wie vor Standorte benötige, wofür auch landeseigene Liegenschaften in Frage kämen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 3171 konnte die Landesregierung Ende 2019 keine Angaben zur Netzabdeckung an Hauptverkehrswegen machen und verwies lediglich auf die bestehende Ausbauverpflichtung. Zu Ausbauzahlen verwies die Landesregierung auf eine Anfrage bei den Anbietern, nicht jedoch auf eigene Zahlen. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 4364 mit Schreiben vom 20. Oktober 2020 namens der Landeregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Verkehr und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie viel Prozent der ICE-Bahnstrecken sind in NRW derzeit mit LTE versorgt? 2. An wie vielen Streckenkilometern wurde seit Ende 2019 der LTE-Ausbau vollzogen ? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11575 2 Die Mobilfunknetzbetreiber arbeiten im Rahmen des Mobilfunkpaktes und der Versorgungsauflagen daran, eine flächendeckende Mobilfunkversorgung an ICE-Bahnstrecken sicherzustellen . Laut Bundesnetzagentur lag die LTE-Versorgung an ICE-Strecken in Deutschland Ende 2019 bei der Deutschen Telekom bei 96,4 Prozent und bei Vodafone bei 95 Prozent. Telefónica erreicht eine LTE-Versorgung auf 80,3 Prozent der ICE-Strecken. Derzeit sind nach Rückmeldungen der Mobilfunknetzbetreiber bis zu 99,8 Prozent der ICE-Bahnstrecken in Nordrhein- Westfalen durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber mit LTE versorgt. Dieser Wert liegt deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. 3. Durch welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung den LTE- Ausbau? 4. Erhebt die Landesregierung mittlerweile eigene Zahlen zum LTE-Ausbau oder verlässt sie sich weiterhin allein auf Aussagen der Anbieter? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland gemeinsam mit den drei Mobilfunknetzbetreibern Telefónica, Telekom und Vodafone im Juni 2018 einen Mobilfunkpakt geschlossen, mit dem der Mobilfunkausbau im Land vorangetrieben und weiße Flecken sukzessive geschlossen werden. Die Zwischenbilanz nach zwei Jahren Mobilfunkpakt zeigt, dass seit Unterzeichnung insgesamt rund 970 LTE-Standorte neu errichtet und fast 3.700 Standorte auf LTE umgerüstet wurden . Zusätzlich zu den im Mobilfunkpakt gegebenen Zusagen haben die Mobilfunknetzbetreiber fast 5.700 LTE-Kapazitätserweiterungen vorgenommen. Diese sind neben der Neuerrichtung und Umrüstung von Standorten besonders wichtig, um die ständig steigende Nachfrage nach mobilen Daten zu decken. Darüber hinaus hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie 48 voraussichtlich nach Erfüllung der Versorgungsauflagen noch verbleibende weiße Flecken an die Bundesnetzagentur gemeldet. Diese weißen Flecken sind bis Ende 2022 mit LTE-Mobilfunk zu versorgen. Die Landesregierung analysiert die Mobilfunkversorgung aus unterschiedlichen Quellen, z.B. auf Basis der Zahlen der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur ist für die Überprüfung der Erfüllung der Versorgungsauflagen zuständig und führt hierzu auch eigene Messungen durch. Die Ausbaufortschritte in Nordrhein-Westfalen macht die Landesregierung auf Grundlage aktueller Versorgungsdaten mittels des in Deutschland einzigartigen Dashboards unter www.mobilfunk .nrw transparent. 5. An welchen Standorten wurden landeseigene Liegenschaften für den LTE-Ausbau zur Verfügung gestellt? Landeseigene Liegenschaften für den Mobilfunkausbau wurden an rund 50 Standorten zur Verfügung gestellt. Über den jeweils an den Standorten verwendeten Mobilfunkstandard liegen dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW und den Niederlassungen des Landesbetriebs LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11575 3 Straßenbau Nordrhein-Westfalen keine Informationen vor, da die Flächen „zur Errichtung und Betrieb von Mobilfunkanlagen" vermietet werden.