LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11579 21.10.2020 Datum des Originals: 21.10.2020/Ausgegeben: 27.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4286 vom 4. September 2020 der Abgeordneten Wibke Brems und Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10824 Was verbirgt sich hinter den Strukturwandel-Projekten, die die ZRR als „tragfähige Vorhaben “ bewertet hat? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 27. August wurde mit der Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes Kohleregionen der Weg für erste Strukturfördermittel in den Kohleregionen frei gemacht. Auf seiner Sitzung am 28. August hat der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier 19 von insgesamt 83 Projekten aus dem »Sofortprogramm PLUS« als „tragfähige Vorhaben“ bewertet. Das Fördervolumen dieser 19 Projekte soll insgesamt ca. 300 Millionen Euro betragen. Die ZRR selbst sprach davon, dass diese Entscheidungen im regionalen Konsens getroffen wurden. Bei den Projekten ist jedoch außer dem Namen und einer Kurzbeschreibung in wenigen Sätzen kaum etwas über Inhalt, Projektträger, strukturpolitische Wirkungen oder die für die Auswahl wesentlichen Gründe bekannt. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 4286 mit Schreiben vom 21. Oktober 2020 namens der Landeregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister für Verkehr, der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Über welche Informationen verfügt die Landesregierung jeweils in Bezug auf den Inhalt und den Konkretisierungsgrad der 19 „tragfähigen Vorhaben“? (Sofern bekannt hierbei bitte Projektträger und ggf. weitere Projektbeteiligte nennen) Der Landesregierung lagen die Konzepte der Antragsteller zur Bewertung vor. Die Bewertung als „tragfähiges Vorhaben“ ist Bestandteil des sog. Sterne-Verfahrens. Dieses sieht vor, dass der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier vor der jeweiligen Beschlussfassung einen Statusbericht der Landesregierung erhält, der eine Einschätzung zur Antragsreife und zur Förderwürdigkeit der weiterqualifizierten Projektskizzen enthält, die zur Vergabe des zweiten Sterns und damit zur Einstufung als „tragfähiges Vorhaben“ anstehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11579 2 Die Einschätzung zur Antragsreife und Förderwürdigkeit wird von den federführenden Fachressorts abgegeben. Für die Vergabe des zweiten Sterns mussten die Vorhaben unter Berücksichtigung eventueller Auflagen bzw. Hinweise des Aufsichtsrats aus dem Verfahren zur Vergabe des ersten Sterns sowie durch den Projektträger Jülich (PtJ) und die Fachressorts nach einer fachlichen Beratung von den potentiellen Fördernehmern weiterqualifiziert werden, damit sie als antragsreif und förderwürdig eingeschätzt werden konnten. Die Projekte hatten einen Beitrag zu den benannten Förderbereichen und -kriterien des Strukturstärkungsgesetzes auf Basis des Entwurfs des Strukturstärkungsgesetzes (Artikel 1, § 4 Absatz 2) zu leisten: Darunter ihr Beitrag zu Wertschöpfung und Beschäftigung, zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Der Einschätzung der Antragsreife wurde eine Checkliste zugrunde gelegt. Diese beinhaltet u.a. Kriterien wie Projektziele, Meilensteinplanung, eventuelle planungsrechtliche Voraussetzungen, Ausgaben- und Finanzierungsplanung sowie Angaben zur Notwendigkeit und Zusätzlichkeit des geplanten Vorhabens. Die Förderwürdigkeit basiert auf einer fachlichen Einschätzung, die u.a. den Beitrag des Vorhabens zu den Inhalten des Wirtschafts- und Strukturprogramms 1.0 bewertet, sowie dessen Beitrag zur Umsetzung des Strukturwandelprozesses. Auf der Homepage der Zukunftsagentur Rheinisches Revier können die 19 Vorhaben, die den zweiten Stern erhalten haben und damit als „tragfähiges Vorhaben“ ausgezeichnet wurden, eingesehen werden (https://www.rheinisches-revier.de/media/projektliste_zweiter_stern_aufsichtsratssitzung _20200828.pdf). 2. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der jeweilige Zeitplan der 19 „tragfähigen Vorhaben“? (Darin bitte sowohl frühestmöglichen Zeitpunkt der abschließenden Förderzusage als auch den frühestmöglichen Zeitpunkt der Umsetzung angeben) Das Sterne-Verfahren sieht im nächsten Schritt die Auszeichnung mit dem dritten Stern und damit die Einstufung als „Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier“ vor. Damit der Aufsichtsrat diese Entscheidung treffen kann, ist durch das Land jeweils ein Förderzugang beim Bund oder beim Land zu identifizieren. Vor dieser Beschlussfassung ist die abschließende Billigung der Landesregierung herbeizuführen , welche Projekte zur Umsetzung dem Aufsichtsrat empfohlen werden. Da die dargestellten Verfahrensschritte vom zeitlichen Ablauf her nicht präzise planbar sind und je nach Vorhaben unterschiedlich lange dauern können, gibt es für die 19 „tragfähigen Vorhaben“ keinen konkreten Zeitplan, der die Benennung der jeweils frühestmöglichen Zeitpunkte der abschließenden Förderzusage und der Umsetzung zulassen würde. 3. Mit welchem Fördermittelbedarf rechnet die Landesregierung für die 19 „tragfähigen Vorhaben“ jeweils zum jetzigen Zeitpunkt? Konkrete Aussagen zum Fördermittelbedarf der 19 „tragfähigen Vorhaben“ sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Sie sind abhängig von Aspekten wie beispielsweise den Beihilfeintensitäten und der Höhe der förderfähigen Ausgaben als ein Ergebnis der Antragsprüfung durch die Bewilligungsbehörden. Hierzu lassen sich zum aktuellen Stand des Verfahrens noch keine belastbaren Aussagen treffen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11579 3 4. In welcher Höhe ist bei den 19 „tragfähigen Vorhaben“ jeweils die Akquise weiterer Fördermittel, über die Strukturförderung aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen hinaus, vorgesehen? Die Förderung des Bundes kann jeweils durch Kofinanzierungsmittel, Eigenmittel oder Beiträge Dritter flankiert werden. Ob und in welchem Umfang die Kofinanzierung durch Landesmittel erfolgen kann, ist abhängig von den parlamentarischen Haushaltsberatungen und den Entscheidungen des Landtags NRW als Haushaltsgesetzgeber. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Mit welchem Ergebnis fanden die in Kapitel 5.2 des Berichtes der Kohlekommission genannten Kriterien (Strukturwirksamkeit und positive Beschäftigungseffekte , Finanzielle Nachhaltigkeit, Ökologische und soziale Nachhaltigkeit, Zukunftsbeitrag und Innovationsgehalt, Regionale Bedeutsamkeit und Verankerung, Vernetzung, Kooperation, Einbeziehung relevanter Akteure der Zivilgesellschaft) bei der Auswahl der 19 „tragfähigen Projekte“ Anwendung? (Bitte jeweils konkrete Bewertung je Kriterium und Projekt angeben) Bereits die Vergabe des ersten Sterns basiert auf den Kriterien • Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen • Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts • Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie • Beitrag zur Realisierung der Ziele des Wirtschafts- und Strukturprogramms Rheinisches Zukunftsrevier • Wirkungsraum (Räumliche Wirkung und Bedeutung für die Anrainerkommunen). Insofern ist die Einhaltung der genannten Kriterien eine Grundvoraussetzung für alle Projekte im weiteren Sterne-Verfahren.