LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/11631 29.10.2020 Datum des Originals: 29.10.2020/Ausgegeben: 04.11.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4531 vom 8. Oktober 2020 der Abgeordneten Alexander Langguth und Marcus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/11424 Erprobung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben bei der Landespolizei Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW führt in Kooperation mit Kreispolizeibehörden die Erprobung und Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben durch. Um größtmögliche Erfahrungswerte zu sammeln, werden laut Landesregierung hierfür verschiedene Modelle unterschiedlicher Hersteller beschafft.1 In diesem Zusammenhang hat das Polizeipräsidium Aachen vier Fahrzeuge der e.GO Mobile AG beschafft. Vorwiegend werden die Fahrzeuge von den Bezirks- und Ermittlungsdiensten, der Kriminalprävention sowie vom Auswahl- und Werbedienst eingesetzt. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4531 mit Schreiben vom 29. Oktober 2020 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Übernahme aller Fahrzeuge der Kreispolizeibehörden (KPB) in das zentrale Fuhrparkmanagement des Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) erfolgte mit Beginn des Kalenderjahres 2019. Daher weise ich darauf hin, dass die Beantwortung der Fragen lediglich die zentral bzw. in direkter Abstimmung mit dem LZPD NRW beschafften Fahrzeuge umfasst. Von einzelnen KPB dezentral beschaffte Fahrzeuge, die nicht der Erprobung alternativer Antriebe dienen, wurden nicht berücksichtigt. 1. Welche Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wurden in den vergangenen fünf Jahren beschafft? Bitte Modell, Hersteller und Zeitpunkt der Beschaffung angeben. 1 Vgl, Drucksache 17/11115 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4266 „Mit dem e.GO Life auf Verbrecherjagd“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11631 2 2. In welchen Kreispolizeibehörden werden die Fahrzeuge aus Frage 1 eingesetzt? 3. Welche Kosten waren mit der Beschaffung der Fahrzeuge aus Frage 1 verbunden? Bitte Kosten je Hersteller angeben. Die Fragen 1 - 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam mit der nachstehenden Tabelle beantwortet. Fahrzeuge, bei denen in der Spalte „Behörde“ der Eintrag „LZPD NRW (Rotation)“ vorgenommen wurde, werden in einem Rotationsprinzip in mehreren KPB erprobt. Hersteller / Modell Anschaffungskoste n Erstzulassungsdatu m Stammbehörde Renault Zoe Intens 16.954,00 € 03.05.2016 Bonn Renault Twizzy Cargo 8.980,30 € 19.05.2016 Bonn Renault Twizzy Cargo 8.980,30 € 19.05.2016 Bonn Renault Kangoo ZE 24.729,00 € 13.06.2016 Bonn Nissan e-NV200 28.500,00 € 02.05.2017 Essen Nissan e-NV200 28.500,00 € 02.05.2017 Essen VW eGolf 31.420,33 € 02.11.2017 Minden-Lübbecke VW e-up! 22.367,60 € 30.11.2017 Borken BMW C evolution 14.197,78 € 05.01.2018 LZPD NRW (Rotation) BMW C evolution 14.197,78 € 05.01.2018 LZPD NRW (Rotation) VW e-up! 21,431,93 € 31.07.2018 Wesel VW e-up! 21,431,93 € 31.07.2018 Wesel VW eGolf 30.212.20 € 04.10.2018 Bonn VW e-up! 21,431,93 € 14.11.2018 Wesel VW eGolf 30.412,12 € 22.11.2018 Dortmund VW e-up! 21,431,93 € 28.11.2018 Wesel Hyundai IONIQ 30.150,01 € 03.12.2019 Siegen- Wittgenstein eGo Life 20.520,36 € 04.12.2019 Aachen eGo Life 20.520,36 € 04.12.2019 Aachen eGo Life 20.520,36 € 04.12.2019 Aachen eGo Life 20.520,36 € 04.12.2019 Aachen Hyundai KONA 31.103,40 € 11.12.2019 Recklinghausen Audi e-tron 55 83.619,98 € 19.12.2019 LZPD NRW VW eGolf 27.999,00 € 19.12.2019 LZPD NRW VW eGolf 27.999,00 € 19.12.2019 LZPD NRW Hyundai Nexo 77.081,51 € 16.09.2020 LZPD NRW (Rotation) 4. Welche Erfahrungen konnten im Zuge der Erprobung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben bereits gesammelt werden? Im Rahmen der Befassung mit alternativen Antriebskonzepten für den Fuhrpark der Polizei NRW hat sich gezeigt, dass hierbei mehrere Aspekte zu betrachten sind. Die Endlichkeit fossiler Brennstoffe und die damit notwendig werdende Suche nach einer alltagstauglichen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/11631 3 Alternative und der Schutz der Umwelt genießen in dieser Befassung einen besonders hohen Stellenwert. Die Durchsetzung alternativer Antriebskonzepte ist dabei abhängig von der Antriebsenergie (Menge, Preis, Verfügbarkeit), der Tank- bzw. Ladeinfrastruktur, der generellen Fahrzeugtechnik, ihrer Praxistauglichkeit, der Nachhaltigkeit und der Wirtschaftlichkeit (Beschaffung, Instandhaltung und Betrieb). In Bezug auf den polizeilichen Fuhrpark finden alternative Antriebskonzepte bisher hauptsächlich im Logistikbereich und in den Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit Anwendung. Aufgrund der technischen Rahmenbedingungen der Ladeinfrastruktur (Ladezeiten, Verfügbarkeiten) und der einzelnen Fahrzeuge (Zuladung, Reichweite) ist ein Einsatz im taktischen Bereich der Polizei NRW bisher nicht umsetzbar. Die uneingeschränkte polizeiliche Einsatzfähigkeit wäre bei einem Einsatz alternativ angetriebener Fahrzeuge nicht zu garantieren. Durch die andauernde technische Entwicklung gelten die Feststellungen für den aktuellen Zeitpunkt. Im Bereich der Logistikfahrzeuge haben sich grundsätzlich alle bisher getesteten Antriebsarten als geeignet herausgestellt. Neben der technischen Umsetzbarkeit und dem positiven Umweltaspekt ist die Akzeptanz in der Gesellschaft vorhanden und spricht somit weiterhin für den Einsatz alternativ angetriebener Fahrzeuge im Fuhrpark der Polizei NRW.