LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11612 27.10.2020 Datum des Originals: 27.10.2020/Ausgegeben: 02.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4300 vom 8. September 2020 der Abgeordneten Inge Blask und Jochen Ott SPD Drucksache 17/10925 Kinder-, Jugend- und Datenschutz bei digitalen Endgeräten für Schülerschaft Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Landesregierung eingesehen, dass die Anstrengungen zur Digitalisierung des Schul- und Lehrbetriebs deutlich verstärkt werden müssen. Die Schulministerin Yvonne Gebauer hat daher bereits vor der Sommerpause angekündigt, viel Geld für die Ausstattung der Lehrer- und Schülerschaft mit digitalen Endgeräten in die Hand zu nehmen. Die Rede war von bis zu 350 Millionen Euro, die zu großen Teilen in die Anschaffung von Technik fließen sollen. Die SPD-Fraktion hat bereits die wichtige Frage aufgeworfen, wer in Zukunft für die Verwaltung und vor allem die Wartung eines derart großen Pools an technischen Geräten verantwortlich sein soll und fordert externe Administratoren für die Verwaltung und Wartung der digitalen Endgeräte. Klar ist bereits jetzt, dass das Lehrpersonal keinen zeitlichen Spielraum hat, sich damit auch noch auseinanderzusetzen. Analog dazu ergibt sich für uns eine besonders wichtige Frage, nämlich die nach dem Kinderund Jugendschutz sowie dem Datenschutz bei online-Aktivitäten von Schülerinnen und Schülern. Es muss gewährleistet sein, dass Schülerinnen und Schüler im besonders sensiblen Alter von 6 bis 14 Jahren nicht allem schutzlos ausgesetzt sind, was es im Netz zu sehen, zu kaufen und zu konsumieren gibt. Dafür bedarf es der Vorinstallation von Filter- und Blocking- Technologien, sowie der Einschränkung der Nutzung von App- bzw. Play Stores. Das muss landeseinheitlich geregelt sein und darf am Schluss nicht der Verantwortung der Eltern zugeschoben werden. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 4300 mit Schreiben vom 27. Oktober 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11612 2 1. Welches Gesamtkonzept verfolgt die Landesregierung in puncto Kinder- und Jugendschutz bei der neuen Digitalisierungsinitiative? 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher zur Frage des Kinder-, des Jugend- und des Datenschutzes bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten ergriffen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Digitalisierung der Schulen ist eines der wichtigsten schulpolitischen Ziele der Landesregierung. Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an den Möglichkeiten des Internets ist dabei ebenso wichtig wie der Schutz vor den Gefahren. Die technische Ausstattung von Schulen etwa mit digitalen Endgeräten ist dabei von großer Bedeutung, allerdings ist diese Ausstattung von Schulen nach § 79 SchulG NRW Aufgabe der Schulträger. Ungeachtet dessen unterstützen Bund und Land die Schulträger nach Kräften, insbesondere durch umfangreiche Fördermaßnahmen (DigitalPakt Schule, Endgeräte für Lehrkräfte, Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler). Den rechtlichen Rahmen für den Jugendmedienschutz bilden das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienstaatsvertrag. Die zentrale Aufsicht über privaten Rundfunk und Telemedien übt in Deutschland die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) aus. Sie sorgt dafür, dass alle Anbieter die geltenden Bestimmungen des Jugendschutzes einhalten. Die Organisation Jugendschutz.net, die an die KJM angebunden ist und als gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern betrieben wird, hat die Aufgabe, kinder- und jugendgefährdende Inhalte im Netz aufzuspüren und Anbieter zu drängen, den Jugendschutz einzuhalten und Angebote entsprechend zu ändern, zu löschen oder unzugänglich zu machen. Für die Entscheidung, ob Online-Angebote jugendgefährdend sind, ist neben der KJM die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zuständig. Sie wird auf Anregung oder Antrag tätig, indiziert Webadressen und nimmt sie in die Liste jugendgefährdender Medien auf.1 Die Maßnahmen der Landesregierung setzen allerdings schon weit vor der Verfolgung jugendgefährdender Inhalte an. