LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11580 22.10.2020 Datum des Originals: 20.10.2020/Ausgegeben: 28.10.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4306 vom 9. September 2020 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10931 Bau der B 239n in Lippe Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bau der B 239n zwischen der Autobahn 2 bei Herford und der B 239 zwischen Lage und Detmold ist in der Region hochumstritten. Das im Bundesverkehrswegeplan mit „Vordringlicher Bedarf“ eingestufte Projekt sieht den Neubau einer 18 Kilometer langen überwiegend dreispurigen (2+1 Fahrstreifen) Straße vor. Die geplante Trasse führt durch die lippische Kultur- und Naturlandschaft, verbunden mit massiven Eingriffen in geschützte Flussauen und wertvollen Acker- und Naherholungsflächen. Begründet wird das Neubauprojekt mit wichtigen Verbindungsfunktionen zwischen verschiedenen Mittelzentren in OWL und dem Oberzentrum Bielefeld. Die Fahrtzeitverkürzung zwischen Herford nach Lage würde sich um rund eine Minute verkürzen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4306 mit Schreiben vom 20. Oktober 2020 namens der Landeregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand beim Neubau der B239n zwischen Herford und Lage? Der angesprochene Streckenzug ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in vier Abschnitte untergliedert. Für die einzelnen Abschnitte liegen folgende Planungsstände vor: - B239 Bad Salzuflen (K4) – Herford (A2): laufendes Planfeststellungsverfahren - B239 Bad Salzuflen (712 – K4): Vorentwurfserstellung - B239 Lage (B239n) – Bad Salzuflen Schötmar (L712): Umweltverträglichkeits- und Variantenuntersuchung - B239 OU Lage (B239s – B239n): Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11580 2 2. Aufgrund welcher verkehrlichen Notwendigkeit wird die Planung der B239n weiterverfolgt ? Aufgrund der Ausweisung im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen besteht für die Straßenbauverwaltung ein Planungsauftrag. Im Übrigen weist der Regionalplan die B239 als wichtigste Nord-Süd-Achse in Ostwestfalen-Lippe aus. Sie ist als Straße für den vorwiegend großräumigen Verkehr ausgewiesen. Als überregionale Entwicklungsachse verbindet die B239 die Mittelzentren im westlichen Teil der Kreise Minden, Herford und Lippe. Über die Verknüpfungen mit der B61, der A2 und der B66 wird die Verbindung zum Oberzentrum Bielefeld hergestellt. Nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme werden bis zu 19.000 Kfz/24h prognostiziert. Damit gehen auch Entlastungen des nachgeordneten Netzes einher. Mit dem Neubau der B239 werden die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit verbessert. Reisezeiten für den überregionalen Verkehr werden sich verkürzen. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen hat hier eine Fahrzeitverkürzung je nach Tageszeit von mindestens 8 min. und in den Spitzenzeiten von über 20 min. ermittelt. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Eingriffe und Flächenversiegelung durch den Neubau in sensiblen Naturräumen, Ackerflächen und Naherholungsgebiete vor dem Hintergrund der Einhaltung der Klimaschutzziele? Um mögliche Belastungen für die Umwelt so gering wie möglich zu halten und den notwendigen Eingriff in die Landschaft einschätzen zu können, ist im Vorfeld eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt worden, die den konfliktärmsten Korridor festgelegt hat. Zusätzlich sind u.a. Gutachten zum Natur- und Artenschutz und der Landschaftspflegerische Begleitplan erstellt worden, damit die Eingriffe in naturschutzfachlicher Hinsicht so gering wie möglich ausfallen bzw. ausgeglichen und kompensiert werden können. Hierzu findet an dem neuen Straßenzug u.a. eine naturschutzfachlich aufwertende Aufforstung statt. 4. Wie bewertet die Landesregierung die vermutlich notwendige Schließung des durch den Neubau der B239 in seinem Bestand gefährdeten Umweltbildungszentrum Heerser Mühle? Das ursprünglich bis zur Realisierung der B239 als Provisorium vorgesehene Umweltzentrum „Heerser Mühle“ wird nach Umplanung der B239 nicht in seiner Existenz gefährdet. 5. Unter welchen Umständen wäre die Landesregierung bereit, sich beim Bund für die Aufhebung der Planungen für den Bau der B239n einzusetzen? Die B239 ist nach dem Votum der seinerzeitigen Landesregierung im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) im Jahr 2013 in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen eingestuft worden. Damit besteht für das Land Nordrhein -Westfalen ein gesetzlicher Planungsauftrag des Bundes als Baulastträger.