LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11577 21.10.2020 Datum des Originals: 21.10.2020/Ausgegeben: 27.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4277 vom 2. September 2020 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/10803 Wie werden Projekte für das Rheinische Revier gefördert? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 28.08.2020 tagte der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier. Thema war die Förderung von Projekten zur Gestaltung des Strukturwandels im Rheinischen Revier. 19 von insgesamt 83 Projekten aus dem sog. „Sofortprogramm PLUS“ wurden mit den zweiten von drei Sternen gekennzeichnet. Damit gelten sie nun als „tragfähige Vorhaben“. Das maximale Fördervolumen beträgt rund 300 Millionen Euro. Die Mittel werden aus dem Strukturstärkungsgesetz des Bundes zur Verfügung gestellt. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 4277 mit Schreiben vom 21. Oktober 2020 namens der Landeregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister für Verkehr, der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Auswahl der Projekte? Das sog. „Sterne-Verfahren“ sieht vor, dass der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier vor der jeweiligen Beschlussfassung einen Statusbericht der Landesregierung erhält, der eine Einschätzung zur Antragsreife und zur Förderwürdigkeit der weiterqualifizierten Projektskizzen enthält, die zur Vergabe des zweiten Sterns anstehen. Die Einschätzung zur Antragsreife und Förderwürdigkeit wird von den federführenden Fachressorts abgegeben. Die insoweit von der Landesregierung positiv eingeschätzten Vorhaben wurden vom Aufsichtsrat auch mit dem zweiten Stern ausgezeichnet. 2. Nach welchen Kriterien wurden die Projekte ausgewählt? Die Projekte hatten einen Beitrag zu den benannten Förderbereichen und -kriterien des Strukturstärkungsgesetzes auf Basis des Gesetzentwurfes (Artikel 1, § 4 Absatz 2) zu leisten, u. a. Beitrag zur Beschäftigung, zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und / oder hinsichtlich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11577 2 der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie . Außerdem mussten die Projekte unter Berücksichtigung eventueller Auflagen bzw. Hinweise des Aufsichtsrats aus dem Verfahren zur Vergabe des ersten Sterns sowie durch den Projektträger Jülich (PtJ) und die Fachressorts nach einer fachlichen Beratung von den potentiellen Fördernehmern weiterqualifiziert werden, damit sie als antragsreif und förderwürdig eingeschätzt werden konnten. Der Einschätzung der Antragsreife wurde eine Checkliste zu Grunde gelegt. Diese beinhaltet u.a. Kriterien wie Projektziele, Meilensteinplanung, eventuelle planungsrechtliche Voraussetzungen, Ausgaben- und Finanzierungsplanung sowie Angaben zur Notwendigkeit und Zusätzlichkeit des geplanten Vorhabens. Die Förderwürdigkeit basiert auf einer fachlichen Einschätzung, die u.a. den Beitrag des Vorhabens zu den Inhalten des Wirtschafts- und Strukturprogramms 1.0 bewertet, sowie dessen Beitrag zur Umsetzung des Strukturwandelprozesses. 3. In welchem Format wurden die zwanzig Tagebau- und Anrainerkommunen in die Auswahl der Projekte einbezogen? Die Vorhaben der Tagebauanrainerkommunen und der Tagebauumfeld-Initiativen werden über das Starterpaket Kernrevier gefördert. Hierbei erfolgt die Qualifizierung ebenfalls über das Sterneverfahren. Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier hat in seiner Sitzung am 28. August 2020 für 21 Projekte den ersten Stern vergeben und diese damit als „substanzielle Projektidee“ eingestuft. Des Weiteren werden die Anrainerkommunen durch die Landräte und durch die von der Anrainerkonferenz gewählten drei Sprecher im Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier vertreten. 4. Welche eigenen finanziellen Mittel stellt die Landesregierung zur Förderung der Projekte zur Verfügung? Die Förderung des Bundes soll durch Kofinanzierungsmittel flankiert werden. Ob und in welchem Umfang dies durch Landesmittel erfolgt, ist abhängig von den parlamentarischen Haushaltsberatungen und den Entscheidungen des Landtags NRW als Haushaltsgesetzgeber. 5. Wie sollen die anderen 64 Projekte, die keinen weiteren Stern erhalten haben, gefördert werden? Vorhaben, über die der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier in seiner Sitzung am 28. August 2020 noch nicht beschlossen hat, sind nicht von einer Förderung im Rahmen des SofortprogrammPLUS ausgeschlossen. Das Auswahlverfahren sieht vielmehr vor, dass der Aufsichtsrat turnusmäßig über alle Vorhaben entscheiden wird. Die Vorhaben unterscheiden sich also nicht in der Qualität, sondern nur in der Geschwindigkeit. Eine entsprechende Beschlussfassung ist abhängig vom Stand der Weiterqualifizierung der Projektskizzen. Ziel der Landesregierung ist, dass letztlich alle Vorhaben über den Prozess der Weiterqualifizierung und die Identifizierung von Förderzugängen mit dem dritten Stern ausgezeichnet werden.