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass der beste Jugendschutz die Prävention im Sinne eines aufgeklärten, verantwortungsvollen und kritischen Umgangs von Kindern und Jugendlichen mit digitalen Medien ist. Die Grundlage für die entsprechende Medienkompetenz ist der Medienkompetenzrahmen NRW (MKR NRW). Die Schulen waren dazu angehalten, bis zum Beginn des Schuljahres 2020/2021, den Medienkompetenzrahmen in ein schuleigenes Medienkonzept umzusetzen und die sechs Kompetenzbereiche des MKR in die Fächer zu integrieren. Daneben findet der MKR Umsetzung in allen Kernlehrplänen. Angesichts der Herausforderungen und Veränderungen ist die Qualifikation von Lehrkräften von großer Bedeutung, auch hinsichtlich des Jugendmedienschutzes. Das Land Nordrhein- Westfalen stellt dafür rund 18 Millionen Euro zur Verfügung. Die Landesregierung unterstützt außerdem viele weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Jugendmedienschutzes. In Kooperation mit der Landesanstalt für Medien stellt die Landesregierung für die Primarstufe die Plattform „Internet-ABC“ zur Verfügung, ergänzt durch eine Handreichung für die Lehrkräfte mit Unterrichtsbeispielen und eine Broschüre für die Eltern aller Drittklässler. Das „Internet-ABC“ bietet Informationen über den sicheren Umgang 1 Vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/jugendschutz-auch-im-netz--467372 (Zugriff: 02.10.2020) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11612 3 mit dem Internet für Kinder, Eltern und pädagogisches Fachpersonal und stellt ein gutes Format dar, um jüngeren Kindern einen sicheren ersten Aufenthalt im digitalen Raum zu ermöglichen (https://www.internet-abc.de). Rückmeldungen dazu zeigen, dass dieses Angebot sehr gut angenommen wird. Ebenfalls in Kooperation zwischen dem Ministerium für Bildung und Schule und der Landesanstalt für Medien NRW unterstützen die „Medienscouts NRW“ Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen bei einem verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien. Dieses Projekt soll auch auf die Grundschulen und Förderschulen ausgeweitet werden. Auch die Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen in Nordrhein- Westfalen (LPS), die das Ministerium für Schule und Bildung gemeinsam mit der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Bezirksregierung Düsseldorf errichtet hat, ist für Schulen eine zentrale Anlaufstelle. Die Landesstelle unterstützt Schulen in ihrem Engagement gegen Gewalt und bietet Beratung zu Präventions- und Interventionsmaßnahmen gegen Gewalt und Cybergewalt an. Besondere Bedeutung kommt dabei Maßnahmen zu, die die Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern und ihr Selbstwertgefühl stärken. Im Hinblick auf die Prävention von Cybergewalt spielt zudem die Medienkompetenzausbildung eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang fördert die Landespräventionsstelle die Schulentwicklung und engagiert sich auch in der Lehreraus- und -fortbildung. 3. Ist die Vorabinstallation von Filter- und Blocking-Technologien, wie sie z.B. das EU- Portal „klicksafe“ empfiehlt, für die angeschafften Endgeräte vorgesehen bzw. ist sie bei den bisher ausgehändigten Endgeräten installiert worden? Sieht das Förderprogramm der Landesregierung vor, die Leihgeräte mit einem Internetzugang auszustatten? 4. Wer soll den sicheren und richtigen Umgang mit diesen Technologien vermitteln bzw. die Installationen auf den Geräten überprüfen und verwalten? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Ausstattung von Schulen ist Aufgabe der Schulträger (§ 79 SchulG). Die mobilen Endgeräte für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf werden leihweise zur Verfügung gestellt und bleiben im Eigentum der Schulträger. Diese können eine zentrale Geräteverwaltung einrichten und dazu auch bestehende Strukturen nutzen. Die Geräteverwaltung kann zentral für jede Schule oder insgesamt für alle Schulen des Schulträgers erfolgen. Die investiven Ausgaben für die zentrale Geräteverwaltung, können über das Förderprogramm DigitalPakt Schule gefördert werden. Filter- und Blockingtechnologien können etwa im Rahmen der Geräteverwaltung eingesetzt werden. Hinsichtlich eines Internetzugangs ist im Zusammenhang mit dem Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) vereinbart worden, dass der Bund, in Absprache mit den Ländern, mit Mobilfunkanbietern nach Lösungen für Schülerinnen und Schüler suchen wird, die in ihrer häuslichen Situation nicht auf eine bestehende Netzanbindung zugreifen können und auch insoweit der Unterstützung bedürfen. Hierzu sollen mit Vertretern der Länder, dem Bund sowie den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11612 4 Telekommunikationsanbietern Deutsche Telekom AG, Vodafone Group und Telefónica Deutschland Holding AG in Kürze Gespräche stattfinden.