LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11629 29.10.2020 Datum des Originals: 29.10.2020/Ausgegeben: 04.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4449 vom 29. September 2020 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/11205 Unterstützung der Landesregierung für Menschen im kommunalen Ehrenamt Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einer Pressemeldung vom 24.09.2020 mahnt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dringende Reformen zur Entlastung des Ehrenamts an. Der Meldung nach bedürfe es einer Entbürokratisierung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts.1 Genauer führt der NRW- Finanzminister Lienenkämper aus, ehrenamtlich tätige Menschen, die sich in der Pflege, im Sport, in der Kultur oder in anderen gesellschaftlichen Bereichen betätigen, stärker unterstützten zu wollen. Konkret empfiehlt die Landesregierung dem Bundesministerium für Finanzen, den Reformvorschlägen aus NRW zu folgen und u.a. eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale und eine Anhebung der Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer für Ehrenamtliche umzusetzen.2 In der Pressemitteilung der Landesregierung findet das ehrenamtliche Engagement der zahlreichen BürgerInnen in der Kommunalpolitik des Landes NRW keine Erwähnung. Dabei ist die zeitaufwändige Arbeit der ehrenamtlichen KommunalpolitikerInnen in NRW beachtlich: Hier gibt es rund 17.000 Rats- und Kreistagsmitglieder. Rechnet man die sachkundigen BürgerInnen dazu, wird allein in NRW die Kommunalpolitik von mehr als 20.000 ehrenamtlich Tätigen getragen.3 Auch ohne empirischen Beleg darf aus Alltagswissen die These aufgestellt werden, dass die ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit nach Wahrnehmung der Betroffenen eine deutlich geringere Wertschätzung erfährt als das Ehrenamt im Speziellen.4 Die Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 4449 mit Schreiben vom 29. Oktober 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und dem Minister der Finanzen beantwortet. 1 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (2020): „Finanzminister der Länder fordern mehr Unterstützung für das Ehrenamt“, https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/finanzminister-der-laender-fordern-mehr-unterstuetzung-fuer-das-ehrenamt [Zugriff 25.09.2020]. 2 Ebenda. 3 SGK (2015): „Kommunalpolitik attraktiver machen“, https://sgknrw.de/oeffentlich/news/kommunalpolitik-attraktivermachen .html [Zugriff 25.09.2020]. 4 Ebenda. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11629 2 Vorbemerkung der Landesregierung Personen, die Ratsmandate, Kreistagsmandate und vergleichbare Ämter übernehmen, sind wie Hauptverwaltungsbeamtinnen und –beamte Menschen, die Verantwortung für unser Gemeinwesen und in unserer Gesellschaft übernehmen, die verwalten und umso lieber gestalten. Die Städte und Gemeinden sind die Keimzelle unserer Demokratie, unseres demokratischen Werteverständnisses und Wertegerüstes. Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Nordrhein-Westfalen in Gemeinde- und Stadträten, in Kreistagen, in den Landschaftsverbandsversammlungen, im Städteregionsrat Aachen, in der Verbandsversammlung im Landesverband Lippe, in den Regionalräten und in der Regionalverbandsversammlung Ruhr. Dieses Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu fördern, ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Ziel als Landesregierung ist es, dass das Ehrenamt Wertschätzung und Förderung erfährt. Auf die Vorlage 17/3010 an den Hauptausschuss wird Bezug genommen. 1. Welche Initiativen hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in der laufenden Legislaturperiode zur Unterstützung der nordrhein-westfälischen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker-Innen bisher unternommen? (Bitte um eine genaue Auflistung) 3. Welche Unterstützung sieht die nordrhein-westfälische Landesregierung für die ehrenamtlichen KommunalpolitikerInnen in Zukunft vor? Die Fragen 1 und 3 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung hält die Rahmenbedingungen des kommunalen Ehrenamtes im Blick, um so auf Entwicklungen und neue Herausforderungen reagieren zu können. Das für Kommunales zuständige Ministerium bestimmt durch Rechtsverordnung, die zweimal pro Wahlperiode der kommunalen Vertretungen angepasst wird, die Entschädigungen, die ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern in den nordrhein-westfälischen Kommunen für ihr Engagement gewährt werden können. Durch die Entschädigungsverordnung vom 5. Mai 2014 (GV. NRW. S. 276) wird die Höhe der pauschalen monatlichen Aufwandsentschädigung, der Sitzungsgelder und des Ersatzes für den Verdienstausfall sowie die Gewährung von Fahrtkostenerstattung und Reisekostenvergütung geregelt. Zugleich legt das für Kommunales zuständige Ministerium in der Entschädigungsverordnung die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen fest, die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern mit besonderen Funktionen aufgrund ihrer umfangreicheren Verpflichtungen gewährt werden. Durch ein von der Landesregierung initiiertes Gesetz (Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 2018, GV. NRW. S. 738) wurde unter anderem die Gewährung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung flexibilisiert, die ab Beginn der neuen Wahlperiode der kommunalen Vertretungen am 1. November 2020 auch in Form eines Sitzungsgeldes gewährt werden kann. Die Landesregierung überprüft zudem regelmäßig die durch Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse festgelegten Rahmenbedingungen für die Ausübung des kommunalen Ehrenamtes und nimmt die notwendigen Anpassungen vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11629 3 Die vom Landtag in der 17. Wahlperiode eingesetzte Enquetekommission „Subsidiarität und Partizipation. Zur Stärkung der (parlamentarischen) Demokratie im föderalen System aus nordrhein-westfälischer Perspektive“, die sich auch mit der Stärkung und Attraktivitätssteigerung des kommunalen Ehrenamts befasst, hat ihre Arbeiten noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung wird sich mit den erwarteten Ergebnissen der Kommission zu gegebener Zeit konstruktiv auseinandersetzen. Die Landesregierung hat sich mit ihrem Entschließungsantrag „Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft“ (BR-Drs. 309/18) im Bundesrat für steuerliche Vereinfachungen und maßvolle Verbesserungen für ehrenamtlich Engagierte eingesetzt. Die Anregungen aus dem Entschließungsantrag wurden im Rahmen der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf der Bundesregierung zu einem Jahressteuergesetzes 2020 (BR- Drs. 503/20) aufgegriffen. Diese steuerlichen Vereinfachungen würden aus Sicht der Landesregierung dazu beitragen, das (kommunale) Ehrenamt zu stärken und für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv zu halten. Auch Initiativen wie der internetbasierte Wettbewerb „Das schönste Rathaus in Nordrhein- Westfalen“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sollen die respekt- und wertschätzende Haltung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gegenüber der kommunalen Familie und ihren Repräsentantinnen und Repräsentanten zum Ausdruck bringen, . Es geht darum, Menschen in Strukturen mitzunehmen und deutlich zu machen: Hier sitzen Bürgerinnen und Bürger und machen Politik für Bürgerinnen und Bürger. Nirgendwo ist Politik unmittelbarer als in Städten und Gemeinden. Nirgendwo erfährt man unmittelbarer, wie Zukunft gestaltet, gedacht und miteinander diskutiert wird. Auf diese Weise werden mittelbar auch die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und -politiker unterstützt, indem dazu beigetragen wird, ihre gute Arbeit auch in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Darauf aufbauend plant das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, eine von den Kommunalen Spitzenverbänden unterstützte „Respekt-Kampagne“ (Arbeitstitel) für kommunale Amts- und Funktionsträger zu entwickeln. Im Rahmen der Aktion werden verschiedene Personen, die kommunale Ämter bzw. Funktionen übernommen haben, jeweils in einem Video zu Wort kommen. Ziele sind, die Wertschätzung für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker zu steigern, Respekt vor den Aufgaben zu erzielen und damit das Zusammengehörigkeitsgefühl im Lande zu stärken. Auf diese Weise wird die Bedeutung gerade des ehrenamtlichen politischen Engagements für die Gesellschaft betont. 2. Sind von den Vorstellungen der nordrhein-westfälischen Landesregierung über die dringenden Reformen aus der Pressemitteilung vom 24.09.2020 zur Entlastung des Ehrenamtes auch die ehrenamtlichen KommunalpolitikerInnen miteingeschlossen? Ja.